– Gesundheitspolitische Positionen 2021
Positionierung der Ersatzkassen für die 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages vom 05.05.2021
Hier finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten gesundheitspolitischen Gesetzgebungsverfahren der 20. Legislaturperiode. Hierzu zählen Gesetze und Gesetzesvorhaben sowie Verordnungen, Konzepte und Strategiepapiere. Ausführlichere Informationen zum Gesetzesinhalt erreichen Sie durch Klick auf den jeweiligen Gesetzestitel. Diese Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit. Zu den Gesetzen anderer Wahlperioden gelangen Sie über unser Menü. Auf unseren Europa-Seiten gelangen Sie zu den Gesetzgebungsverfahren der europäischen Gesundheitspolitik.
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Gesetz | Inhalt |
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Gesetz zur Stärkung der Pflegekompetenz
Inkrafttreten: nach Verkündung
» vdek-Pressemitteilung vom 01.10.2024 zur Fachanhörung
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Kernanliegen des Gesetzes ist es, Pflegefachkräften mehr Kompetenzen zuzugestehen und damit den Beruf attraktiver zu gestalten. Länder und Kommunen sollen stärker in die Planung der Pflege-Infrastruktur eingebunden und dabei durch die Pflegekassen mit der Lieferung von Daten unterstützt werden. Außerdem sollen niedrigschwellige Betreuungsangebote wie z. B. Hilfen bei der Haushaltsführung und auch Tagesbetreuungsgruppen stärker gefördert werden, um insbesondere pflegende Angehörige zu entlasten.
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Apotheken-Reformgesetz (ApoRG)
Inkrafttreten: nach Verkündung
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Dem Gesetzentwurf zufolge sollen Apotheken vor dem Hintergrund der Versorgungssicherstellung und Fachkräftesicherung besonders im ländlichen Bereich liberalisiert und „entbürokratisiert“ werden. Apotheker sollen bis zu sechs Apotheken führen können, darunter eine Hauptapotheke und mehrere Zweigstellen, und nur noch mindestens acht Stunden pro Woche in jeder Apotheke anwesend sein müssen. Auch ohne die Präsenz von Apothekern sollen Medikamente abgegeben werden dürfen. Auch „erfahrene“ Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) sollen Apotheken leiten können.
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Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
Inkrafttreten: 01.01.2025
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Mit dem Gesetz werden die Rahmenbedingungen für die Errichtung eines Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) geschaffen. Das neue Bundesinstitut soll die Aufgaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und in Teilen des Robert Koch-Instituts (RKI) übernehmen.
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Gesundes-Herz-Gesetz (GHG)
Inkrafttreten: gestaffeltes Inkrafttreten ab Tag nach Verkündung
» Gemeinsame Pressemitteilung zur ersten Lesung vom 05.11.2024
» vdek-Pressemitteilung vom 28.08.2024 zur Kabinettssitzung
» Gemeinsame Pressemitteilung vom 22.08.2024
» vdek-Pressemitteilung vom 12.07.2024 zur Fachanhörung
» vdek-Stellungnahme vom 09.07.2024 zum Referentenentwurf
» vdek-Pressemitteilung vom 18.06.2024 zum Referentenentwurf |
Der Referentenentwurf zielt darauf ab, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die häufigste Todesursache in Deutschland, zu bekämpfen. Er enthält unter anderem Maßnahmen zur Früherkennung und eine erweiterte Verordnungsfähigkeit der Statin-Therapie auf mehr Patienten und auch auf Kinder.
» GHG-Kabinettsentwurf vom 28.08.2024
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Gesetz zur Reform der Notfallversorgung
Inkrafttreten: nach Verkündung
» vdek-Pressemitteilung vom 05.11.2024 zur Anhörung im Gesundheitssausschuss
» vdek-Stellungnahme vom 04.11.2024 zum Kabinettsentwurf
» vdek-Pressemitteilung vom 08.10.2024 zur ersten Lesung im Bundestag
» vdek-Pressemitteilung vom 17.07.2024 zum Kabinettsbeschluss
» vdek-Pressemitteilung vom 26.06.2024 zur Fachanhörung des Referentenentwurfs
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Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die drei Versorgungsbereiche in der Notfallversorgung – vertragsärztlicher Notdienst, die Notaufnahmen in den Krankenhäusern und den Rettungsdienst – besser zur vernetzen und miteinander abzustimmen. Zentral ist die flächendeckende Etablierung der Versorgungsform von Integrierten Notfallzentren (INZ) als sektorenübergreifende Notfallversorgungsstruktur zur ambulanten medizinischen Erstversorgung.
