Patientenschulungen nach § 43 SGB V

Ärztin macht ein Seminar zur Gesundheitsberatung und Vorsorge für Senioren

Chronisch kranke Versicherte können durch ihren behandelnden Arzt bzw. ihre Ärztin Patientenschulungen verordnet bekommen. Diese „ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation“ können folgende Maßnahmen umfassen:

  • Ernährungsberatung
  • Rückenschule
  • Schmerzbewältigung
  • Spezielle Maßnahmen für übergewichtige Kinder und Jugendliche und für Kinder und Jugendliche, die an Asthma oder Neurodermitis erkrankt sind

Weitere Informationen können den gemeinsamen Empfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Förderung und Durchführung von Patientenschulungen entnommen werden.

Zur Prüfung von Angeboten zur Patientenschulung benutzen die Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen einheitliche Antragsbögen. Diese sind mit den ergänzenden Unterlagen – zum Beispiel Schulungskonzepte, Qualifikationsnachweise – beim vdek NRW oder bei den anderen Krankenkassen/Kassenarten einzureichen.

Sollten Sie Patientenschulungen nach § 43 SGB V mit den Ersatzkassen abrechnen wollen, senden Sie bitte Ihren Antrag mit einer entsprechenden Konzeption an:

vdek NRW
Heike Schulz
Königswall 44
44137 Dortmund
Tel.: 0231 / 91 77 1 - 35
E-Mail: heike.schulz@vdek.com