Fragen an Parteien zur Landtagswahl 2026

Antworten des BSW Rheinland-Pfalz zum Wahlprüfstein zur Landtagswahl 2026

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Zur Landtagswahl in Rheinland-Pfalz haben wir die Parteien zu ihren Positionen in der Gesundheits- und Pflegepolitik befragt. An dieser Stelle veröffentlichen wir die Antworten des BSW Rheinland-Pfalz auf unseren Wahlprüfstein.

Andreas Hartenfels, Spitzenkandidat des BSW RLP

Landtagswahl RLP 2026 - BSW Andreas Hartenfels

Andreas Hartenfels ist seit 2024 Teil des BSW Landesverbandes Rheinland-Pfalz. Als Spitzenkandidat des BSW Rheinland-Pfalz tritt er bei der Landtagswahl an. Mit seiner langjährigen Erfahrung in der Kommunal- und Landespolitik versteht er sich als parlamentarischer Arm des BSW in Rheinland-Pfalz.

Frage 1:

vdek: Ein unzureichende Patientensteuerung führt bundesweit und auch in Rheinland-Pfalz zu Fehlversorgungen, insbesondere durch eine hohe Inanspruchnahme der Notaufnahmen und eine mangelnde Koordination.

Wie will Ihre Partei die Patientensteuerung in Rheinland-Pfalz so weiterentwickeln, dass Patientinnen und Patienten gezielt in die jeweils passende Versorgungsebene gelenkt werden, zum Beispiel durch standardisierte digitale Ersteinschätzung, moderne Versorgungsstrukturen und eine verbesserte sektorenübergreifende Koordination?

Das Gesundheitssystem darf keine Zweiklassenmedizin bleiben – monatelange Wartezeiten für Kassenpatienten und die Bevorzugung von Privatpatienten sind inakzeptabel. Wir wollen, gemeinsam mit anderen Bundesländern, für eine Bürgerversicherung kämpfen, in die alle einzahlen ohne Beitragsbemessungsgrenze. Seit Jahrzehnten überlässt der Staat die Gesundheitsversorgung zunehmend gewinnorientierten Konzernen, was die Versorgung von Patienten und die Versorgung von Patienten und die Arbeitsbedingungen von Fachkräften verschlechtert hat. Rentabilität steht hier vor medizinischer oder pflegerischer Notwendigkeit. Wir müssen umdenken: Gesundheit darf nicht länger als Ware betrachtet werden. Sie ist ein Menschenrecht und Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge.
Das Krankenhausverbesserungsgesetz und das Krankenhausfinanzierungsgesetz in Rheinland-Pfalz bleiben die Antworten auf diese wichtigen Fragen schuldig. Insbesondere führt die angestrebte Konzentration hochspezifischer und entsprechend teurer Fachmedizin in Häusern der Maximalversorgung dazu, dass das Kliniksterben in Rheinland-Pfalz weitergeht. Offensichtlich soll der Markt von kommunalen Häusern unterhalb einer Kapazität von 400 Betten zugunsten der Großkliniken bereinigt werden. Dieser unheilvollen Entwicklung wollen wir uns entgegenstellen. Die hohe Inanspruchnahme der Notfallambulanzen liegt keineswegs an einer „mangelnden Koordination“ der Patientinnen und Patienten, sondern am zunehmenden Ärztemangel im ambulanten Bereich bei Allgemein Medizinern und Fachärzten. Kranken Menschen bleibt besonders im ländlichen Raum gar keine andere Wahl als die Notfallambulanzen aufzusuchen. Eine möglichst gut organisierte Patientensteuerung ist richtig, weil sie den Patienten hilft, richtig behandelt zu werden. Als kostensenkendes und Effektivität steigerndes Instrument hat sie eher marginalen Charakter und lenkt von den massiven, echten Problemen des Gesundheitswesens ab. Immer mehr Krankenhäuser müssen schließen, weil sie nach rein wirtschaftlichen Maßstäben als nicht profitabel gelten. Besonders betroffen sind kleinere Kliniken im ländlichen Raum, die oft eine tragende Säule der regionalen Gesundheitsgrundversorgung darstellen. Die zunehmende Privatisierung des Krankenhaussektors hat dazu geführt, dass wirtschaftliche Interessen über medizinische Notwendigkeiten gestellt werden. Investoren und private Klinikbetreiber streben Rendite an – mit der Folge, dass unrentable Fachabteilungen geschlossen oder ausgedünnt werden. Man pickt sich die rentablen Rosinen mit der höchsten Vergütung heraus, während Schwerstkranke, Geburtshilfe oder komplizierte Krankheitsverläufe lieber weg geschoben werden, weil sie zu teuer sind und die Rendite schmälern. Notaufnahmen und geriatrische Versorgung sind oft die ersten Bereiche, die wegfallen, obwohl sie für die Daseinsvorsorge unverzichtbar sind.