» NotfallG-Kabinettsentwurf vom 17.07.2024
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Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) Gesetzes zur Schaffung
Inkrafttreten: nach Verkündung
» vdek-Pressemitteilung vom 18.07.2024 zum Kabinettsentwurf
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Die die Nationale Agentur für Digitale Medizin (gematik) soll in eine Digitalagentur Gesundheit ausgebaut werden und neue Kompetenzen erhalten. Kern ihrer Aufgabe ist, die Digitalisierung
» GDAG-Kabinettsentwurf vom 17.07.2024
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Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen
Inkrafttreten: nach Verkündung
» vdek-Pressemitteilung vom 22.11.2024 zur Entscheidung im Bundesrat
» vdek-Pressemitteilung vom 17.10.2024 zum Beschluss im Bundestag » vdek-Pressemitteilung vom 24.09.2024 zur Anhörung im Gesundheitsausschuss
» vdek-Pressemitteilung vom 27.06.2024 zur ersten Lesung im Bundestag
» vdek-Pressemitteilung vom 15.05.2024 zum Kabinettsbeschluss
» vdek-Stellungnahme vom 30.04.2024 zum Referentenentwurf
» vdek-Pressemitteilung vom 29.04.2024 zur Fachanhörung des Referentenentwurfs
» Beitrag in ersatzkasse magazin. zum Referentenentwurf
» vdek-Pressemitteilung vom 23.04.2024 zum Referentenentwurf |
Der KHVVG-Entwurf hat eine umfassende Reform der Krankenhausversorgung in Deutschland zum Ziel. Er sieht eine Vielzahl von Maßnahmen vor, darunter das Ersetzen gezielter Prüfungen auffälliger Krankenausrechnungen durch die Krankenkassen durch Stichproben, die Einführung von Leistungsgruppen, eine Vorhaltevergütung, die Bildung sektorenübergreifender Versorgungseinheiten und die Einrichtung eines Transformationsfonds.
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stärkungsgesetz (GVSG) Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der
Inkrafttreten: nach Verkündung
12.11.2024 zur Anhörung im Gesundheitsausschuss
19.07.2024 zum Kabinettsentwurf
» vdek-Pressemitteilung vom 22.05.2024 zum Kabinettsbeschluss
» vdek-Pressemitteilung vom 06.05.2024 zur Fachanhörung des Referentenentwurfs
30.04.2024 zum Referentenentwurf
» Beitrag in ersatzkasse magazin. zum Referentenentwurf
» vdek-Pressemitteilung vom 15.04.2024 zum neuen Referentenentwurf » vdek-Pressemitteilung vom 26.03.2024 zum ersten Referentenentwurf |
Mit dem Gesetzentwurf soll die ambulante Versorgung noch besser auf die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten ausgerichtet werden. Hierzu soll die Vergütung in der hausärztlichen Versorgung reformiert und auf die Budgetierung in diesem Bereich verzichtet werden. Weiterhin soll eine jahresbezogene Behandlungspauschale für chronisch Erkrankte und eine an bestimmte Kriterien geknüpfte Vorhaltepauschale eingeführt werden. Im Bereich der Psychotherapie sind neue Inhalte in den Entwurf aufgenommen worden. Sie beziehen sich im Wesentlichen auf den Zugang zur Versorgung für vulnerable Gruppen sowie den Verzicht auf das zweistufige Beantragungsverfahren in der Kurzzeittherapie.
» GSVG-Kabinettsentwurf vom 22.05.2024
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Inkrafttreten: vorauss. 2025
» vdek-Pressemitteilung vom 11.06.2024 zur Anhörung des Gesundheitsausschuss
» vdek-Stellungnahme vom 06.06.2024 zum Kabinettsentwurf
» vdek-Pressemitteilung vom 05.06.2024 zur ersten Lesung im Bundestag
» vdek-Pressemitteilung vom 26.03.2024 zum Kabinettsentscheid
» vdek-Pressemitteilung vom 20.03.2024 zum Medizinforschungsgesetz
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Der Entwurf verfolgt das Ziel, die Rahmenbedingungen für die Entwicklung, Zulassung und Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten zu verbessern. Neben einer Vielzahl von Maßnahmen zur Beschleunigung und Vereinfachung von Antrags- und Genehmigungsverfahren für klinische Studien sieht der Entwurf die Möglichkeit zur Vereinbarung eines vertraulichen Erstattungsbetrags für patentgeschützte Arzneimittel bis zum Ablauf des Unterlagenschutzes bei der erstmaligen Vereinbarung vor.
