Die finanzielle Belastung von Pflegebedürftigen in bayerischen Pflegeheimen steigt weiter deutlich an. Das zeigt eine aktuelle Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) zum Stichtag 1. Juli 2026.
Am stärksten betroffen sind Pflegebedürftige im ersten Jahr ihres Heimaufenthalts. Ihre durchschnittliche monatliche Eigenbeteiligung stieg auf 3.270 Euro und damit um 176 Euro gegenüber dem Vorjahr. Pflegebedürftige mit einer Aufenthaltsdauer von mehr als zwölf Monaten mussten durchschnittlich 2.943 Euro (plus 154 Euro) monatlich selbst tragen. Bei einer Verweildauer von über zwei Jahren lag die Eigenbeteiligung bei 2.506 Euro (plus 123 Euro), nach mehr als drei Jahren bei 1.959 Euro monatlich (plus 83 Euro).
Damit setzt sich der seit Jahren anhaltende Aufwärtstrend ungebremst fort. Die zum 01.01.2025 erfolgte Erhöhung der Pflegeleistungen um 4,5 Prozent sowie die von den Pflegekassen gewährten Leistungszuschläge mindern zwar die Belastung der Pflegebedürftigen, können die steigenden Kosten jedoch nicht ausgleichen. Hauptursachen für den kontinuierlichen Kostenanstieg sind insbesondere die hohen Personal- und Sachkosten in Pflegeeinrichtungen sowie die kontinuierlich steigenden Investitionskosten.
Pflegereform muss Finanzierung und Eigenanteile in den Blick nehmen
„Die Entwicklung zeigt erneut, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen, um pflegebedürftige Menschen in Bayern wirksam vor immer höheren Eigenanteilen zu schützen“, erklärt Thomas Hackenberg, Leiter der vdek-Landesvertretung Bayern.
Der vdek fordert deshalb eine nachhaltige Pflegereform. Dazu gehört insbesondere eine faire Lastenverteilung zwischen Bund und Ländern sowie austarierte Eigenanteile. „Die Bundesregierung steht in der Verantwortung, zeitnah eine umfassende Pflegereform auf den Weg zu bringen“, so Thomas Hackenberg weiter. „Neben einer nachhaltigen Finanzierung der Pflegeversicherung braucht es spürbare Entlastungen für Pflegebedürftige. Die Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass Pflege bezahlbar bleibt.“
Die aktuellen Zahlen machen deutlich: Ohne grundlegende Strukturreformen werden die Eigenanteile in der stationären Pflege weiter steigen – mit zunehmenden finanziellen Belastungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.
Aus welchen Kosten setzt sich die Eigenbeteiligung zusammen?
Die von den Pflegebedürftigen zu tragende Eigenbeteiligung setzt sich aus drei Komponenten zusammen: Den Kosten für Unterkunft und Verpflegung, den Investitionskosten und dem sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Dieser beinhaltet vor allem Kosten für das Pflegepersonal. Seit 01.01.2024 beteiligen sich die Pflegekassen mit einem zusätzlichen Zuschuss an den Pflegekosten, der sich nach der Aufenthaltsdauer richtet.
Grafische Übersicht zur Entwicklung der Eigenbeteiligung
Wie sich die Eigenbeteiligung in stationären Pflegeeinrichtungen zusammensetzt und entwickelt, veranschaulichen unsere Übersichtsgrafiken. Da die tatsächlichen Kosten je nach Pflegeeinrichtung variieren können, handelt es sich um Durchschnittswerte. Innerhalb eines Pflegeheims sind die Kosten für alle Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 gleich.
Fragen rund um die finanzielle Eigenbeteiligung in der vollstationären Pflege beantworten unsere FAQ. Die Kosten für jedes einzelne Pflegeheim finden Sie im vdek-Pflegelotsen, unserem Informationsportal für die Suche nach einem passenden Pflegeangebot.
Kontakt
Dr. Linda Föttinger
Landesvertretung Bayern
Arnulfstr. 201 a
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Tel.: 0 89 / 55 25 51 - 61
E-Mail: linda.foettinger@vdek.com