Sofern die Krankenkassen aus medizinischen Gründen eine Rehabilitationsmaßnahme genehmigen, soll diese – falls möglich – ambulant erbracht werden. Dies ist abhängig von den Rehabilitationsnotwendigkeiten, einer gesicherten häuslichen Versorgung und den Angeboten in der Nähe des Wohnortes des Patienten.
Ambulante Rehabilitation
In den vergangenen Jahren haben sich zunehmend Anbieter am Markt etabliert. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass sich das Indikationsspektrum für ambulante Rehabilitationen deutlich erweitert hat. Ambulante Reha-Maßnahmen sind heute für folgende Indikationen möglich:
- muskuloskeletale
- kardiologische
- neurologische
- dermatologische
- onkologische
- pneumologische
- psychische/psychosomatische und
- geriatrische Erkrankungen
Wenn Sie als Anbieter für ambulante (und/oder mobile) Rehabilitationsleistungen eine Zulassung für die Ersatzkassen beantragen wollen, reichen Sie bitte den Strukturerhebungsbogen, der hier als Download bereitgestellt ist, beim vdek ein:
Nordrhein | Westfalen-Lippe |
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Wenn Ihr Betrieb in Nordrhein ansässig ist, wenden Sie sich bitte an:
vdek NRW |
Wenn Ihr Betrieb in Westfalen-Lippe ansässig ist, wenden Sie sich bitte an:
vdek NRW Tel.: 02 31 / 91 77 1 - 23 E-Mail: mike.jammerzen@vdek.com |