Rehabilitationsleistungen sind Aufgabe verschiedener Kostenträger (u. a. der Sozialversicherungsträger - gesetzliche Kranken-, Renten- und Unfallversicherung). Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) finanziert Leistungen zur sog. medizinischen Rehabilitation, sofern kein vorrangiger Leistungsanspruch gegenüber einem anderen Rehabilitationsträger besteht und eine ärztliche Stellungnahme zur Notwendigkeit einer solchen Maßnahme vorliegt.
Ziel der Rehabilitationsleistungen
Ziel der medizinischen Rehabilitation ist es, durch frühzeitige Einleitung der gebotenen Rehabilitationsleistungen die Patientin bzw. den Patienten (wieder) zu befähigen, eine Erwerbstätigkeit bzw. bestimmte Aktivitäten des täglichen Lebens möglichst in der Art und in dem Ausmaß auszuüben, in der sie für seinen persönlichen Lebenskontext als typisch erachtet werden. Dies erfordert in der Regel eine interdisziplinäre und teamorientierte Patientenversorgung.
Welche Rehabilitationsleistungen gibt es?
Rehabilitationsleistungen können krankheitsbezogen, z. B. als orthopädische Rehabilitation, oder indikationsübergreifend, typischerweise als geriatrische Rehabilitation, erbracht werden. Für die Zielgruppen Mutter/Vater bzw. Mutter/Vater/Kind stehen spezielle Rehabilitationseinrichtungen zur Verfügung.
Rehabilitationsleistungen können unmittelbar im Anschluss an den Aufenthalt in einer Akutklinik als sog. Anschlussrehabilitation oder Anschlussheilbehandlung erfolgen. Die Entscheidung über die medizinische Notwendigkeit einer Anschlussrehabilitation treffen die behandelnden Ärzt:innen im Krankenhaus. Darüber hinaus können berechtigte niedergelassene Vertragsärzt:innen die medizinische Notwendigkeit einer Rehabilitation feststellen.