
In Nordrhein-Westfalen wird bereits seit vielen Jahren die vom Sozialgesetzbuch Teil IX geforderte Interdisziplinäre Frühförderung gelebt. Vertragspartner sind die gesetzlichen Krankenkassen/-verbände sowie die Sozialhilfeträger. Diese sind für den Landesteil Nordrhein der Landschaftsverband Rheinland (LVR) sowie für den Landesteil Westfalen-Lippe der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL).
Wenn Sie als Anbieter für interdisziplinäre Frühförderung mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen möchten, müssen Sie eine Anerkennung beantragen. Dazu reichen Sie bitte ein Konzept sowie den Strukturerhebungsbogen (inklusive der Anlage) ein. Hinweise zur Erstellung einer Konzeption finden Sie im Strukturerhebungsbogen unter Abschnitt F.
Falls Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an: