
Opt-out (elektronische Patientenakte)
Der Begriff „Opt-out“ (englisch für „eine Zustimmung verweigern“ oder „sich gegen etwas entscheiden“) spielt eine zentrale Rolle bei der Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) ab 2025 („ePA für alle“). seit 2025 („ePA für alle“). Versicherte erhalten seit 15. Januar 2025 automatisch eine ePA, es sei denn, sie haben Vorfeld gegenüber ihrer Krankenkasse widersprochen. Diese hatte ihre Versicherten vorab schriftlich informiert.
Die Opt-out-Regelungen der ePA sind flexibel und umfangreich gestaltet: Das heißt, es gibt eine Vielzahl von Widerspruchsmöglichkeiten, um die Ausgestaltung der Nutzung an den eigenen Bedürfnissen auszurichten. So ist ein Widerspruch gegen die ePA auch im Nachhinein für eine bereits angelegte Akte jederzeit möglich. Die Krankenkasse ist in diesem Fall verpflichtet, die zuvor eingerichtete ePA inklusive aller Daten zu löschen. Auch der umgekehrte Fall ist berücksichtigt: Wurde der Anlage einer ePA widersprochen (keine Nutzung), kann auch dies jederzeit widerrufen werden. Die Nutzung der ePA bleibt also weiterhin freiwillig. Die ePA bietet außerdem auch bei Nutzung verschiedene Widerspruchsmöglichkeiten an, z. B. gegen den Zugriff auf die ePA durch einzelne Leistungserbringer, gegen das Einstellen von Dokumenten durch Leistungserbringer oder die Nutzung der ePA-Daten zu Forschungszwecken.
Die Ausführung von Widersprüchen können Versicherte selbst per Smartphone der ePA-App durchführen oder über die ePA-Ombudsstelle ihrer Krankenkasse.
Durch die Opt-out-Regelung soll eine möglichst flächendeckende Nutzung der ePA erreicht werden. Gesetzliche Grundlage ist das 2024 in Kraft getretene „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (Digital-Gesetz – DigiG).
-
-
Digitalisierung im Gesundheitswesen
Elektronische Patientenakte (ePA) für alle
2025 startet die „ePA für alle“: Mussten Versicherte ihre elektronische Patientenakte (ePA) bislang selbst beantragen, erhalten sie diese seit dem 15. Januar automatisch. Los geht es in zwei Modellregionen. » Lesen
-
Elektronische Gesundheitskarte (eGK)
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist die Nachfolgerin der Krankenversichertenkarte und seit dem 1.1.2014 der allein gültige Versicherungsnachweis. » Lesen
-
FAQ Elektronische Gesundheitskarte (eGK)
Die elektronische Gesundheitskarte ist ein wichtiger Baustein der Modernisierung und Digitalisierung des Gesundheitswesens. Mit dem begonnenen Aufbau einer dafür notwendigen Telematikinfrastruktur sind zahlreiche Möglichkeiten verbunden, die medizinische Versorgung der Versicherten weiter zu verbessern. » Lesen
-
Digitale Versorgung und Telematik
Der Begriff der Gesundheitstelematik ist ein Kunstwort aus „Gesundheitswesen“, „Telekommunikation“ und „Informatik“. Eine einheitliche Telematikinfrastruktur bildet die Grundlage für einen sicheren Austausch medizinischer Daten und Informationen. Die elektronische Gesundheitskarte ist dabei der Schlüssel zur Telematikinfrastruktur, sie bindet den Versicherten in die elektronische Kommunikation ein. » Lesen
-
Gesetzentwürfe im Bundeskabinett
DigiG und GDNG: wichtige Weichenstellungen für digitalisiertes Gesundheitswesen
Am 30. August ist die Verabschiedung der Entwürfe für ein Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG) und ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) durch das Bundeskabinett „Die Bundesregierung stellt mit den beiden Gesetzesvorhaben entscheidende Weichen, um der Digitalisierung des Gesundheitswesens den nötigen Schub zu geben”, betont vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. » Lesen
-
Gesundheitsdatennutzungsgesetz
Gezielte Unterstützung der Versicherten: Krankenkassen benötigen mehr Befugnisse bei Datennutzung
Zum Referentenentwurf für ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) betont Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek): „Wichtig ist, dass die Krankenkassen mehr Befugnisse erhalten, Daten für die gezielte Beratung ihrer Versicherten zu verwenden“. Der ansonsten zu begrüßende Entwurf sollte in diesem Punkt nachgebessert werden, so Elsner. » Lesen
-
BMG-Fachanhörung zum Digital-Gesetz
Benutzerfreundlichkeit entscheidend für Erfolg von ePA, eRezept und Co
Am 1. August findet die Fachanhörung zum Entwurf des Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG) statt. Das Gesetz bietet die „Chance, dem deutschen Gesundheitswesen einen kräftigen Digitalisierungsschub zu verleihen“, hebt vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner hervor. Wichtig sei, dass der Fokus auf der Benutzerfreundlichkeit liege. » Lesen