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Das Gesundheitssystem darf keine Zweiklassenmedizin bleiben – monatelange Wartezeiten für Kassenpatienten und die Bevorzugung von Privatpatienten sind inakzeptabel.

Andreas Hartenfels, Spitzenkandidat des BSW in Rheinland-Pfalz

Frage 2:

Wie möchte Ihre Partei die medizinische Versorgung in Rheinland-Pfalz angesichts des demografischen Wandels und Fachkräftemangels weiterentwickeln, um Qualität und flächendeckende Versorgung langfristig zu sichern? Welche Bedeutung messen Sie dabei digitalen und telemedizinischen Versorgungsformen zu? Können digitale und telemedizinische Angebote dazu beitragen, bestehende Versorgungslücken zu schließen?

Die haus-und fachärztliche Versorgung ist zunehmend bedroht und steht vor einem strukturellen Kollaps. Ganz besonders schlecht schneidet Rheinland-Pfalz bei der Kindermedizin ab. Der Mangel an Fachärzten für Kindermedizin ist eklatant, nicht nur im niedergelassenen Bereich, sondern zunehmend auch in den Kliniken. Den letzten Platz im bundesdeutschen Vergleich belegt Rheinland-Pfalz bei der Verfügbarkeit von Kinder- und Jugendpsychotherapeuten. Die Folge sind gefährliche Behandlungsengpässe und Wartezeiten von einem Jahr und mehr auf einen freien Therapie Platz. Gerade für Kinder hat dies gravierende Folgen. Der gravierende Nachwuchsmangel in der Medizin ist unter anderem auf den hohen Numerus Clausus (NC) für das Medizinstudium zurückzuführen, der vielen motivierten jungen Menschen den Zugang zum Medizinstudium verwehrt. Wer es doch schafft, steht nach dem Studium häufig vor der Hürde hoher Investitionskosten, die mit der Übernahme oder Neugründung einer Arztpraxis verbunden sind. Statt ein Medizinstudium an einer privaten Elite-Uni in Ungarn finanziell zu fördern, wie dies durch einen Zusammenschluss von Kommunen in der Westpfalz praktiziert wird, sollte der Zugang zu einem Medizinstudium in Deutschland gelockert und der anachronistische Numerus Clausus abgeschafft werden. Schon vor Jahren haben Umfragen unter Jungärzten offengelegt, dass sich ihre beruflichen Vorstellungen fundamental vom althergebrachten Bild des Arztes unterscheiden: Junge Ärztinnen und Ärzte wollen keinen 16-Stunden Tag ohne geregelte Arbeitszeiten in einer auf Pump finanzierten Praxis. Junge Ärzte bevorzugen stattdessen ein risikofreies Angestelltenverhältnis mit geregelten Arbeitszeiten und ausreichenden Freiraum für Familie und Freizeit. Um den Berufswünschen junger Mediziner gerecht zu werden müssen Ärztegenossenschaften und medizinische Versorgungszentren (MVZ) unter kommunaler Regie viel stärker als bisher gefördert und als Standardmodell in die ambulante medizinische Versorgung Einzug halten. Wo es gar nicht anders geht, können Kommunen selbst als Arbeitgeber in Erscheinung treten: Ärztliche Versorgung als Bestandteil des öffentlichen Dienstes wäre ein starkes Gegengewicht zur fortschreitenden Privatisierung und Kommerzialisierung des Gesundheitswesens! 

Hinzu kommt, dass die Abrechnungssystematik mit den Krankenkassen von vielen Ärztinnen und Ärzten als intransparent und ungerecht empfunden wird. Besonders Leistungen, die für eine flächendeckende und patientennahe Versorgung essenziell sind – wie Hausbesuche, Telefonsprechstunden oder präventive Gespräche – werden oft nicht oder nur unzureichend vergütet. Darüber hinaus müssen innovative Angebote wie der Gemeindeschwestern, die sich am Prinzip des Gemeinwohls orientieren, viel stärker in den Mittelpunkt gerückt und gefördert werden. Digitale und telemedizinische Angebote können Therapie unterstützend wirken und sparen unter Umständen Zeit für lange Anfahrtswege. Versorgungslücken schließen können sie natürlich nicht.

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Der gravierende Nachwuchsmangel in der Medizin ist unter anderem auf den hohen Numerus Clausus (NC) für das Medizinstudium zurückzuführen, der vielen motivierten jungen Menschen den Zugang zum Medizinstudium verwehrt.