» Kabinettsentwurf Medizinforschungsgesetz vom 27.03.2024
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Verordnung über eine spezielle sektorengleiche Vergütung
Inkrafttreten: 01.01.2024 |
Mit der Verordnung wird für 2024 zunächst ein Startkatalog für die Hybrid-DRG bestimmt. Die Weiterentwicklung der Hybrid-DRG ist Aufgabe der Selbstverwaltung, die einen regelmäßigen Überprüfungs- und Anpassungsauftrag hat.
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Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz
Inkrafttreten: nach Verkündung
» vdek-Pressemitteilung vom 22.03.2024 zur Verabschiedung im Bundesrat
» vdek-Pressemitteilung vom 24.11.2023 zur Anrufung des Vermittlungsausschusses
» Beitrag in ersatzkasse magazin. zum Gesetzentwurf
» vdek-Pressemitteilung vom 27.09.2023 zur Anhörung im Gesundheitsausschuss
» vdek-Stellungnahme vom 26.09.2023 zum Gesetzentwurf
» vdek-Pressemitteilung vom 13.09.2023 zum Online-Transparenzverzeichnis
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Mit dem Gesetz sollen künftig zur Information und Aufklärung von Patientinnen und Patienten aktuelle Daten über das Leistungsangebot und Qualitätsaspekte des stationären Versorgungsgeschehens in Deutschland veröffentlicht werden. Zu diesem Zweck sollen die Krankenhäuser auf Basis der durch die Länder zugeordneten Leistungsgruppen auch in vom Bund definierte Versorgungsstufen (Level) eingeteilt werden.
» Gesetzentwurf Krankenhaustransparenzgesetz vom 19.9.2023
» Formulierungshilfe Krankenhaustransparenzgesetz vom 11.8.2023 |
Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) Gesetz zur Nutzung von Gesundheitsdaten zu gemeinwohlorientierten Forschungszwecken und zur datenbasierten Weiterentwicklung des Gesundheitswesens
Inkrafttreten: 2024
» vdek-Pressemitteilung vom 13.12.2023 zur zweiten und dritten Lesung
» Gemeinsame Pressemitteilung vom 14.11.2023 zur Anhörung im Bundestag
» Beitrag in ersatzkasse magazin. zum Kabinettsentwurf
» vdek-Stellungnahme vom 30.08.2023 zum GDNG-Kabinettsentwurf
» vdek-Pressemitteilung vom 14.08.2023 zur Fachanhörung
» vdek-Pressemitteilung vom 07.08.2023 zum GDNG-Referentenentwurf |
Zentraler Inhalt des Gesetzes ist die Einrichtung einer nationalen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Geplant ist außerdem der Aufbau eines Metadatenkatalogs, mit dessen Hilfe mehr Transparenz über die in Deutschland verfügbaren Datenquellen im Gesundheitswesen hergestellt werden soll.
» GDNG vom 25.03.2024 (Bundesgesetzblatt)
» Kabinettsentwurf GDNG vom 30.08.2023
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Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens
Inkrafttreten: nach Verkündung
» vdek-Pressemitteilung vom 13.12.2023 zur zweiten und dritten Lesung
» vdek-Pressemitteilung vom 09.11.2023 zur ersten Lesung im Bundestag
» vdek-Stellungnahme vom 25.10.2023 zum DigiG-Kabinettsentwurf
» vdek-Pressemitteilung vom 29.08.2023 zum DigiG-Kabinettsentwurf
» vdek-Pressemitteilung vom 31.07.2023 zur Fachanhörung » vdek-Pressemitteilung vom 14.07.2023 zum DigiG-Referentenentwurf |
Wesentliche Ziele des Gesetzes sind die flächendeckende Verbreitung der elektronischen Patientenakte (ePA) durch eine Opt-out-Regelung, eine Weiterentwicklung des elektronischen Rezepts (E-Rezept) sowie der Ausbau des Versorgungsprozesses anhand telemedizinischer Anwendungen.
