Nach §20h SGB V

Selbsthilfeförderung im Saarland

Logo: Deutschland erkennt Sepsis

Informationskampagne "Deutschland erkennt Sepsis" gestartet

Das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS), die Sepsis Stiftung, die Deutsche Sepsis-Hilfe, der Sepsisdialog der Universitätsmedizin Greifswald und der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) haben am 16.02.2021 in Berlin die Aufklärungskampagne „Deutschland erkennt Sepsis“ vorgestellt. Ziel ist es, über die Gefahren einer Sepsis („Blutvergiftung“) aufzuklären sowie die typischen Warnzeichen in der Bevölkerung und bei medizinischem Personal bekannter zu machen. Alle Beteiligten rufen ganz Deutschland dazu auf, an der Kampagne teilzunehmen. Mehr

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Tafel mit der Aufschrift Selbsthilfe

Seit 1. Januar 2008 erfolgt die Selbsthilfeförderung gemäß § 20c SGB V. Diese gesetzliche Grundlage sieht zwei Förderstränge vor: die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung und die krankenkassenindividuelle Förderung.

Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung

Grundlage zur Förderung über die GKV-Pauschalförderung Selbsthilfe (bzw. GKV-Gemeinschaftsförderung) bildet der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung des GKV-Spitzenverbandes in seiner aktuellen Version.

GKV-Spitzenverband - Leitfaden zur Selbsthilfeförderung 2022

Leitfaden zur Selbsthilfeförderung - gültig ab 01.01.2023

Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20h SGB V vom 10. März 2000 in der Fassung vom 21. Oktober 2022. Der Leitfaden bildet die Grundlage für die kassenindividuelle Projektförderung und die krankenkassenübergreifende GKV-Pauschalförderung Selbsthilfe.

Förderung für 2023

Die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung wird von allen Krankenkassen und ihren Verbänden gemäß § 20h SGBV auf allen drei Förderebenen (Bund, Land, örtliche Ebene) durchgeführt und berücksichtigt die Selbsthilfeorganisationen auf Bundes- und Landesebene, die örtlichen Selbsthilfegruppen und die Selbsthilfekontaktstellen. Die Förderung erfolgt durchgängig als Pauschalförderung.

Für die Landesorganisationen und die regionalen Selbsthilfegruppen im Saarland reicht ein Antrag aus, der bis spätestens dem 31. Januar 2023 an den federführenden Kassenverband zu richten ist. 

Die Federführung liegt 2023 bei der IKK Südwest.

Anträge richten Sie bitte an:

GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Saarland
c/o IKK SÜDWEST
Referat Gesundheitsförderung
Europaallee 3 - 4
66113 Saarbrücken

tel  06 51/99 98-2824
 
e-mail: selbsthilfe-gemeinschaftsfoerderung-saar@ikk-sw.de

Die Antragsformulare und weitere Informationen zur Förderung der Selbsthilfe im Saarland finden Sie unter.

Antragsformulare und mehr Informationen zur kassenartenübergreifenden Pauschalförderung finden Sie hier:

Die Formulare für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung von Landesorganisationen können sie hier herunterladen:

Die Formulare für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung von örtlichen Selbsthilfegruppen können sie hier herunterladen:

Transparenz Fördermittel

Hier finden Sie die Angaben über die Fördermittel, die den gesetzlichen Krankenkassen für die letzten Jahre im Saarland für die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung zur Verfügung standen.

Kassenindividuelle Selbsthilfeförderung der Ersatzkassen

Neben der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung fördern die einzelnen bundes- bzw. landesweiten Krankenkassen die gesundheitsbezogene Selbsthilfe im Rahmen der krankenkassenindividuellen Förderung. Diese erfolgt in der Regel als Projektförderung.

Weitere Informationen zur kassenindividuellen Förderung auf der Landesebene finden Sie hier.

Die Ansprechpartner-/innen der Ersatzkassen für die krankenkassenindividuelle Förderung im Saarland sind:

 

Logo TK Techniker Krankenkasse

Thomas Jochum

Trierer Straße 10
66111 Saarbrücken
Tel.: 0681/ 94887-13
Fax: 0681/ 94887-78
thomas.jochum@tk.de
(nur Anträge Landesorganisationen)

Logo der vdek-Mitgliedskasse Barmer

Jutta Behrens

Rheinallee 84
55120 Mainz
Tel.: 0800/ 333 004 452-207
Fax: 0800/ 333 004 452-209
jutta.behrens@barmer.de
(nur Anträge Landesorganisationen)

Logo DAK-Gesundheit

Samira Finger

Graf-Adolf-Str. 89
40010 Düsseldorf
Tel.: 040/ 253 3477-1148
Fax: 040/ 334 7007-2501
Samira.Finger@dak.de

Logo KKH Kaufmännische Krankenkasse

Anke Dargel

Karl-Wiechert-Allee 61
30625 Hannover
Tel.: 0511/ 2802-3342
Fax: 0511/ 2802-3499
anke.dargel@kkh.de
(nur Anträge Landesorganisationen)

HEK-Logo-2020

Anja Wöhlcke

Wandsbeker Zollstr. 86-90
22041 Hamburg
Tel.: 040/ 65696 1202
Fax: 040/ 65696 2626
anja.woehlcke@hek.de

  1. GKV-Selbsthilfetag 2023 in Neunkirchen

    Mehr als 20 Aussteller sind anlässlich des Selbsthilfetags der gesetzlichen Krankenkassen im Saarland am 9. September 2023 auf den Neunkircher Stummplatz gekommen. » Lesen

  2. Über eine halbe Million Euro für die Selbsthilfe im Saarland - Gemeinschaftsförderung bilanziert Pandemie-Jahr 2022

    Die Gemeinschaftsförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen ist für Gruppierungen in der Selbsthilfe eine wichtige Unterstützung in ihrer alltäglichen Arbeit. Die Arbeitsgruppe der Krankenkassen, die aus der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, dem BKK Landesverband Mitte, der IKK Südwest, der KNAPPSCHAFT, der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) sowie dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) besteht, berät gemeinsam mit Vertretern der Selbsthilfe über die Förderung der Anträge. » Lesen