Soziotherapie
Die Versorgung Versicherter darf gemäß Paragraf 132b SGB V nur durch zugelassene Personen oder Einrichtungen erfolgen. Um Leistungen nach Paragraf 132b SGB V mit den Krankenkassen abrechnen zu können, benötigen Sie daher eine Zulassung.
Den folgenden Unterlagen können Sie den Rahmenvertrag, sowie die Soziotherapie-Richtlinien entnehmen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.