» DigiG vom 25.03.2024 (Bundesgesetzblatt)
» Kabinettsentwurf DigiG vom 30.08.2023
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Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften
Inkrafttreten: nach Verkündung |
Kern des Gesetzes – neben Regelungen zum Gesundheits- und Jugendschutz, dem Eigenanbau und zum Konsum von Cannabis – ist die Möglichkeit, private Anbaugemeinschaften in Form eingetragener Vereine zu betreiben.
» Kabinettsentwurf CanG vom 16.08.2023
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E-Rezept-Fachdienst-Schnittstellen-Verordnung (EFSVO)
Inkrafttreten: nach Verkündung
» vdek-Stellungnahme vom 03.07.2023 zum EFSVO-Referentenentwurf |
Versicherte sollen selbstbestimmt ihre Verordnungsdaten für ausgewählte Institutionen innerhalb der Telematik-Infrastruktur freigeben können, sodass nur diese die sensiblen Daten über eine Schnittstelle übermittelt bekommen können – darunter Krankenkassen, Apotheken und DiGA-Anbieter.
» Referentenentwurf E-Rezept-Fachdienst-Schnittstellen-Verordnung EFSVO |
Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG) Gesetz zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften
Inkrafttreten: 16.12.2023
» vdek-Stellungnahme zum PflStudStG-Referentenentwurf vom 04.05.2023 |
Der Entwurf sieht Änderungen am Pflegeberufegesetz (PflBG), der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV) sowie der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) vor.
» PflStudStG vom 12.12.2023 (Bundesgesetzblatt)
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Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege
Inkrafttreten: im Kern zum 01.07.2023
» vdek-Pressemitteilung vom 27.04.2023 zur ersten Lesung
» vdek-Pressemitteilung vom 05.04.2023 zum Kabinettsbeschluss
» vdek-Pressemitteilung vom 07.03.2023 zur PUEG-Fachanhörung
» vdek-Stellungnahme zum PUEG-Kabinettsentwurf vom 08.05.2023 |
Zum 01.07.2023 soll der allgemeine Beitragssatz zur Sozialen Pflegeversicherung (SPV) um 0,35 Prozentpunkte auf 3,4 Prozent steigen. Außerdem wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Berücksichtigung des Erziehungsaufwands von Eltern im Beitragsrecht durch Abschläge nach der Anzahl der Kinder umgesetzt. Der Kinderlosenzuschlag steigt von 0,35 auf 0,6 Prozent. Zum 01.01.2024 sollen Pflegegeld und ambulante Pflegesachleistungsbeträge um jeweils fünf Prozent angehoben werden. Zudem sollen die Leistungszuschläge zur Reduktion der Eigenanteile in der stationären Pflege zum 01.01.2024 um fünf bis zehn Prozent steigen. Zum 01.07.2024 werden die Leistungsbeträge der Verhinderung- und der Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst.
» Kabinettsentwurf PUEG vom 05.04.2023
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Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz – Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln
Inkrafttreten: 20.07.2023
» vdek-Pressemitteilung vom 21.06.2023 zur Lesung im Bundestag
» vdek-Stellungnahme zum Kabinettsentwurf vom 07.06.2023
» vdek-Pressemitteilung vom 05.04.2023 zum Kabinettsbeschluss
» vdek-Stellungnahme zum Referentenentwurf vom 27.02.2023
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Im Gesetzentwurf werden Maßnahmenpakete geschnürt, die die Versorgungssituation mit patentfreien Arzneimitteln und mit Kinderarzneimitteln verbessern sollen. Hierzu zählt u.a. die Einrichtung eines Frühwarnsystems beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das drohende versorgungsrelevante Lieferengpässe bei Arzneimitteln frühzeitig erkennen soll. Das BfArM erstellt zudem eine Liste von Arzneimitteln, die für die Behandlung von Kindern bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres notwendig sind. Für diese sollen bestehende Festbeträge durch den GKV-Spitzenverband innerhalb von sechs Wochen aufgehoben werden. » Kabinettsentwurf ALBVVG vom 05.04.2023
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Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung – PpUGV Dritte Verordnung zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung
Inkrafttreten: 01.01.2023
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Am 29.11.2022 wurde der Referentenentwurf einer weiteren Änderungsverordnung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung publik. Neu ist, dass durch Hebammen erbrachte pflegerischen Tätigkeiten ohne Einschränkungen im System der Pflegepersonaluntergrenzen berücksichtigt werden können. |
Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Fünften Buches
Inkrafttreten: nach Verkündung
» vdek-Pressemitteilung vom 16.03.2023 zur Beratung im Bundestag |
Am 16.3.2023 hat der Bundestag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland – und zur Änderung weiterer Gesetze zugestimmt. Kern des Gesetzes ist, die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) im Rahmen einer rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts neu zu strukturieren und zu verstetigen.
