Die Gestaltung der Versorgung von Pflegebedürftigen ist eines der großen Zukunftsthemen. Stichwort: Demographische Entwicklung. Zusätzlich steht die Pflegeversicherung vor großen finanziellen Herausforderungen. Eine umfassende Reform durch die Politik tut Not aufgrund dieser drängenden Probleme. Denn: Gute Pflege muss bezahlbar bleiben!
Für die Ersatzkassen ist klar: Das geht so nicht weiter, hier brauchen wir dringend und zeitnah eine Strukturreform der Pflegeversicherung mit einer deutlichen Entlastung der Pflegebedürftigen. Denn die Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und sie sollte daher auch gesamtgesellschaftlich finanziert werden. » Lesen
Am 1. Januar 1995 war die „Geburtsstunde“ der heutigen Pflegeversicherung als neue Säule der Sozialversicherung. „Eine anständige Antwort auf das Thema Pflege“ sollte sie sein, das forderte seinerzeit Bundesarbeitsminister Norbert Blüm im Deutschen Bundestag. » Lesen
Die soziale Pflegeversicherung muss finanziell zukunftssicher aufgestellt werden, fordert vdek-Verbandsvorsitzender Uwe Klemens. Er betont die Notwendigkeit politischer Lösungen, um steigende Beiträge und hohe Eigenanteile zu vermeiden und fordert eine faire Lastenverteilung sowie einen Finanzausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung. » Lesen
In einem Workshop der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit (KLUG) und den vdek-Pflegeberaterinnen und -beratern wurde der Frage nachgegangen, wie man das Thema Hitzeschutz in die Arbeit der Pflegestützpunkte integrieren kann. » Lesen
Wir kennen es alle: Wenn die Temperaturen steigen, fällt uns alles schwerer. Denn Hitze hat nicht nur Auswirkungen auf unsere Gesundheit, sondern auch auf unsere Psyche. Wir werden gereizter, weniger resilient gegen Stress und Belastungen im Alltag. Dies ist auch bei älteren Menschen, Pflegebedürftigen und chronisch Kranken so, allerdings sind hier die gesundheitlichen Folgen von hohen Temperaturen besonders stark. » Lesen
Der Anteil, den Pflegebedürftige in Pflegeheimen im Saarland aus eigener Tasche bezahlen müssen, ist erneut angestiegen. Das macht eine aktuelle Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek) deutlich. So zahlen die zu Pflegenden monatlich einen Eigenanteil von 3.166 Euro im Durchschnitt im ersten Aufenthaltsjahr. Das sind 166 Euro mehr als ein Jahr zuvor (1.7.2023 = 3.000 Euro). Im zweiten Aufenthaltsjahr beträgt die monatliche Eigenbeteiligung aktuell 2.900 Euro, ein Plus von 200 Euro (1.7.2023 = 2.700 Euro). Im dritten Aufenthaltsjahr müssen 2.546 Euro zugezahlt werden – 147 Euro » Lesen
Finanzielle Belastung von Pflegebedürftigen in der stationären Pflege
in EUR je Monat nach Aufenthaltsdauer
1. Juli 2024 - Saarland
Die Ersatzkassen im Saarland unterstützen Pflegefachkräfte, dass sie ihrer wichtigen Arbeit nachgehen und auch an ihre Gesundheit denken können. Hohe Arbeitsbelastung, wenig Pausen und große Verantwortung - Pflegefachkräfte müssen viel leisten. Die Ersatzkassen helfen, dass alles gut gelingt. » Lesen
Meist erfolgt die Pflege durch pflegende Angehörige, welche oft durch ambulante Pflegedienste unterstützt werden. Trotz dieser Unterstützung kommen pflegende Angehörige oft an ihre körperliche Belastungsgrenze und/oder fühlen sich oft überlastet. Daher ist es wichtige pflegende Angehörige zu unterstützen. » Lesen
Der Fachkräftemangel stellt den Gesundheitssektor vor große Herausforderungen. Um die bisherige Versorgungsqualität aufrecht zu erhalten, ist die Integration und Anwerbung ausländischer Pflegefachkräfte unumgänglich. Unterstützung gibt es hierbei vom IQ Coach für betriebliche Integration. » Lesen
Interview mit Prof. Dr. Michael Isfort vom Deutschen Institut für angewandte Pflegeforschung e.V.. Er betrachtet die Pflege seit über 20 Jahren aus wissenschaftlicher Sicht und sieht hier viel Potenzial für die heute aktuellen und zukünftigen Themen. Es lohnt sich auch für die Politik genauer auf die Zahlen zu sehen. » Lesen
Entwicklung der Leistungsausgaben in der ambulanten und stationären Pflege
FAQ – Fragen und Antworten zu den Auswirkungen des GVWG auf Pflegebedürftige
Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) wurde zum einen die Tarifbezahlung für Pflegekräfte beschlossen und auch eine Entlastung der Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen, die seit dem 01.01.2022 greift. (Stand 10.01.2023)