Die aktuellen Gesetzesänderungen der schwarz-gelben Koalition zugunsten der Privaten Krankenversicherung haben eine neue Diskussion über das Verhältnis zwischen GKV und PKV ausgelöst. „Ein freiwillig Versicherter, der in die Private Krankenversicherung wechselt, verabschiedet sich nicht nur aus der Solidarität, er verzichtet auch freiwillig auf viele Leistungen, die in der PKV gar nicht oder nur für zusätzliches Geld zu bekommen sind,“ sagt Dr. Ralf Langejürgen, der Chef des Ersatzkassenverbandes in Bayern. „Wir raten den eventuell wechselwilligen Versicherten deshalb dringend, sich diesen Schritt gründlich zu überlegen“.
Allein beim Thema beitragsfreie Familienversicherung bietet die GKV deutliche Vorteile gegenüber der PKV. Ehepartner und Kinder bis zum 23. Lebensjahr ohne eigenes Einkommen genießen Kostenfreiheit in der GKV. Das gilt bei Studenten, Wehrpflicht- und Zivildienstleistende sogar bis zum 25. Lebensjahr. Beitragsfrei versichert sind außerdem die Empfänger von Kranken-, Mutterschutz- oder Elterngeld bei den gesetzlichen Krankenkassen. Zu den weiteren Vorteilen der GKV gehört beispielsweise die Übernahme von Haushaltshilfen, Psychotherapien oder Mutter-Kind-Kuren, Zuschüsse zur individuellen und betrieblichen Gesundheitsförderung. Nur die gesetzlichen Krankenkassen bieten ihren Versicherten eine umfassend geregelte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Auch das Sachleistungsprinzip gewährleistet einen finanziellen Schutz für die gesetzlich Versicherten: Keine Vorkasse, keine überhöhten Honorarrechnungen, keine Zahlungsüberforderung. In der GKV funktioniert ein systemimmanenter Sozialausgleich, der Geringverdiener schützt. Auch die Entwicklung der Versicherungsbeiträge in den Jahren 1997 bis 2009 demonstriert eine klare Überlegenheit der Gesetzlichen Krankenversicherung. „Die PKV-Versicherten mussten in diesem Zeitraum um 20 Prozent höhere Beitragssatzsteigerungen verkraften als die Versicherten der GKV“, betont Ralf Langejürgen. „Wer jetzt leichtfertig auf die Vorteile der Gesetzlichen Krankenversicherung verzichtet, muss wissen, dass die Rückkehr in die GKV praktisch unmöglich ist“.
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