Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) in Rheinland-Pfalz verhandelt im Auftrag der Ersatzkassen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) über die Gestaltung der Versorgungs- und Vergütungsverträge. Als zentralen Bestandteil umfassen sie den jährlich neu festzulegenden Honorarvertrag oder auch Gesamtverträge, wie z. B. zur elektronischen Gesundheitskarte, der Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen oder der Sicherstellung der Versorgung.
Die KV RLP und die gesetzlichen Krankenkassen in Rheinland-Pfalz stellen dabei sicher, dass die ambulante medizinische Versorgung reibungslos funktioniert: Patienten können sich von einem niedergelassenen Arzt oder Psychotherapeuten ihrer Wahl wohnortnah und nach einheitlichen Qualitätsstandards behandeln lassen – ganz gleich, bei welcher gesetzlichen Krankenkasse sie versichert sind.
In Rheinland-Pfalz sind Vertragsärzte im Bundesvergleich mit einem Durchschnittsalter von 54,8 Jahren am zweitältesten. Auch der Anteil der Vertragsärzte über 65 Jahren ist in Rheinland-Pfalz mit 13,5 Prozent bundesweit am dritthöchsten.
Die vdek-Broschüre mit zahlreichen und übersichtlichen Zahlen, Daten und Fakten aus dem Gesundheitswesen, der Volkswirtschaft und der Bevölkerungsstatistik erschien 2023 in der 27. Auflage. Online werden die Grafiken aus der Broschüre unterjährig aktualisiert und um weitere Darstellungen ergänzt, die nicht in der Broschüre abgebildet sind. » Lesen