Arzt in Bayern – ein Beruf mit Zukunft

Niedrigste Behandlungszahlen pro Arzt bei den höchsten Honoraren pro Behandlungsfall

Für die anhaltend hohe Attraktivität des Arztberufes in Bayern sprechen die fortdauernd steigenden Zahlen der niedergelassenen Ärzte. Allein in den letzten fünf Jahren nahm die Zahl der ambulant tätigen Ärzte um fast fünf Prozent zu. 2013 belief sich der Zuwachs gegenüber dem Vorjahr auf rund 1,5 Prozent. Das ist die höchste Zuwachsrate seit 2009. Da die bayerische Bevölkerung zwischen 2009 und 2013 nicht spürbar wuchs, nahm die Zahl der Patienten pro behandelnden Arzt weiter ab.

Der bundesweite Vergleich zeigt, dass die Zahl der Behandlungsfälle pro Arzt in den Jahren 2009 bis 2012 in Bayern am niedrigsten unter den Flächenländern war. Nur im Stadtstaat Berlin war diese Zahl geringer als im Freistaat. In einem Quartal 2012 behandelte ein bayerischer Arzt durchschnittlich 736 Fälle. Wogegen der bundesweite Durchschnitt bei 839 Fällen lag: Die relative Arbeitsbelastung der Ärzte außerhalb Bayerns war somit um 14 Prozent höher!

Die Honorierung ärztlicher Leistungen in Bayern ist im Bundesvergleich am besten. Während in den Jahren 2009 und 2010 der Freistaat den 2. Platz hinter dem Stadtstaat Hamburg belegte, hat er 2011 und 2012 den Spitzenplatz erklommen. Der durchschnittliche Honorarumsatz je Behandlungsfall pro Quartal wuchs von 63,68 Euro 2009 um 4,5 Prozent und erreichte 66,56 Euro im Jahr 2012. Die nichtbayerischen Ärzte erhielten 2012 durchschnittlich je Behandlungsfall pro Quartal lediglich 58,60 Euro: Ein Abstand von 12 Prozent.

„In keinem anderen Bundesland ist die durchschnittliche Arbeitsbelastung der Ärzte so niedrig und die Bezahlung der ärztlichen Leistungen so hoch wie in Bayern“, erklärt Ralf Langejürgen, Leiter der Landesvertretung Bayern des Verbandes der Ersatzkassen. „Man sollte endlich aufhören, den Arztberuf schlecht zu reden und dem angehenden Medizinernachwuchs Angst vor der Zukunft zu machen. Gerade in Bayern spricht alles gegen die nachlassende Attraktivität des Arztberufes“.

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