Heil- und Hilfsmittel

Heilmittel

Masseuse und Patientin
Masseuse behandelt das rechte Bein einer jungen Patientin

Zulassung von Heilmittelerbringer

§ 124 Abs. 2 SGB V in der Fassung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) sieht vor, dass die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen gemeinsam und einheitlich bei einem der Landesverbände oder den Ersatzkassen eine Arbeitsgemeinschaft bilden, die mit Wirkung für alle gesetzlichen Krankenkassen die Entscheidungen über die Zulassungen der Heilmittelerbringer trifft.

Entsprechend dieser Vorgabe haben die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen im Saarland gemeinsam und einheitlich eine Arbeitsgemeinschaft gegründet, die mit Wirkung ab 01.09.2019 für alle Krankenkassen die Entscheidungen über die Zulassungen von Heilmittelerbringern aus dem Saarland trifft.

Arbeitsgemeinschaft Heilmittelzulassung

Aus der nachfolgenden Übersicht können die Kontaktdaten der Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft Heilmittelzulassung Saarland sowie die Kontaktdaten der bearbeitenden Stellen innerhalb der Arbeitsgemeinschaft Heilmittelzulassung Saarland entnommen werden.

Die Heilmittelerbringer haben künftig eine Kontaktstelle die Zulassung betreffend, alle Unterlagen sind ab dem 01.09.2019 einfach an diese Stelle zu senden. Die Zuständigkeit der bearbeitenden Stellen richtet sich dabei nach der Postleitzahl des Praxissitzes des Heilmittelerbringers.

 

Wichtiger Hinweis an die Heilmittelerbringer
Seit 01.09.2019 gehen Ihre Anträge/Anfragen direkt an die für die Postleitzahl Ihres Praxissitzes zuständige Bearbeitungsstelle der Arbeitsgemeinschaft (siehe unten).

Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft Heilmittelzulassung Saarland

Arbeitsgemeinschaft Heilmittelzulassung Saarland
Geschäftsstelle
c/o Verband der Ersatzkassen e.V.
Heinrich-Böcking-Str. 6-8
66121 Saarbrücken

Bearbeitende Stellen der Arbeitsgemeinschaft Heilmittelzulassung Saarland

Für Postleitzahlenbereich 66111 – 66351:
Arbeitsgemeinschaft Heilmittelzulassung Saarland
c/o AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse
Halbergstr. 1
66121 Saarbrücken

Telefon 0681/6001-472
Telefax 0681/6001-489
ARGEHeilmittelzulassungSL@rps.aok.de

Für Postleitzahlenbereich 66352 – 66453:
Arbeitsgemeinschaft Heilmittelzulassung Saarland
c/o IKK Südwest
66098 Saarbrücken

Telefon 06 81/9 36 96-2980
Telefax 06 81/9 36 96-2013
ARGEHeilmittelzulassungSL@ikk-sw.de


Für Postleitzahlenbereich 66454 – 66839:
Arbeitsgemeinschaft Heilmittelzulassung Saarland
c/o Verband der Ersatzkassen e.V.
Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 22
55130 Mainz

Telefon 06131/98255-31
Telefax 06131/98255-44
ARGEHeilmittelzulassungSL@vdek.com

 

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema "Heilmittel".

 

Zulassungsformulare für eine kassenartenübergreifende Zulassung zur Erbringung von Heilmittelleistungen im Saarland

Ergotherapiepraxis

Ernährungstherapie

Logopädiepraxis

Medizinischer Badebetrieb und Massagepraxis

Physiotherapiepraxis

Podologiepraxis

Anerkenntniserklärung im Rahmen der Zulassung nach § 124 SGB V

Ergotherapie

Ernährungstherapie

Logopädiepraxis

Medizinischer Bäderbetrieb und Massagepraxis

Physiotherapiepraxis

Podologiepraxis

Hilfsmittel

Teilausschnitt eines leeren Rollstuhls

Die Krankenkassen sind gesetzlich dazu verpflichtet sicherzustellen, dass die zur Versorgung herangezogenen Apotheken, Optiker usw. zu einer angemessenen Lieferung der Hilfsmittel in der Lage sind. Nur solche Hilfsmittelerbringer können Vertragspartner der Krankenkassen sein. Um dieses Verfahren zu vereinfachen, gibt es die sogenannte Präqualifizierung, eine Prüfung der Eignung von Hilfsmittelerbringern. Mit dem entsprechenden Zertifikat können sich die Hilfsmittelerbringer schließlich an Ausschreibungen für die Versorgung beteiligen und in Vertragsverhandlungen mit den Krankenkassen treten.

Weitergehende Informationen zum Thema Hilfsmittel sind hier zu finden.

Präqualifizierungsstellen

Die PQS Hilfsmittel - Präqualifizierungsstelle des vdek - hat ihre Tätigkeit zum 30.4.2019 beendet.

Seit dem 1.1.2019 müssen Sie Ihre Anträge an eine andere Präqualifizierungsstelle senden. Diese finden Sie zum einen auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes unter www.gkv-spitzenverband.de oder direkt bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS).