Ärztliche Versorgung: Rekordzahlen statt Ärztemangel

Überversorgung liegt bei 25 Prozent

Noch nie gab es im Freistaat nach Angaben der gesetzlichen Krankenkassen und ihrer Verbände so viele berufstätige Ärztinnen und Ärzte wie Ende 2009. Die offizielle Statistik der Bayerischen Landesärztekammer erfasst zu diesem Zeitpunkt über 54.500 berufstätige Mediziner. Ende 1999 lag die Zahl noch bei 47.315, 1989 bei knapp 33.000 und 1979 bei knapp 24.000. Die Zahl berufstätiger Ärzte hat sich seit 1979 somit mehr als verdoppelt. Der starke Anstieg ist sowohl bei Arztpraxen als auch in Krankenhäusern festzustellen. Aktuell entfallen auf einen berufstätigen Arzt in Bayern nur noch 229 Einwohner (1999: 264; 1989: 338; 1979: 454).

Nach Angaben der Krankenkassen und ihrer Verbände gibt es im Freistaat keinen einzigen Planungsbereich in der ambulanten ärztlichen Versorgung, bei dem Unterversorgung festzustellen wäre. Vielmehr sind die meisten Planungsbereiche für weitere Zulassungen von niedergelassenen Ärzten wegen Überversorgung gesperrt, wenngleich bei beträchtlichen Unterschieden im Versorgungsgrad. Laut aktueller Bedarfsplanung des Landesausschusses Ärzte und Krankenkassen in Bayern werden im Freistaat 16.138 Ärzte für die ambulante Gesundheitsversorgung als voll ausreichend erachtet. Laut Statistik gibt es jedoch 20.134 Vertragsärzte, deren Fachrichtungen der Bedarfsplanung unterliegen. Die Überversorgung beträgt somit in Bayern mit 3.996 Ärzten fast 25 Prozent. Anders ausgedrückt: Selbst wenn in den kommenden Jahren 4.000 Ärzte in den Ruhestand gingen und nicht durch junge Mediziner ersetzt würden, könnte von Ärztemangel keine Rede sein, sondern vielmehr von einer normalisierten Lage.

Als unredlich bewerten es die Krankenkassen und ihre Verbände im Freistaat, wenn von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) mit gerade einmal 360 noch offenen Zulassungsmöglichkeiten für niedergelassene Ärzte in ganz Bayern Versorgungslücken und Ärztemangel vorgespiegelt werden. Demnach droht für die KBV bereits dann Ärztemangel, wenn eine Überversorgung von mindestens zehn Prozent nicht in allen Planungsbereichen festgestellt ist. Ab einem Versorgungsrad von mindestens 110 Prozent gibt es jedoch bereits einen absoluten Zulassungstopp. Den 360 noch offenen Zulassungsmöglichkeiten stehen im Übrigen mehr als 1.800 Ärztinnen und Ärzte gegenüber, die Ende 2009 in Bayern arbeitslos gemeldet waren.

Bemerkenswert ist es nach Ansicht der Kassen, dass der in den letzten Jahren von interessierten ärztlichen Berufsverbänden häufig angedrohte Ärztemangel bislang stets mit Forderungen nach zusätzlichem Honorar verbunden war, aber nicht mit der Forderung, den Numerus clausus für Medizin zu lockern - was das Nächstliegende und übrigens auch Glaubwürdigste wäre.

Diese Pressemitteilung wurde von der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern veröffentlicht.

 


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