Pflegeberatung

Regelmäßiger Besuch
Die Mehrzahl der zuhause versorgten Pflegebedürftigen bezieht Geldleistungen. Zur Sicherstellung einer angemessenen und sachgerechten Pflege bzw. Betreuung dieser Pflegebedürftigen ist ein regelmäßiger Beratungsbesuch durch ambulante Pflegedienste oder fachkompetente zugelassene Beratungsstellen gesetzlich verpflichtend.
Zulassung zur Beratung
Die Zulassung von Beratungsstellen gemäß Paragraf 37 Absatz 3 Satz 7 SGB XI erfolgt durch die Landesverbände der Pflegekassen in Rheinland-Pfalz.
Der landesweit einheitliche Vergütungssatz für Beratungsstellen im Jahr 2023 beträgt 49,39 Euro.
Hier finden Sie das aktuelle Formular zur Dokumentation der Beratungseinsätze, das aus Datenschutzgründen zwingend verwendet werden muss.