Daten und Grafiken zur GKV-Finanzierung

Von den mehr als 83 Millionen Menschen in Deutschland waren im Juli 2021 rund 73 Millionen in 102 Kassen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert. Die Zahl der Beiträge zahlenden Mitglieder stieg auf über 57 Millionen, die Anzahl der kostenfrei mitversicherten Familienangehörigen lag bei mehr als 16 Millionen.

Die Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK) blieben auch im Juli 2021 weiterhin die größte Kassenart in der GKV. Zusammengenommen versicherten die sechs Ersatzkassen im Juli 2021 mehr als 28 Millionen Menschen, ihr Marktanteil belief sich auf 38,3 Prozent.     

Mehr als die Hälfte aller Mitglieder der GKV (34,3 Millionen oder 60,0 Prozent) waren im Juli 2021 Pflichtmitglieder mit einem Einkommen bis 64.350 Euro im Jahr beziehungsweise 5.362,50 Euro im Monat (Versicherungspflichtgrenze 2021). Weitere sechs Millionen Menschen (10,3 Prozent) waren freiwillig versichert.

Die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen hat seit 1970 deutlich abgenommen. 1970 gab es noch 1.815 Krankenkassen, im Juli 2021 nur noch 102. Hier zeigt sich der politisch gewollte Konzentrationsprozess, insbesondere verursacht durch Fusionen.


Auch in Rheinland-Pfalz sind die Ersatzkassen die größte Kassenart in der GKV. Über 1,4 Millionen Menschen sind in Rheinland-Pfalz bei einer Ersatzkasse versichert.

KM6 RLP 2021

GKV-Finanzierung

Die Ausgaben für Gesundheit in Deutschland betrugen im Jahr 2020 insgesamt 425,1 Milliarden Euro, das entspricht 12,8 Prozent des Bruttoinlandsproduktes. Der Anteil der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) an den Gesundheitsausgaben lag bei 242,5 Milliarden Euro, also 57,0 Prozent. Damit übernimmt die GKV einen Großteil der Verantwortung für die Gesundheit der Menschen.

Die Beitragssätze in der GKV stiegen seit 2019 wieder an, und zwar von durchschnittlich 15,5 Prozent auf 15,9 Prozent im Jahr 2021. Dies ist auf steigende Kosten durch die Gesundheitsgesetzgebung sowie 2020 auf die kostentreibende Corona-Gesetzgebung zurückzuführen. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz, den jede Krankenkasse individuell bei den Arbeitnehmern und Arbeitgebern erhebt, stieg von 1,0 Prozent 2019 auf 1,28 Prozent im Jahr 2021. Die Spanne der Zusatzbeitragssätze in der GKV liegt seit Anfang 2021 zwischen 0,20 und 2,70 Prozent.

Grund für die breite Spanne bei den Zusatzbeitragssätzen sind Fehlsteuerungen im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA). Fehlsteuerungen führten zu Wettbewerbsverzerrungen aufgrund unterschiedlicher Deckungsgrade bei den Krankenkassen. Die Differenz zwischen Über- und Unterdeckung betrug 2019 rund 2,568 Milliarden Euro.

Der Finanzausgleich wurde Anfang des Jahres 2020 durch das Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz – GKV-FKG neu geregelt. Finanzwirksam wurde es erst ab 2021. 

Liniendiagramm, zeigt die Entwicklung des Deckungsgrades der Zuweisungen für die berücksichtigungsfähigen Leistungsausgaben nach den Morbi-RSA-Kriterien in Milliarden Euro von 2010 bis 2020

GKV-Gesundheitsfonds

seit dem 1. Januar 2021