Pflegeberatung

Regelmäßiger Besuch
Die Mehrzahl der zuhause versorgten Pflegebedürftigen bezieht Geldleistungen. Zur Sicherstellung einer angemessenen und sachgerechten Pflege bzw. Betreuung dieser Pflegebedürftigen ist ein regelmäßiger Beratungsbesuch durch ambulante Pflegedienste oder fachkompetente zugelassene Beratungsstellen gesetzlich verpflichtend.
Zulassung zur Beratung
Die Zulassung von Beratungsstellen gemäß Paragraf 37 Absatz 3 Satz 7 SGB XI erfolgt durch die Landesverbände der Pflegekassen in Rheinland-Pfalz.
Der landesweit einheitliche Vergütungssatz für Beratungsstellen betrug vom 01.01.2023 -30.06.2023 45,55 Euro ist und seit dem 01.07.2023 49 Euro.
Hier finden Sie das aktuelle Formular zur Dokumentation der Beratungseinsätze, das aus Datenschutzgründen zwingend verwendet werden muss.