Vorsorge und Rehabilitation

Stationäre Rehabilitation

Zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehört die bedarfsgerechte, leistungsfähige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten mit stationären und ambulanten medizinischen Maßnahmen zur Rehabilitation, Anschlussrehabilitation nach einem Krankenhausaufenthalt und notwendiger Maßnahmen zur Vorsorge.

Ambulante Rehabilitation

Zur wohnortnahen Sicherstellung von Rehabilitationsleistungen erfolgt eine Einbindung ambulanter Rehabilitationseinrichtungen. Wohnortnahe Rehabilitationsmöglichkeiten erleichtern die Integration des Rehabilitanden in das gewohnte berufliche und soziale Umfeld und fördern durch die Einbeziehung der Lebenswirklichkeit in die rehabilitativen Bemühungen eine Aktivierung des Selbsthilfepotentials.

Qualitätssicherung

Ein effizientes und qualitätsorientiertes Handeln der Leistungserbringer und der Krankenkassen im Bereich der Rehabilitation ist ein besonderes Anliegen der Verbände der Ersatzkassen.

Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

Auf der Grundlage des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) - Rehabilitation und Teilhabe - wirkt die vdek-Landesvertretung Thüringen als Schnittstelle für ihre Mitgliedskassen zu allen Rehabilitationsträgern.