
Seit 1. Januar 2008 erfolgt die Selbsthilfeförderung gemäß § 20h SGB V. Diese gesetzliche Grundlage sieht zwei Förderstränge vor: die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung und die krankenkassenindividuelle Förderung.
Seit 1. Januar 2008 erfolgt die Selbsthilfeförderung gemäß § 20h SGB V. Diese gesetzliche Grundlage sieht zwei Förderstränge vor: die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung und die krankenkassenindividuelle Förderung.
Grundlage zur Förderung über die GKV-Pauschalförderung Selbsthilfe (bzw. GKV-Gemeinschaftsförderung) bildet der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung des GKV-Spitzenverbandes in seiner aktuellen Version.
Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20h SGB V vom 10. März 2000 in der Fassung vom 16. Juni 2025. Der Leitfaden bildet die Grundlage für die kassenindividuelle Projektförderung und die krankenkassenübergreifende GKV-Pauschalförderung Selbsthilfe.
Die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung wird von allen Krankenkassen und ihren Verbänden gemäß § 20h SGBV auf allen drei Förderebenen (Bund, Land, örtliche Ebene) durchgeführt und berücksichtigt die Selbsthilfeorganisationen auf Bundes- und Landesebene, die örtlichen Selbsthilfegruppen und die Selbsthilfekontaktstellen. Die Förderung erfolgt durchgängig als Pauschalförderung.
Für die Landesorganisationen und die regionalen Selbsthilfegruppen im Saarland reicht ein Antrag aus, der bis spätestens dem 31. Januar 2025 an den federführenden Kassenverband zu richten ist.
Die Federführung liegt 2025 bei der IKK Südwest.
Anträge richten Sie bitte an:
GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Saarland
c/o IKK SÜDWEST
Referat Gesundheitsförderung
Europaallee 3 - 4
66113 Saarbrücken
tel 06 51/99 98-2824
e-mail: selbsthilfe-gemeinschaftsfoerderung-saar@ikk-sw.de
Die Antragsformulare und weitere Informationen zur Förderung der Selbsthilfe im Saarland finden Sie unter.
Hier finden Sie die Angaben über die Fördermittel, die den gesetzlichen Krankenkassen für die letzten Jahre im Saarland für die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung zur Verfügung standen.
Neben der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung fördern die einzelnen bundes- bzw. landesweiten Krankenkassen die gesundheitsbezogene Selbsthilfe im Rahmen der krankenkassenindividuellen Förderung. Diese erfolgt in der Regel als Projektförderung.
Weitere Informationen zur kassenindividuellen Förderung auf der Landesebene finden Sie hier.
Die Ansprechpartner-/innen der Ersatzkassen für die krankenkassenindividuelle Förderung im Saarland sind:
Trierer Straße 10
66111 Saarbrücken
Tel.: 0681/ 94887-18
Fax: 0681/ 94887-78
sandra.lion-fries@tk.de
(nur Anträge Landesorganisationen)
Rheinallee 84
55120 Mainz
Tel.: 0800/ 333 004 452-207
Fax: 0800/ 333 004 452-209
jutta.behrens@barmer.de
(nur Anträge Landesorganisationen)
Graf-Adolf-Str. 89
40010 Düsseldorf
Tel.: 040/ 253 3477-1148
Fax: 040/ 334 7007-2501
Samira.Finger@dak.de
Karl-Wiechert-Allee 61
30625 Hannover
Tel.: 0511/ 2802-3342
Fax: 0511/ 2802-3499
henrike.hoppe@kkh.de
(nur Anträge Landesorganisationen)
Wandsbeker Zollstr. 86-90
22041 Hamburg
Tel.: 040/ 65696 1202
Fax: 040/ 65696 2626
anja.woehlcke@hek.de
Das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS), die Sepsis Stiftung, die Deutsche Sepsis-Hilfe, der Sepsisdialog der Universitätsmedizin Greifswald und der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) haben am 16.02.2021 in Berlin die Aufklärungskampagne „Deutschland erkennt Sepsis“ vorgestellt. Ziel ist es, über die Gefahren einer Sepsis („Blutvergiftung“) aufzuklären sowie die typischen Warnzeichen in der Bevölkerung und bei medizinischem Personal bekannter zu machen. Alle Beteiligten rufen ganz Deutschland dazu auf, an der Kampagne teilzunehmen. Mehr
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