Kommentar zur vierten Stellungnahme der Regierungskommission

Slider Rettungsdienst

Am 13.02.2023 hat die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung ihre vierte Stellungnahme veröffentlicht. Sie benennt mögliche Ansatzpunkte für eine Reform der Notfallversorgung im Kontext der geplanten Krankenhausreform.  

Die Regierungskommission unterstreicht die Relevanz und Dringlichkeit ihrer Stellungnahme mit folgender Schlussfolgerung: „Insgesamt bedingen die momentanen Strukturen eine unnötige Gefährdung der Patientinnen- und Patientensicherheit bei gleichzeitig suboptimaler Effizienz des Ressourceneinsatzes.“ Damit vollzieht auch die Regierungskommission die bekannten und offensichtlichen Versorgungsdefizite nach und leitet daraus zwei zentrale Reformmaßnahmen ab:

  1. An erster Stelle muss eine Reform der telefonischen Anlaufstellen 112 und 116117 sowie ggf. weiterer stehen, da nur damit eine angemessene Steuerung von Hilfeersuchen und eine angemessene Versorgung umgesetzt werden kann; darüber kann in der Folge auch eine Entlastung des Rettungsdienstes erfolgen, obwohl dieser Versorgungsbereich in der Stellungnahme (leider) nicht gesondert adressiert wird.
  2. An zweiter Stelle steht eine Reform der ortsfesten Versorgungsinfrastruktur, die in Form der Notaufnahmen der KH und des ärztlichen Notdienstes der KVen räumlich und strukturell integriert werden soll.

Endlich fordert nun auch die Regierungskommission die Einrichtung von hoch integrierten Gesundheitsleitstellen, die auf jegliche medizinische Hilfeersuchen mit einer großen Bandbreite an Möglichkeiten reagieren können.

Leider bleibt bei den notwendigen Strukturreformen der ländergesetzlich geregelte Teil des Rettungsdienstes weitgehend außen vor – dies ist der Gesetzgebungskompetenz und damit dem hierfür fehlenden Auftrag der Regierungskommission geschuldet. Allen Beteiligten muss klar sein, dass ein Fortführen der ineffizienten und weitgehend intransparenten Strukturen, die durch die Gefahrenabwehrbehörden der Bundesländer mittels der 112 gesteuert werden, zu keiner Versorgungsverbesserung führen kann – im Gegenteil!

Mutige Reformen würden genau hier ansetzen und die Versorgungsansprüche der Versicherten an die Notfallversorgung bundesgesetzlich im SGB V verankern. Nur über die Definition von medizinischer Versorgungsqualität können alle Beteiligten gezwungen werden, die Strukturen organisatorisch und technologisch auf den neuesten Stand zu bringen und transparente Qualitätsmanagementsysteme zu implementieren.