Prävention und Gesundheitsförderung in den Lebenswelten müssen verstärkt in alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens Eingang finden und sie müssen konsequent von allen Akteuren nachhaltig umgesetzt werden. Das fordert die gesetzliche Krankenversicherung im Saarland anlässlich der Koalitionsverhandlungen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf Bundesebene. Wichtig ist zukünftig ein gemeinsames Handeln aller beteiligten Akteure. Bislang sind die gesetzlichen Krankenkassen die Einzigen, die nach den Regelungen im SGB V zur Finanzierung von Prävention und Gesundheitsförderung in den Lebenswelten wie Schulen, Kitas oder Kommunen verpflichtet werden. Das muss sich zeitnah ändern. Denn Gesundheits-förderung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die insbesondere durch die öffentliche Hand im Rahmen ihrer Daseinsvorsorge umgesetzt und finanziert werden muss. Die Länder, die Kommunen und die Wohlfahrtsverbände müssen daher stärker als bisher verpflichtet werden, nachhaltige Konzepte vorzulegen, Strategien ganzheitlich anzugehen und so Gesundheitsförderung und Prävention auch aus eigener Kraft und mit eigenen Mitteln voranzubringen. Die gesetzliche Krankenversicherung im Saarland ist von jeher bei diesem Prozess engagiert und steht als Partner zur Verfügung.
GKV braucht verlässliche Partner vor Ort
Um gesundheitsförderliche Projekte und Angebote vor Ort umzusetzen, brauchen die Krankenkassen verlässliche Partner, die bereits mit den Zielgruppen und Akteuren zusammenarbeiten. Nur so kommen die Angebote bei den Saarländerinnen und Saarländern an und können nachhaltig in die Lebenswelten, wie z. B. Kommunen, Schulen und Pflegeheimen, wirken. Bereits bestehende Angebote im Saarland sind unter anderen »Das Saarland lebt gesund!«, das FREUNDE-Projekt in saarländischen Kindertageseinrichtungen und das Projekt „YOGA in Kita und Schule für Kin-der von 5 - 12 Jahren“.
Bedarfsgerechte Angebote vor Ort umsetzen
Die Umsetzung des Präventionsgesetzes wird in den Ländern über die Landesrahmenvereinbarung (LRV) organisiert. Die Partner der LRV haben sich unter dem Dach dieser Vereinbarung einen gemeinsamen Rahmen gesetzt, in dem Präventionsprojekte und gesundheitsförderliche Angebote entstehen sollen. In einem gemeinsamen Eckpunktepapier wurden weitere Schwerpunkte, Settings, Themen sowie Zielgruppen benannt, in denen es aus Sicht der Partner einen besonders hohen Bedarf an gesundheitsförderlichen Angeboten im Saarland gibt. Dieses Eckpunktepapier wurde 2021 weiterentwickelt und wird noch dieses Jahr veröffentlicht. So sollen weitere bedarfsgerechte Angebote im Saarland entstehen und weitere Kooperationspartner gefunden werden. Die Krankenkassenverbände im Saarland begleiten die Umsetzung der LRV federführend für alle Sozialversicherungsträger und sind im stetigen Austausch mit den Akteuren und Institutionen im Bereich Prävention und Gesundheitsförderung. Die aktuelle Fassung des Eckpunktepapiers, alle Ansprechpartner der Krankenkassenverbände und weitere Informationen zu den Projekten sowie Fördermöglichkeiten im Saarland sind unter https://www.gkv-buendnis.de/buendnisaktivitaeten/wir-in-den-laendern/saarland/ abrufbar.
Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz ausbauen
Durch innovative Konzepte muss betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) in Betrieben noch fester und strukturell verankert werden. Dies bedeutet auch, dass BGM als eine feste Aufgabe verstanden und als solche in das Selbstverständnis von Arbeitgebern Einzug erhalten muss. Die Nutzung des berufsspezifischen Knowhow innerhalb der Unternehmen sowie die Beteiligung aller vertretenen Gruppen (Mitarbeiter, Betriebs-, Personalräte, Betriebsärzte) sind unabdingbare Voraussetzung für eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Gesundheitsförderung. Ein Koalitionsvertrag muss diese Ziele und Verantwortlichkeiten klar formulieren.
Kontakt
Angela Legrum
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Saarland
Tel.: 06 81 / 9 26 71 - 17
E-Mail: angela.legrum@vdek.com