Heil- und Hilfsmittel
Heilmittel

Zulassung von Heilmittelerbringer
§ 124 Abs. 2 SGB V in der Fassung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) sieht vor, dass die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen gemeinsam und einheitlich bei einem der Landesverbände oder den Ersatzkassen eine Arbeitsgemeinschaft bilden, die mit Wirkung für alle gesetzlichen Krankenkassen die Entscheidungen über die Zulassungen der Heilmittelerbringer trifft.
Entsprechend dieser Vorgabe haben die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen im Saarland gemeinsam und einheitlich eine Arbeitsgemeinschaft gegründet, die mit Wirkung ab 01.09.2019 für alle Krankenkassen die Entscheidungen über die Zulassungen von Heilmittelerbringern aus dem Saarland trifft.
Arbeitsgemeinschaft Heilmittelzulassung
Aus der nachfolgenden Übersicht können die Kontaktdaten der Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft Heilmittelzulassung Saarland sowie die Kontaktdaten der bearbeitenden Stellen innerhalb der Arbeitsgemeinschaft Heilmittelzulassung Saarland entnommen werden.
Die Heilmittelerbringer haben künftig eine Kontaktstelle die Zulassung betreffend, alle Unterlagen sind ab dem 01.09.2019 einfach an diese Stelle zu senden. Die Zuständigkeit der bearbeitenden Stellen richtet sich dabei nach der Postleitzahl des Praxissitzes des Heilmittelerbringers.
Wichtiger Hinweis an die Heilmittelerbringer |
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Ab 01.09.2019 bitten wir Sie, Ihre Anträge/Anfragen direkt an die für die Postleitzahl Ihres Praxissitzes zuständige Bearbeitungsstelle der Arbeitsgemeinschaft zu übermitteln. |
Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft Heilmittelzulassung Saarland
Arbeitsgemeinschaft Heilmittelzulassung Saarland
Geschäftsstelle
c/o Verband der Ersatzkassen e.V.
Heinrich-Böcking-Str. 6-8
66121 Saarbrücken
Bearbeitende Stellen der Arbeitsgemeinschaft Heilmittelzulassung Saarland
Für Postleitzahlenbereich 66111 – 66351:
Arbeitsgemeinschaft Heilmittelzulassung Saarland
c/o AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse
Halbergstr. 1
66121 Saarbrücken
Telefon 0681/6001-472
Telefax 0681/6001-489
ARGEHeilmittelzulassungSL@rps.aok.de
Für Postleitzahlenbereich 66352 – 66453:
Arbeitsgemeinschaft Heilmittelzulassung Saarland
c/o IKK Südwest
66098 Saarbrücken
Telefon 06 81/9 36 96-2980
Telefax 06 81/9 36 96-2013
ARGEHeilmittelzulassungSL@ikk-sw.de
Für Postleitzahlenbereich 66454 – 66839:
Arbeitsgemeinschaft Heilmittelzulassung Saarland
c/o Verband der Ersatzkassen e.V.
Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 22
55130 Mainz
Telefon 06131/98255-31
Telefax 06131/98255-44
ARGEHeilmittelzulassungSL@vdek.com
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema "Heilmittel".
Zulassungsformulare für eine kassenartenübergreifende Zulassung zur Erbringung von Heilmittelleistungen im Saarland
Medizinischer Badebetrieb und Massagepraxis
Anerkenntniserklärung im Rahmen der Zulassung nach § 124 SGB V
Hilfsmittel

Die Krankenkassen sind gesetzlich dazu verpflichtet sicherzustellen, dass die zur Versorgung herangezogenen Apotheken, Optiker usw. zu einer angemessenen Lieferung der Hilfsmittel in der Lage sind. Nur solche Hilfsmittelerbringer können Vertragspartner der Krankenkassen sein. Um dieses Verfahren zu vereinfachen, gibt es die sogenannte Präqualifizierung, eine Prüfung der Eignung von Hilfsmittelerbringern. Mit dem entsprechenden Zertifikat können sich die Hilfsmittelerbringer schließlich an Ausschreibungen für die Versorgung beteiligen und in Vertragsverhandlungen mit den Krankenkassen treten.
Weitergehende Informationen zum Thema Hilfsmittel sind hier zu finden.
Präqualifizierungsstellen
Die PQS Hilfsmittel - Präqualifizierungsstelle des vdek - beendet ihre Tätigkeit zum 30.4.2019. Neu- oder Veränderungsanträge wurden nur noch bis Ende 2018 angenommen und abschließend im ersten Quartal 2019 bearbeitet. Vorhandene Präqualifizierungen von Heilmittelerbringern behalten bis zum angegebenen Ablauf ihre Gültigkeit.
Ab 1.1.2019 richten Sie Ihre Anträge bitte an eine andere Präqualifizierungsstelle. Wir empfehlen Ihnen, sich mit einer neuen Präqualifizierungsstelle zeitnah in Verbindung zu setzen. Diese finden Sie zum einen auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes unter www.gkv-spitzenverband.de oder direkt bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS).