
Chronisch kranke Versicherte können durch ihren behandelnden Arzt bzw. ihre Ärztin Patientenschulungen verordnet bekommen. Diese „ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation“ können folgende Maßnahmen umfassen:
Chronisch kranke Versicherte können durch ihren behandelnden Arzt bzw. ihre Ärztin Patientenschulungen verordnet bekommen. Diese „ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation“ können folgende Maßnahmen umfassen:
Weitere Informationen können den gemeinsamen Empfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Förderung und Durchführung von Patientenschulungen entnommen werden.
Zur Prüfung von Angeboten zur Patientenschulung benutzen die Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen einheitliche Antragsbögen. Diese sind mit den ergänzenden Unterlagen – zum Beispiel Schulungskonzepte, Qualifikationsnachweise – beim vdek NRW oder bei den anderen Krankenkassen/Kassenarten einzureichen.
Sollten Sie Patientenschulungen nach § 43 SGB V mit den Ersatzkassen abrechnen wollen, senden Sie bitte Ihren Antrag mit einer entsprechenden Konzeption an:
vdek NRW
Heike Schulz
Königswall 44
44137 Dortmund
Tel.: 0231 / 91 77 1 - 35
E-Mail: heike.schulz@vdek.com