» Gesetzentwurf UPD-Reform vom 25.01.2023
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Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) Gesetz zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung
Inkrafttreten: 29.12.2022
» vdek-Pressemitteilung vom 30.11.2022 zum KHPflEG
» vdek-Stellungnahme vom 07.11.2022 zum KHPflEG-Kabinettsentwurf
» vdek-Stellungnahme vom 18.08.2022 zum KHPflEG-Referentenentwurf |
Am 14.09.2022 wurde das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) vom Bundeskabinett beschlossen. Im Mittelpunkt des Gesetzes steht die Einführung der neuen Pflegepersonalregelung (PPR) 2.0. Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen Vorgaben zur Ermittlung des Pflegepersonalbedarfs und zur Festlegung der Personalbesetzung in der unmittelbaren Patientenversorgung in den Krankenhäusern zu erlassen. Daneben finden sich im Gesetz unterschiedliche Regelungen, die die Weiterentwicklung der digitalen medizinischen Versorgung zum Ziel haben.
» KHPflEG vom 28.12.2022 (Bundesgesetzblatt)
» Kabinettsentwurf KHPflEG vom 14.09.2022
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GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung
Inkrafttreten: 11.11.2022
» Pressemitteilung vom 20.10.22 zum Beschluss im Bundestag
» Gemeinsame Pressemitteilung vom 17.10.22 zur finalen Beratung des Gesundheitsausschusses
» Gemeinsame Pressemitteilung vom 28.09.22 zur Anhörung des Gesundheitsausschusses
» vdek-Stellungnahme vom 26.09.22 zum Kabinettsentwurf
» Gemeinsame Pressemitteilung vom 21.09.22 zur ersten Bundestagslesung
» vdek-Stellungnahme vom 12.07.22 zum neuen Referentenentwurf
» vdek-Pressemitteilung vom 17.03.22 zum ersten Referentenentwurf
» Beitrag in ersatzkasse magazin. zum ersten Referentenentwurf |
Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) zielt auf ein Maßnahmenpaket zur Schließung der 2023 drohenden GKV-Finanzierungslücke in Höhe von rund 17 Milliarden Euro ab. Nachdem ein erster Referentenentwurf im März 2022 kurz nach Bekanntwerden wieder zurückgezogen wurde, folgten Ende Juni 2022 ein neuer Entwurf und Ende Juli der Kabinettsbeschluss. Am 20. Oktober 2022 wurde das Gesetz in 2. und 3. Lesung beschlossen.
» GKV-Finanzstabilisierungsgesetz vom 07.11.2022 (Bundesgesetzblatt)
» Kabinettsbeschluss GKV-Finanzstabilisierungsgesetz vom 27.07.2022
» Referentenentwurf GKV-Finanzstabilisierungsgesetz vom 30.06.2022 |
Verordnung zur Erstattungsfähigkeit digitaler Pflegeanwendungen (VDiPA)
Inkrafttreten: nach Verkündung
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Im Entwurf werden erstattungsrelevante Aspekte zu digitalen Pflegeanwendungen (DiPA) geregelt. Zudem regelt die Verordnung die Rahmenbedingungen für ein Schiedsverfahren, dass bei Nichteinigung zur Vergütung von DiPA zum Tragen kommt.
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Verordnung zur Festsetzung des ergänzenden Bundeszuschusses nach § 221a Absatz 3 Satz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2022
Inkrafttreten: nach Verkündung |
Mit dem Beschluss über 14 Milliarden Euro an zusätzlichen Steuergeldern erhält die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) eine finanzielle Stabilisierung für das Jahr 2022. Damit wird sichergestellt, dass der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz im kommenden Jahr bei 1,3 Prozent stabil bleibt.
