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Wie viele Ärzte braucht das Land?

Die Bedarfsplanung steuert die ärztliche und psychotherapeutische Versorgung in den jeweiligen Planungsbereichen. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) stellt mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen einen Bedarfsplan auf, der den Stand und den Bedarf an ärztlicher Versorgung zeigt.

Den aktuellen Bedarfsplan finden Sie hier:

Regelmäßige Prüfungen des Bedarfs

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen überprüft auf der Grundlage der Bedarfspläne und Mitteilungen der KV über die vom Zulassungsausschuss ausgesprochenen Zulassungen regelmäßig den Stand der Versorgung. Er stellt fest, in welchem Planungsbereich Ärzte und Psychotherapeuten fehlen, aber auch in welchen Planungsbereichen Überversorgung besteht. Der Versorgungsbedarf in einem Planungsbereich ist abhängig von der Anzahl der Einwohner und ihrer Altersstruktur, der Morbidität, den sozioökonomischen Faktoren (z.B. Arbeitslosigkeit, Pflegebedarf usw.), den Versorgungsstrukturen, den räumlichen Faktoren (z.B. Erreichbarkeit, Entfernungen usw.) sowie infrastrukturellen Besonderheiten (z.B. Verkehrsanbindung, Sprechstundenzeiten) und andere Versorgungsmöglichkeiten (z.B. Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen etc.).

Wo darf der Arzt eine Praxis eröffnen?

Für niederlassungswillige Ärzte und Psychotherapeuten ist von Bedeutung, ob der für sie in Frage kommende Planungsbereich „offen“ oder „gesperrt“ ist. Liegt der Versorgungsgrad für eine Fachgruppe in einem Planungsbereich unter 110 Prozent, kann sich in der Regel ein Arzt dieser Fachgruppe niederlassen.

Der Versorgungsgrad einer Region wird ermittelt, indem zwischen dem Ist-Niveau des tatsächlichen Einwohner-Arzt-Verhältnisses und dem Soll-Niveau der Verhältniszahl verglichen wird. Das Soll-Niveau der Verhältniszahl wird kontinuierlich anhand der jeweils aktuellen Einwohnerzahl fortgeschrieben und in regelmäßigen Abständen an die regionale Morbiditätsstruktur mittels Korrekturfaktoren angepasst. Die errechneten regionalen Soll-Verhältniszahlen spiegeln dann wider, ob in einem Planungsbereich mehr oder weniger Ärzte beziehungsweise Psychotherapeuten benötigt werden als im Bundesdurchschnitt.

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Ein Aeskulapstab und eine Lupe

Sie suchen einen Arzt, eine Zahnarztpraxis oder einen Psychotherapeuten in Ihrer Umgebung? Sie möchten wissen, wie andere Patienten Ihren Arzt einschätzen? Sie suchen eine rollstuhlgerechte Praxis oder einen Arzt, der Abendsprechstunden anbietet? Antworten auf diese Fragen finden Sie im vdek-Arztlotsen.

Das Ärzteverzeichnis umfasst 240.000 Adressen aller Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten mit kassenärztlicher Zulassung in Deutschland. Der vdek-Arztlotse ist ein Angebot des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) in Kooperation mit der Stiftung Gesundheit. Der vdek-Arztlotse ist wirtschaftlich unabhängig und frei von Werbung.

Vergütung der Ärzte

Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) und die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen vereinbaren gemeinsam einheitliche Verträge, in denen die Vergütung der Ärzte geregelt wird. Auf deren Grundlage zahlen die Ersatzkassen die Vergütung an die KV RLP für die gesamte vertragsärztliche Versorgung ihrer Mitglieder (einschließlich deren mitversicherten Familienangehörigen).

Die Gesamtvergütung besteht aus der budgetierten, morbiditätsbedingten Gesamtvergütung und der extra-budgetären Gesamtvergütung. Aus der budgetierten Gesamtvergütung werden grundsätzlich alle Leistungen nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) vergütet. Alle extrabudgetären Leistungen werden zu festen Geld-Beträgen vergütet. Dazu gehören z. B. ambulantes Operieren, Gesundheits- und Früherkennungsuntersuchungen sowie psychotherapeutische Leistungen.

Die zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der KV RLP vereinbarten Gesamtvergütungen werden jährlich angepasst.

Jahr morbiditätsbedingte Gesamtvergütung  extra-budgetäre Gesamtvergütung  Gesamtvergütung
2023    ca. 1.294 Mio. Euro    ca. 845 Mio. Euro      ca. 2.139 Mio. Euro
2022    ca. 1.267 Mio. Euro    ca. 833 Mio. Euro      ca. 2.100 Mio. Euro
2021    ca. 1.283 Mio. Euro    ca. 776 Mio. Euro      ca. 2.059 Mio. Euro
2020      ca. 1.278 Mio. Euro     ca. 751 Mio. Euro       ca. 2.029 Mio. Euro
2019     ca. 1.320 Mio. Euro     ca. 579 Mio. Euro

      ca. 1.899 Mio. Euro