Rehabilitation

Reha - Rehabilitation

Rehabilitationsleistungen sind Aufgabe verschiedener Kostenträger (u. a. der Sozialversicherungsträger - gesetzliche Kranken-, Renten- und Unfallversicherung). Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) finanziert Leistungen zur sog. medizinischen Rehabilitation, sofern kein vorrangiger Leistungsanspruch gegenüber einem anderen Rehabilitationsträger besteht und eine ärztliche Stellungnahme zur Notwendigkeit einer solchen Maßnahme vorliegt.

Ziel der Rehabilitationsleistungen

Ziel der medizinischen Rehabilitation ist es, durch frühzeitige Einleitung der gebotenen Rehabilitationsleistungen die Patientin bzw. den Patienten (wieder) zu befähigen, eine Erwerbstätigkeit bzw. bestimmte Aktivitäten des täglichen Lebens möglichst in der Art und in dem Ausmaß auszuüben, in der sie für seinen persönlichen Lebenskontext als typisch erachtet werden. Dies erfordert in der Regel eine interdisziplinäre und teamorientierte Patientenversorgung.

Welche Rehabilitationsleistungen gibt es?

Rehabilitationsleistungen können krankheitsbezogen, z. B. als orthopädische Rehabilitation, oder indikationsübergreifend, typischerweise als geriatrische Rehabilitation, erbracht werden. Für die Zielgruppen Mutter/Vater bzw. Mutter/Vater/Kind stehen spezielle Rehabilitationseinrichtungen zur Verfügung.

Rehabilitationsleistungen können unmittelbar im Anschluss an den Aufenthalt in einer Akutklinik als sog. Anschlussrehabilitation oder Anschlussheilbehandlung erfolgen. Die Entscheidung über die medizinische Notwendigkeit einer Anschlussrehabilitation treffen die behandelnden Ärzt:innen im Krankenhaus. Darüber hinaus können berechtigte niedergelassene Vertragsärzt:innen die medizinische Notwendigkeit einer Rehabilitation feststellen.

Senioren in der Reha mit Stretchband

Eine wohnortnahe ambulante Rehabilitation umfasst alle erforderlichen medizinischen Maßnahmen und Anwendungen wie die stationäre Rehabilitation. Sie kann in vielen Fällen die Integration des Rehabilitanden in das gewohnte berufliche und soziale Umfeld erleichtern. Darüber hinaus bietet sie die Möglichkeit, Personengruppen in die Rehabilitation einzubeziehen, bei denen triftige Gründe gegen die Inanspruchnahme einer stationären Rehabilitation sprechen. Eine Sonderform der ambulanten Rehabilitation ist die mobile Rehabilitation, die sowohl im häuslichen Umfeld als auch in zugelassenen stationären Pflegeeinrichtungen erbracht werden kann. Eine stationäre Rehabilitation erfolgt ausschließlich in Einrichtungen, mit denen ein Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V besteht. Das Saarland verfügt über mehrere stationäre Rehabilitationseinrichtungen, darunter auch Mutter-Vater-Kind-Einrichtungen nach § 111 a SGB V.

Ergänzende Maßnahmen zur Rehabilitation

Ersatzkassen-Logos vdek, TK, BARMER, DAK, KKH, hkk, HEK

Ersatzkassenversicherte können darüber hinaus sog. ergänzende Maßnahmen zur Rehabilitation in Anspruch nehmen. Dazu zählen Rehabilitationssport und Funktionstraining sowie Patientenschulungen.

Nähere Informationen zum Thema "Rehabilitation" erhalten Sie bei Ihrer Ersatzkasse.