» Bundeszuschussverordnung vom 25.10.2021 (Deutscher Bundestag) |
Coronavirus-Testverordnung (TestV) Verordnungen zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung
Inkrafttreten: 01.07.2022 bzw. 01.09.2022 bzw. 25.11.2022 bzw. 16.01.2023 |
Mit der fünften geänderten Coronavirus-Testverordnung haben nur noch bestimmte Personengruppen Anspruch auf kostenlose Schnelltests. Ansprüche auf Bürgertestungen mit einer Eigenbeteiligung von drei Euro, die man bisher unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Konzertbesuch) bekommen hat, fallen komplett weg. Der Anspruch auf kostenlose Testungen für bestimmte Personen gilt bis zum 28.02.2023. Dies gilt u.a. für pflegende Angehörige oder vor Besuchen in Alten- und Pflegeheimen. Tests, die durchgeführt werden, um sich aus einer Corona-Isolation „freizutesten“, sind bereits ab 16.01.2023 kostenpflichtig.
» Sechste Verordnung zur Änderung der TestV vom 13.01.2023 (Bundesgesetzblatt)
» Fünfte Verordnung zur Änderung der TestV vom 24.11.2022 (Bundesanzeiger)
» Vierte Verordnung zur Änderung der TestV vom 31.08.2022 (Bundesanzeiger)
» Dritte Verordnung zur Änderung der TestV vom 29.06.2022 (Bundesanzeiger) |
Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) Sechste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung
Inkrafttreten: 31.12.2022 |
Die Corona-Impfverordnung wird bis zum 07.04.2023 verlängert. Damit wird ein Zeitfenster geschaffen, um die Corona-Impfung danach in die Regelversorgung zu überführen. Bis dahin müssen Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und Krankenkassen die entsprechenden Verträge schließen. Vorerst erfolgt das Impfen nach den bisherigen Regelungen, jedoch ab 01.01.2023 ohne Finanzierung der Vergütungen aus Bundesmitteln. Das bedeutet laut einem am 07.12. bekannt gewordenen Referentenentwurf einen Mehraufwand für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Höhe eines unteren dreistelligen Millionenbetrags. Die Private Krankenversicherung (PKV) wird mit 7 Prozent an den Kosten beteiligt.
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Corona-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung
Inkrafttreten: 01.10.2022 |
Am 31.8.2022 hat das Bundeskabinett eine Neufassung der SARS-CoV-2-Arbeitschutzverordnung beschlossen. Anders als im Referentenentwurf zunächst vorgesehen, war darin keine Home-Office-Angebotspflicht für Unternehmen festgeschrieben worden. Das Gleiche galt für die Pflicht für zwei Schnelltestangebote pro Woche. In der Kabinettsfassung wurden die Arbeitgeber verpflichtet, Infektionsschutzpläne zu erstellen. Die Verordnung sollte ursprünglich bis 7. April 2023 gelten, wurde jedoch vorzeitig per Verordnung zum 2. Februar 2023 ausgesetzt.
» Verordnung zur Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 30.01.2023
» Corona-ArbSchV vom 26.09.2022 (Bundesanzeiger)
» Regierungsentwurf Corona-ArbSchV vom 31.08.2022
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Verordnung zur Krankenhauskapazitätssurveillance Verordnung zur Krankenhauskapazitätssurveillance und zur Änderung der DIVI IntensivRegister-Verordnung
Inkrafttreten: 20.09.2022
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Um einer im Herbst 2022 durch SARS-CoV-2-Infektionen ausgelösten Mehrbelastung der Krankenhäuser gewappnet zu sein, plant das BMG, die Behandlungskapazitäten tagesaktuell abzubilden. Neben den belegten und belegbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten sollen auch die nichtintensivmedizinischen somatischen Bettenkapazitäten über das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) an das Robert Koch-Institut (RKI) gemeldet werden.
» Verordnung |
Covid-19-Schutzgesetz (COVID-19-SchG) Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19
Inkrafttreten: 17.09.2022
» vdek-Pressemitteilung vom 25.08.2022 zur Formulierungshilfe für die COVID-19-SchG-Änderungsanträge |
Die Formulierungshilfe vom August 2022 zum Covid-19-Schutzgesetz beinhaltet vor allem Änderungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG). Unter anderem sollte bundesweit vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 die Maskenpflicht im Fern- und Flugverkehr sowie Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten. Außerdem sollen Pflegekräfte, die in den Pflegeeinrichtungen die innerbetrieblichen Hygieneschutzpläne koordinieren, einen weiteren finanziellen Bonus bekommen.
Im September 2022 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz abschließend beraten. Zuvor hatte der Ausschuss für Gesundheit noch einige Änderungen vorgenommen, die etwa die Maskenpflicht und die Bonuszahlungen für Infektionsschutzbeauftragte betreffen.
