Die finanzielle Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen in bayerischen Pflegeheimen ist erneut deutlich gestiegen. Dies zeigt eine aktuelle Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) vom 01.01.2026.
Am stärksten betroffen sind Pflegebedürftige im ersten Jahr ihres Heimaufenthalts. Ihre durchschnittliche Eigenbeteiligung stieg auf 3.196 Euro – ein Plus von 202 Euro gegenüber dem Vorjahr. Pflegebedürftige mit einer Aufenthaltsdauer von mehr als zwölf Monaten mussten durchschnittlich 2.879 Euro (plus 178 Euro) monatlich zuzahlen. Bei einer Verweildauer von über zwei Jahren lag die Eigenbeteiligung bei 2.456 Euro (plus 145 Euro), nach mehr als drei Jahren bei 1.927 Euro monatlich (plus 103 Euro). Damit setzt sich der seit Jahren anhaltende Aufwärtstrend fort. Weder die von den Pflegekassen gezahlten Zuschläge noch die Erhöhung der Pflegeleistungen um 4,5 Prozent zum 01.01.2025 konnten den Kostenanstieg spürbar abfedern.
Finanzierungsverantwortung gerecht verteilen
„Um die finanzielle Belastung Pflegebedürftiger spürbar zu reduzieren, muss der Freistaat Bayern seiner gesetzlichen Verantwortung nachkommen und die Investitionskosten vollständig übernehmen.“, erklärt Thomas Hackenberg, Leiter der vdek-Landesvertretung Bayern. „Das würde Pflegebedürftige in Bayern um durchschnittlich 433 Euro pro Monat entlasten.“
Darüber hinaus sieht Thomas Hackenberg weiteres Entlastungspotenzial: „Die Ausbildung von Pflegekräften ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, derzeit tragen jedoch Pflegebedürftigen die Kosten. Würde der Staat die Ausbildungskosten übernehmen, könnte dies im ersten Aufenthaltsjahr eine zusätzliche Entlastung von durchschnittlich 101 Euro pro Monat bedeuten.“
Aus welchen Kosten setzt sich die Eigenbeteiligung zusammen?
Die von den Pflegebedürftigen zu tragende Eigenbeteiligung setzt sich aus drei Komponenten zusammen: Den Kosten für Unterkunft und Verpflegung, den Investitionskosten und dem sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Dieser beinhaltet vor allem Kosten für das Pflegepersonal. Seit 01.01.2024 beteiligen sich die Pflegekassen mit einem zusätzlichen Zuschuss an den Pflegekosten, der sich nach der Aufenthaltsdauer richtet.
Fragen rund um die finanzielle Eigenbeteiligung in der vollstationären Pflege beantworten unsere FAQ. Die Kosten für jedes einzelne Pflegeheim finden Sie im vdek-Pflegelotsen, dem Informationsportal für die Suche nach einem passenden Pflegeangebot.
Kontakt
Dr. Linda Föttinger
Landesvertretung Bayern
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