Ein Register kann allerdings nur so gut und so aussagekräftig sein, wie die Daten von denen es gespeist wird. Entsprechend muss auch das Hessische Krebsregister darauf achten, plausible und valide Daten zu erhalten, um eine hohe Datenqualität sicherzustellen. Der Austausch mit den behandelnden Ärzten ist daher von enormer Relevanz.
Es besteht aber auch zwischen den Ärzten ein guter fachlicher Austausch. Mit dem Hessischen Onkologiekonzept hat sich eine Vernetzung der onkologischen Versorgung entwickelt, diesen hat sich das Hessische Krebsregister zu Nutze gemacht. Sieben sogenannte regionale Koordinatoren unterstützen von den koordinierenden Kliniken aus in ihrer Region die Arbeit des hessischen Krebsregisters. Von hier bahnen sie die Meldetätigkeit der behandelnden Ärzte an, unterstützen bei Fragen um den Meldeprozess oder vermitteln auch Melderschulungen beim Hessischen Krebsregister. Sie sind somit ein wichtiger Multiplikator in der flächendeckenden Krebsregistrierung. Auch direkt aus dem Hessischen Krebsregister wird der Dialog zum behandelnden Arzt gesucht. Aktuell wurde ein sogenannter „Doku-Check“ für Neumelder etabliert, um frühzeitig in der Meldetätigkeit Rückmeldung zu den eigenen übermittelten Meldungen geben zu können. Aber auch das seit Jahren etablierte Nachfragemanagement, welches bei Unstimmigkeiten in den Daten den Dialog zum Meldenden sucht, trägt zunehmend zu einer Steigerung der Dokumentationsqualität bei.
Ausbaufähig ist jedoch noch die Meldetätigkeit, vor allem aus dem ambulanten Sektor. Hier wird im Hessische Krebsregister deutlich, dass längst nicht alle behandelnden Ärzte Ihrer gesetzlichen Meldepflicht nachkommen. Die Ursachen wurden analysiert, auch das Vorhaben der „regionalen Koordinatoren“ hat hier zu einem erheblichen Erkenntnisgewinn beigetragen. Im Dialog mit den behandelnden Ärzten konnten auch Defizite im Meldeprozess aufgedeckt werden. So gibt es in den wenigsten Praxen die Möglichkeit aus der eigenen Praxissoftware an das Hessische Krebsregister zu melden. Diesem Defizit ist das Hessische Krebsregister bisher mit einem Meldeportal begegnet, hier kann der behandelnde Arzt seine Patienten erfassen und melden. Um den Meldeprozess aber weiter zu vereinfachen, wird der Austausch mit den Softwareherstellern der Praxissysteme gesucht. Ziel ist es die ca. 5.200 Praxen in Hessen direkt, das heißt aus dem eigenen Praxissystem, anzubinden und dies möglichst über die Telematikinfrastruktur. Auch hier soll der Ansatz verfolgt werden, vorhandene Strukturen nutzen und den Meldeprozess möglichst schlank gestalten. Das Hessische Krebsregister muss aber auch Anlaufstelle für die behandelnden Ärzte sein, es muss sichtbar werden und die Prozesse nachvollziehbar werden. Auch aus dem Grund wurde die Internetpräsenz des Hessischen Krebsregisters deutlich ausgebaut. Hier sind für die verschiedenen Zielgruppen umfangreiche Informationen zu finden und der Ausbau geht auch hier stetig weiter.
Dennoch sollte der Blick nicht nur auf die noch möglichen Verbesserungen gelenkt werden. Die bisher bereits erfassten Daten im Hessischen Krebsregister sind enorm! Daher gilt unser Dank den vielen aktiven Melderinnen und Meldern, die bisher tatkräftig und regelmäßig an das Hessische Krebsregister melden, vielen, vielen Dank für die geleistete Arbeit.
Voraussichtlich Mitte 2021 soll das Krebsregisterdatengesetz in Kraft treten. Was bedeutet das für Sie und Ihre Arbeit?
Martin Rapp: Das Krebsregisterdatengesetz beeinflusst die Krebsregistrierung in Hessen nachhaltig, denn es wird auf Bundesebene auf den abgeschlossenen Umbau der Landeskrebsregister reagiert. Die Datennutzung rückt in einem 2-stufigen Verfahren in den Fokus. Die komplexe flächendeckende klinische Krebsregistrierung, welche in den verschiedenen Landeskrebsregistern aufgebaut wurde, soll genutzt werden, damit im Zentrum für Krebsregisterdaten (ZfKD) bundesweite klinische Auswertungen möglich werden. Für die Forschung sollen die Daten zur Verfügung gestellt werden, auch hierfür müssen entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Vom Hessischen Krebsregister wird mit der Gesetzesnovelle ein viel größerer klinischer Datensatz zur Übermittlung an das ZfKD gefordert. Hier gilt es die Vollständigkeit des Datenbestandes zu erhöhen um somit flächendeckend aussagekräftige Daten zur Verfügung stellen zu können. Mit der Datenzusammenführung wird die Analyse der Krebsregisterdaten aus den Ländern möglich sein, und eine Verknüpfung mit anderen Daten wird angestrebt.
Somit kann man festhalten, dass mit Hilfe des neuen Krebsregisterdatengesetzes die Nutzungsmöglichkeiten der Krebsregisterdaten ausgebaut werden. Aus unserer Sicht wird die Krebsregistrierung in Deutschland gestärkt, was ausdrücklich zu befürworten ist.