» Bericht des Ausschusses für Gesundheit zu den Änderungsanträgen vom 07.09.2022
» Formulierungshilfe für die COVID-19-SchG-Änderungsanträge vom 24.08.2022
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Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)
Inkrafttreten: 14.06.2022, 25.08.2022 (2. ÄndG) |
Der Gesetzentwurf soll das Triage-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 16.12.2021 umsetzen. Dieses hatte der Regierung auferlegt, unverzüglich Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen bei der pandemiebedingten Triage zu treffen.
Im Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes wurde beschlossen, dass bei nicht ausreichenden intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit das maßgebliche Kriterium für die Zuteilungsentscheidung ist.
» Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des IfSG vom 24.08.2022
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SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung Zweite und Vierte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung
Inkrafttreten: 18.08.2022
» vdek-Stellungnahme vom 12.05.2022 zum Referentenentwurf der 2. Änderung |
Mit dem Änderungsentwurf zur SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung soll ein Anspruch zur präventiven Anwendung von monoklonalen Antikörpern eingeführt werden. Dieser Anspruch gilt für Patienten, die aus medizinischen Gründen keinen geeigneten Impfschutz aufbauen können oder bei denen die Impfung nicht durchgeführt werden kann. Mit der vierten Änderungsverordnung soll es Hausärzten ermöglicht werden, sich mit vom Bund beschafften antiviralen Arzneimitteln zu bevorraten und diese auch abzugeben. Die Ärzte sollen für ihren Aufwand 15 Euro je abgegebene Packung erhalten.
» Referentenentwurf zur 4. Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung vom 01.08.2022 |
Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) Verordnungen
Inkrafttreten: 07.01.2023 (8. ÄndV), 25.08.2022 (6. ÄndV), 28.04.2022 (2. ÄndV) |
Mit der achten Änderungsverordnung wird die CoronaEinreiseV bis 07.04.2023 verlängert, außerdem wird die Kategorie der Virusvariantengebiete ergänzt. Zu diesen zählen nun auch Gebiete, bei denen die Gefahr besteht, dass neu auftretende oder bereits bekannte Varianten vorkommen, die besonders gefährlich sind. Erfährt ein Gebiet diese Einstufung, gilt nun vor Einreise eine Testpflicht. Neu geregelt ist außerdem, dass Passagiere nach Ankunft stichprobenartig getestet werden können.
» Zweite Verordnung zur Änderung der CoronaEinreiseV vom 27.04.2022 (Bundesanzeiger) |
Pflegebonusgesetz (PflBG)Gesetz zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen Inkrafttreten: 30.6.2022 (einzelne Regelungen: 01.04.22, 26.05.22, 01.06.22, 01.07.23, 01.01.23)
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Mit der im März 2022 vorgelegten Formulierungshilfe des Pflegebonusgesetzes (PflBG) soll der besondere Einsatz von Pflegekräften im Krankenhaus sowie in der Langzeitpflege während der Pandemie anerkannt werden.
» Formulierungshilfe zum Pflegebonusgesetz (PflBG) vom März 2022 |
Verordnung zur wirtschaftlichen Sicherung der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Verlängerung des Zeitraums für Vereinbarungen zur wirtschaftlichen Sicherung der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen (vormals: Verordnung zur Verlängerung pandemiebedingter Anpassungen von Vergütungsvereinbarungen zur wirtschaftlichen Sicherung der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen)
Inkrafttreten: 19.03.2022 (rückwirkend)
» vdek-Stellungnahme vom 22.03.2022 zum Verordnungsentwurf
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Die Verordnung soll pandemiebedingten Auswirkungen auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen Rechnung tragen. Krankenkassen und Leistungserbringer haben über den 19.03.2022 hinaus die Vergütungsvereinbarungen für diese (§ 111 SGB V) und ambulante Rehabilitationseinrichtungen (§ 111c SGB V) anzupassen. Grundlage ist das „Gesetz zur Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes und weiterer Regelungen“.
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Corona-Pflegesonderregelungs-Verlängerungs-Verordnung Dritte Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie
Inkrafttreten: 11.03.2022 |
Die bereits bekannten Corona-Sonderregelungen für die Pflege werden bis zum 30.06.2022 verlängert. Die Sonderregelungen umfassen u. a. die digitale Pflegebegutachtung und Pflegeberatung, einen flexibleren Entlastungsbetrag im Pflegegrad l sowie ein ausgeweitetes Pflegeunterstützungsgeld.