Andreas Hartenfels, Spitzenkandidat des BSW in Rheinland-Pfalz

Frage 3:

vdek: Die pflegerische Versorgung in Rheinland-Pfalz steht angesichts des Fachkräftemangels, steigender Eigenanteile für Pflegebedürftige und wachsender Anforderungen an Qualität und Koordination unter großem Druck. Die Eigenbeteiligung in stationären Pflegeeinrichtungen stieg in Rheinland-Pfalz im Vergleich zum Januar 2025 im ersten Aufenthaltsjahr von Jahr von 3.003 Euro auf 3.222 Euro in 2026. Damit wächst der finanzielle Druck auf Pflegebedürftige und Angehörige weiter.

Welche konkreten Maßnahmen beabsichtigt Ihre Partei in der kommenden Legislaturperiode auf Landesebene zu ergreifen, um Pflegebedürftige und Pflegekräfte in Rheinland-Pfalz nachhaltig zu entlasten, vor allem in Bezug auf die langfristige Bindung von Fachkräften, die Förderung von Digitalisierung und die finanzielle Entlastung der Pflegebedürftigen in Pflegeheimen bei den Ausbildungs- und Investitionskosten?

Immer häufiger werden Pflegeheime von privaten, gewinnorientierten Trägern übernommen – darunter große Pflegekonzerne, Investmentgesellschaften oder internationale Fonds. Diese verfolgen primär gewinnorientierte Ziele, nicht das Wohl der Bewohner. Das BSW fordert deshalb ein klares politisches Signal: Pflege darf kein Renditemodell sein. Einrichtungen, die mit öffentlichem Geld oder aus Pflegeversicherungsbeiträgen finanziert werden, müssen nach gemeinwohlorientierten Grundsätzen arbeiten. Gewinne aus der Pflege dürfen nicht an Aktionäre oder Investoren ausgeschüttet werden, sondern müssen zu 100 Prozent in Qualität, Personal und Infrastruktur reinvestiert werden. Pflege im Alter muss für alle Menschen bezahlbar bleiben. Es darf nicht sein, dass Pflegebedürftige oder deren Angehörige ihr gesamtes Lebenswerk aufgeben müssen, um ein Pflegeheim bezahlen zu können. Wir fordern daher eine solidarisch finanzierte Pflegeversicherung, die nicht nur das Existenzminimum absichert, sondern echte Versorgungsgerechtigkeit und Versorgungssicherheit herstellt. Die Pflegeversicherung in der gegenwärtigen Form ist unzureichend und schützt nicht vor hohen Eigenanteilen, die zur Armutsfalle werden können. Deshalb fordern wir einen Pflegekostendeckel und eine auskömmliche Finanzierung der Investitionskosten durch Land und Bund. Pflegekräfte arbeiten unter extrem herausfordernden Bedingungen. Dies führt nicht nur zur Erschöpfung der Beschäftigten, sondern schreckt auch junge Menschen und Quereinsteiger davon ab, den Beruf überhaupt zu ergreifen. Hinzu kommt eine unzureichende Entlohnung, die der Verantwortung, dem Wissen und der körperlichen wie emotionalen Belastung in keiner Weise gerecht wird.

Das BSW fordert daher deutliche Lohnerhöhungen für beruflich Pflegende in allen Bereichen von der Intensivpflege in der Universitätsklinik bis zur Altenpflegerin, flexiblere Arbeitszeitmodelle und eine deutliche, bedarfsorientierte Verbesserung des Personalschlüssels auf Landesebene. Auf Bundesebene wird sich das BSW dafür einsetzen, dass Pflegekräfte ab 60 Jahren abschlagsfrei in die Altersrente gehen können, wenn sie dies wünschen. Die Pflegekammer Rheinland-Pfalz wurde ursprünglich mit dem Ziel gegründet, den Pflegeberuf zu stärken, ihn politisch besser zu vertreten und langfristig die Qualität in der Pflege zu sichern. In der Praxis jedoch hat sich die Kammer als weitgehend ineffektiv erwiesen. Es fehlen konkrete Initiativen, klare Positionierungen oder durchsetzungsfähige Interessenvertretung gegenüber Arbeitgebern, Politik oder Kassen. Wir fordern daher eine grundlegende Neuausrichtung der Interessenvertretung für Pflegeberufe: Statt einer kostenintensiven, wenig handlungsfähigen Kammer braucht es eine starke, demokratisch legitimierte Pflegegewerkschaft, die sich wirksam und direkt für die Belange der Berufsgruppe einsetzt – mit Tarifkompetenz, juristischer Unterstützung und bundesweiter Vernetzung.

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Unternehmen verfolgen primär gewinnorientierte Ziele, nicht das Wohl der Bewohner.

Andreas Hartenfels, Spitzenkandidat des BSW in Rheinland-Pfalz

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