Schiedsspruch zur Hausarztzentrierten Versorgung für die Ersatzkassen in Bayern

Mit der Festsetzung eines Vertrages zur Hausarztzentrierten Versorgung hat die für den Freistaat Bayern zuständige Schiedsperson, Dr. Klaus Engelmann, einen Schlusspunkt in einer über ein Jahr währenden Auseinandersetzung zwischen den Ersatzkassen und dem Bayerischen Hausärzteverband gesetzt. Trotz intensiver Bemühungen war es der Ersatzkassengemeinschaft nicht gelungen, einen Vertrag nach dem Grundsatz „Mehr Honorar nur für mehr Qualität“ auf dem Verhandlungswege zu erreichen. Stattdessen konnte sich der Bayerische Hausärzteverband im Schiedsverfahren weitgehend mit seinen insgesamt deutlich überzogenen Honorarforderungen durchsetzen.

Die Ersatzkassen in Bayern werden zukünftig gezwungen sein, einen Honoraraufschlag von 25 Prozent zu akzeptieren, ohne dass damit eine konkrete Verbesserung der Versorgung für die Versicherten verbunden wäre.

Nun werden die bayerischen Ersatzkassenversicherten zu entscheiden haben, ob sie sich in den Vertrag einschreiben wollen, an den sie sich mindestens 12 Monate binden müssen, der ihr Recht auf freien Zugang zu Fachärzten aber weitgehend einschränkt.

„Der Schiedsspruch macht die hausärztliche Versorgung unserer Versicherten um ein Viertel teurer, bringt aber keinen nennenswerten Zusatznutzen für unsere Versicherten“, kommentiert Dr. Ralf Langejürgen, Leiter der Landesvertretung Bayern des Verbandes der Ersatzkassen, die Entscheidung der Schiedsperson.

 


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