» Dritte Corona-Pflegesonderregelungs-Verlängerungs-Verordnung vom 02.03.2022 (Bundesrat) |
Erste Verordnung
Inkrafttreten: 12.02.2022 bzw. 31.03.2022
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Eine Änderungsverordnung zur Coronavirus-Testverordnung (TestV) sowie ein begleitendes Papier zur Konkretisierung definiert Anpassungen der Teststrategie, darunter: PCR-Testlabore sollen sich auf die Testungen von Beschäftigen des Gesundheitswesens sowie von vulnerablen Gruppen konzentrieren; verpflichtende PCR-Bestätigungstests nach positiven Bürger- oder Selbsttests entfallen; Personen, die einen Warnhinweis über die Corona-Warn-App erhalten, haben keinen Anspruch mehr auf eine kostenfreie PCR-Testung. Die Änderungsverordnung vom März 2022 verlängert die kostenlosen Bürgertests bis Ende Juni.
» Zweite Verordnung zur Änderung der TestV vom 29.03.2022 (Bundesanzeiger)
» Erste Verordnung zur Änderung der TestV vom 11.02.2022 (Bundesanzeiger)
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Verordnung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-
Inkrafttreten: 15.01.2022 |
Mit der Verordnung wird die Definition in Bezug auf Impf- und Genesenennachweise in der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung angepasst, sodass auch künftigen Veränderungen Rechnung getragen werden kann. Quarantäneregeln werden flexibilisiert.
» Verordnung zur Änderung CoronaEinreiseV SchAusnahmV vom 14.01.2022 (Bundesanzeiger) |
Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) und Coronavirus-Testverordnung (TestV) Verordnungen zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung und der Coronavirus-Testverordnung
Inkrafttreten: 17.12.2021 bzw. 11.01.2022 |
Die erste Änderungs-Verordnung zur Coronavirus-Impfverordnung und zur Coronavirus-Testverordnung reagiert auf Unsicherheiten auf ärztlicher Seite zu empfohlenen Impfabständen und Versorgungsansprüchen bei etwaigen Impfschäden. Zudem wird eine Kostenübernahme der durch die Impf- und Testverordnung entstehenden Kosten durch den Bund geregelt. Die zweite Änderungsverordnung berechtigt unter anderem Apotheken zur Durchführung von Schutzimpfungen.
» Zweite Verordnung zur Änderung der CoronaImpfV und TestV vom 07.01.2022 (Bundesanzeiger)
» Verordnung zur Änderung der CoronaImpfV und TestV vom 16.12.2021 (Bundesanzeiger) |
Inkrafttreten: 12.12.2021 |
Am 10.12.2021 hat der Bundestag den Gesetzentwurf zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie verabschiedet. Darin enthalten ist insbesondere eine Impfpflicht für Personen, die in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen tätig sind (etwa in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern).
» Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 vom 10.12.2021 (Bundesgesetzblatt) |
Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite
Inkrafttreten: 24.11.2021 bzw. 20.03.2022 |
Bundestag und Bundesrat haben Änderungen am Infektionsschutzgesetz (IfSG) und weiteren Gesetzen beschlossen. Die „epidemische Notlage von nationaler Tragweite“ wird nicht verlängert. Die weiterhin möglichen infektionsschutzrechtlichen Schutzmaßnahmen sind bis zum 19.03.2021 befristet und können einmalig durch Beschluss des Deutschen Bundestages um drei Monate verlängert werden.
Die am 20.03.2022 in Kraft getretenen neuen Regeln sehen vor, über einen Basisschutz hinausgehende Schutzmaßnahmen auf Hotspot-Regionen zu beschränken. Dort, wo durch bedrohliche Infektionslage eine Überlastung der Krankenhäuser befürchtet werden muss, können zusätzliche Schutzmaßnahmen wie Maskenpflichten, Abstandsgebote, Nachweispflichten oder Hygieneauflagen angeordnet werden.
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Inkrafttreten: 13.11.2021 |
Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben in einer Mantel-Verordnung weitere Regelungen zur Pandemiebewältigung vorgelegt. Mit der Mantelverordnung werden die Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung, die DIVI IntensivRegister-Verordnung und die Coronavirus-Surveillanceverordnung geändert. |
Positionierung der Ersatzkassen für die 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages vom 05.05.2021
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