Digitalisierung im Gesundheitswesen

Elektronische Patientenakte (ePA) für alle

Symbolbild Online-Tele-Medizin: Smartphone mit Gesundheits-Icons

2025 startet die „ePA für alle“ (ePA 3.0): Mussten Versicherte ihre elektronische Patientenakte (ePA) bislang selbst beantragen, erhalten sie diese ab dem 15. Januar automatisch von ihrer Krankenkasse, sofern sie nicht widersprochen haben. Los geht es in zwei Modellregionen – Franken und Hamburg. Verlaufen die Tests erfolgreich, beginnt der bundesweite Rollout frühestens ab 15. Februar.

Die „ePA für alle“ markiert einen wichtigen Fortschritt bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen: Die ePA ist ein persönlicher und geschützter Speicherort für die Krankendaten des Versicherten innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI). In ihr können wichtige medizinische Informationen aus erfolgten Untersuchungen und Behandlungen gespeichert werden. Damit können behandelnde Ärzte und Ärztinnen, sofern der Versicherte dem Zugriff nicht widersprochen hat, direkt Einsicht nehmen in die Krankheitsgeschichte und den dokumentierten Gesundheitszustand. Dazu zählen zunächst Arzt- und Befundberichte, die Medikationsliste mit Verordnungsdaten und Dispensierinformationen der eigenen E-Rezepte sowie Daten über Leistungen, die der Versicherte in Anspruch genommen hat. Gleichzeitig wird die Transparenz über die individuellen Krankendaten auch für die Versicherten erhöht. Per Smartphone-App ihrer Krankenkasse erhalten Versicherte Einblick in ihre Daten. Die Inhalte und Funktionen der ePA sollen im Laufe der Zeit erweitert werden.

Gesetzliche Grundlage für die „ePA für alle“ ist das Digital-Gesetz. Dessen Ziel war unter anderem eine möglichst flächendeckende Verbreitung der elektronischen Patientenakte durch eine „Opt-out“-Regelung. Das heißt, Versicherte müssen anders als bisher der Einrichtung einer ePA aktiv widersprechen. Dies können sie auch im Nachhinein einer bereits angelegten ePA und sie damit jederzeit löschen lassen. Auch darüber hinaus bleibt die Nutzung der ePA freiwillig und folgt der Devise „alles kann, nichts muss“: Der Patient oder die Patientin behält die Datenhoheit und kann selbst entscheiden, was in der ePA gespeichert wird und welcher Leistungserbringer Zugriff auf welche Daten hat. Damit bestehen im Rahmen der ePA-Nutzung verschiedene Widerspruchsmöglichkeiten. Gleichzeitig unterliegt die ePA höchsten Anforderungen an Datenschutz und Informationssicherheit. Die Daten in der ePA sind somit sicher und geschützt.

  1. Vernetzung mit der ePA elektronische Patientenakte und vielen Symbolen aus dem medizinischen Bereich

    FAQ Elektronische Patientenakte (ePA)

    Ab 2025 erhalten Versicherte ihre ePA automatisch, sofern sie im Vorfeld nicht widersprochen haben. Was ist die ePA? Welchen Nutzen hat sie? Was kann in der ePA gespeichert werden? Auf diese und viele weitere Fragen finden Sie hier Antworten. » Lesen

  2. Lupe mit Aufschrift "Glossar A-Z"

    Elektronische Patientenakte (ePA)

    Die ePA soll Daten über Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte sowie Impfungen für eine fall- und einrichtungsübergreifende Dokumentation über den Patienten aufnehmen. » Lesen

Ausbaustufen der „ePA für alle“

Umfang und Inhalte der „ePA für alle“ werden stufenweise erweitert. Die aktuell geplanten Ausbaustufen lassen sich folgender Infografik entnehmen, die Sie ebenfalls als PDF-Dokument herunterladen können:

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