Corona Pandemie:

Krankenkassen gewährleisten durch unbürokratisches und lösungsorientiertes Handeln die gesundheitliche Versorgung der Saarländerinnen und Saarländer

Die Bewältigung der Pandemie stellte und stellt das Gesundheitswesen vor weitreichende Herausforderungen: neben den Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Corona-Virus (SARS-CoV-2) waren in der Hochzeit der Pandemie auch im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und deren Vertragspartner neue Lösungen erforderlich, damit die finanziellen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie nicht zu einer Verschlechterung der gesundheitlichen Versorgung führten. Dabei war vor allem eine gute Zusammenarbeit aller Beteiligten gefragt:

 „Die gesetzlichen Krankenkassen im Saarland ziehen gemeinsam mit den Partnern des Gesundheitswesens unbürokratisch im Sinne der Patientinnen und Patienten an einem Strang – z.B. bei der Bereitstellung von Intensivbetten und dem Aufbau von Testzentren. Die elementare Erkenntnis, die wir als gesetzliche Krankenversicherer ziehen: das Saarland kann schnell und flexibel auf neue Problemsituationen reagieren, hat die Verantwortung unter großem Einsatz aller Partner angenommen und im Sinne der regionalen Versorgungssicherheit der Saarländer umgesetzt“, so das Resümee der Krankenkassen im Saarland.

Die Krankenkassen im Saarland haben umgehend an Lösungen gearbeitet, um die herausfordernde Situation für Versicherte und Gesundheitspartner bestmöglich zu gestalten. Ziel war es, einen wesentlichen Beitrag zur Sicherstellung der Versorgungsstrukturen im ambulanten, stationären sowie pflegerischen Bereich zu leisten.

Konkret konnten die Krankenkassen dabei in zentralen Bereichen der Gesundheitsversorgung im Saarland kurzfristig finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, die u. a. durch finanzielle Mehrbelastungen, wegen der Behandlung von COVID-19-Patientinnen und Patienten, Zahlungsausfälle durch ausgefallene Behandlungstermine und ausbleibende Operationen dringend notwendig wurden. Dahingehend hat die Bundesregierung Maßnahmen erlassen, die in erster Linie von den gesetzlichen Krankenkassen organisiert und finanziert werden:

  • Heilmittelerbringer (Physiotherapeuten, Sprachtherapeuten, Ergotherapeuten, Podologen und Ernährungstherapeuten)
    Im Zuge des durch die Bundesregierung geschaffenen Heilmittelschutzschirms  wurden im Saarland bereits 10,9 Millionen Euro an rund 850 Antragsteller ausgezahlt.
  • Schutzausrüstung Ärzte
    Mit der Verabschiedung des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz wurde vom Bundestag die Voraussetzung dafür geschaffen Vertragsärzte mit Schutzaus­rüstung auszustatten. Die Kosten hierfür wurden durch die Krankenversicherungs­träger übernommen. Diese Kosten belaufen sich im Saarland bisher auf knapp 1,9 Millionen Euro.
  • Rettungsschirm für Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen
    Für das Saarland wurde vom Land für die Übernahme der zentralen Koordination eine Krankenkasse (AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse) beauftragt, die Ausgleichzahlung zu koordinieren. Im Saarland haben bislang 14 Rehaeinrichtungen Ausgleichszahlungen über den Reha-Rettungsschirm angefordert. Insgesamt wurden bis Mitte August 2020 in Höhe von fast 4,3 Millionen Euro ausgezahlt.
  • Zudem konnten auch im pflegerischen Bereich im Rahmen des Pflegeschutzschirms pandemiebedingte Mehrausgaben (z. B. Schutzkleidung, Personalmehraufwendungen) und Mindereinnahmen von den zuständigen Pflegekassen erstatten werden. Weitere finanzielle Hilfen, aber auch Entlastungsangebote sowie Maßnahmen zum Schutz der Pflegebedürftigen und der Sicherstellung der pflegerischen Versorgung – auch im häuslichen Bereich - konnten zudem kurzfristig umgesetzt werden.
  • Gerade im stationären Bereich war aus Sicht der Krankenkassen ein wesentlicher Grund für die gute Versorgung der COVID-19-Patientinnen und Patienten, dass die Ressourcen, Fachkräfte und Kapazitäten an einzelnen Standorten, den sog. Corona-Zentren, gebündelt wurden.

Obwohl wir gut durch das  bislang durch Corona geprägte Jahr gekommen sind, ist es aber dennoch wichtig, dass zeitnah Regelungen getroffen werden, nach denen die entstandenen Kosten nicht allein von den Beitragszahlern der GKV geschultert werden. Angesichts der enormen Kosten der Pandemie, die insbesondere über die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanziert werden, ist es jetzt von enormer Bedeutung Steuermittel für die meist versicherungsfremden Leistungen bereitzustellen. Die Krankenkassenverbände im Saarland sprechen sich zudem dafür aus, dass dies im Besonderen auch auf die bevölkerungsmedizinischen Testungen auf eine Infektion oder Immunität zur weiteren Abmilderung der Corona-Folgen zutreffen muss.

Kontakt

Angela Legrum
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Saarland

Tel.: 06 81 / 9 26 71 - 17
E-Mail: angela.legrum@vdek.com