Digitalisierung im Gesundheitswesen

Elektronische Patientenakte (ePA)

Symbolbild Online-Tele-Medizin: Smartphone mit Gesundheits-Icons

2021 wird die elektronische Patientenakte (ePA) stufenweise eingeführt. Die ePA soll Daten über Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte sowie Impfungen für eine fall- und einrichtungsübergreifende Dokumentation über den Patienten aufnehmen. In Abgrenzung zur elektronischen Gesundheitsakte (eGA) unterliegt sie dem strengen Zulassungsverfahren der gematik sowie hohen Anforderungen an Datenschutz und Informationssicherheit.

Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, ihren Versicherten auf Antrag eine solche elektronische Patientenakte anzubieten. Alle sechs Ersatzkassen bieten die ePA an. Das ist der Startschuss für mehr Transparenz, Service, eine bessere Vernetzung der Leistungserbringer und ein wichtiger Schritt für Digitalisierung des Gesundheitswesens. Die ePA wird nach und nach weiterentwickelt.

Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Die Datenhoheit liegt beim Versicherten, das heißt: Er bestimmt, welche Daten hochgeladen werden und für wen sie einsehbar sind. Gesetzliche Grundlage für die stufenweise Einführung der ePA ist das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG).  

  1. Symbolbild Online-Tele-Medizin: Smartphone mit Gesundheits-Icons

    FAQ Elektronische Patientenakte (ePA)

    2021 wird die ePA stufenweise eingeführt. Was ist die ePA? Welchen Nutzen hat sie? Wie sieht der Zeitplan für die Einführung aus? Was kann in der ePA gespeichert werden? Auf diese und viele weitere Fragen finden Sie hier Antworten. » Lesen

  2. Lupe mit Aufschrift "Glossar A-Z"

    Elektronische Patientenakte (ePA)

    Die ePA soll Daten über Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte sowie Impfungen für eine fall- und einrichtungsübergreifende Dokumentation über den Patienten aufnehmen. » Lesen

  3. Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA)
    Elektronische Patientenakte

    Ambitionierte stufenweise Umsetzung

    Im Beitrag von Katja Kossack-Peters (Abteilung Ambulante Versorgung beim vdek) werden die dre Umsetzungsstufen der elektronischen Patientenakte (ePA) erläutert und veranschaulicht. » Lesen

  1. Im Sinne der Versicherten: Elektronische Patientenakte wird Schub für die Digitalisierung bringen

    Pressemitteilung 

    Der vdek begrüßt die Verabschiedung des Patientendaten-Schutz-Gesetzes (PDSG) und die enthaltenen Regelungen zur elektronischen Patientenakte (ePA). Die ePA werde ab 2021 einen Schub für die Digitalisierung bringen. Durch die Möglichkeit Befunde, Diagnosen, Notfalldaten etc. zu speichern, werde sich die Versorgung weiter verbessern, so die vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. » Lesen

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