vdek-Auswertung „Eigenbeteiligung in vollstationärer Pflege“

Pflegeheimbewohnende müssen durchschnittlich 3.380 Euro monatlich zuzahlen - vdek fordert schnelle Begrenzungsmaßnahmen

Angesichts weiter steigender Belastungen für Pflegebedürftige in Pflegeheimen fordert der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) die Parteien auf, im Falle einer Regierungsbeteiligung Wort zu halten, die Pflege verlässlich und bezahlbar zu gestalten. „Die Wahlprogramme dürfen keine Worthülsen sein“, betonte Martin Schneider, Leiter der vdek-Landesvertretung Saarland. „Neben einer nachhaltigen Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung (SPV) gehöre zwingend dazu, die Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen in den vollstationären Einrichtungen klar zu begrenzen.“ So hat sich die finanzielle Belastung für alle Pflegebedürftigen unabhängig von der Aufenthaltsdauer innerhalb eines Jahres erneut deutlich erhöht. Für Pflegebedürftige im ersten Jahr des Heimaufenthalts stieg die Eigenbeteiligung im Saarland beispielsweise von 3.122 auf 3.380 Euro. Den ständigen Aufwärtstrend konnten weder die von der Pflegekasse gezahlten Zuschläge bremsen, die mit zunehmender Dauer des Heimaufenthalt ansteigen, noch die Erhöhung der Pflegeleistungen um 4,5 Prozent zum 1. Januar 2025.

Über 700 Euro Entlastung durch Übernahme versicherungsfremder Leistungen

„Die soziale Pflegeversicherung ist als Teilleistungsversicherung konzipiert, trotzdem sind die Belastungen für die Menschen zu hoch“, so Schneider. Um die Eigenbeteiligung zu reduzieren forderte Schneider zum einen die Länder auf, ihrer Verantwortung für eine auskömmliche Investitionskostenfinanzierung für den Bau und die Instandhaltung der Heime nachzukommen, anstatt sie auf die Pflegebedürftigen umzulegen. So trugen beispielsweise im Jahr 2022 die Bundesländer nur Investitionskosten von rund 876 Millionen Euro, während die Pflegebedürftigen rund 4,4 Milliarden Euro schulterten. Die vollständige Übernahme der Investitionskosten durch das Land würde die Pflegebedürftigen aktuell um durchschnittlich 523 Euro im Monat entlasten. Als weitere Sofortmaßnahme forderte Schneider die Übernahme der Ausbildungskosten durch die Länder. Auch diese würden den Pflegebedürftigen aufgebürdet, obwohl die Ausbildung Staatsaufgabe sei. Eine Übernahme dieser Kosten brächte eine weitere Entlastung um monatlich 203 Euro im Durchschnitt im ersten Jahr. Zudem brauche es langfristige Maßnahmen, um die stetige Aufwärtsspirale der Eigenbeteiligung für Pflegeheimbewohnende zu stoppen. Dazu gehöre es, die Leistungsbeträge jährlich zu dynamisieren und an volkswirtschaftlichen Kenngrößen auszurichten. Das käme allen Pflegebedürftigen zugute.

Wie setzten sich die Eigenanteile zusammen?

Die von den Pflegeheimbewohnenden selbst zu tragenden Kosten setzen sich aus drei Komponenten zusammen. Den größten Teil macht der sogenannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) für die pflegerischen Kosten aus. Dieser enthält auch die Ausbildungskosten und er betrug im Saarland zum 1.1.2025 1.941 Euro (1.734 Euro am 1.1.2024). Dabei handelt es sich aber nur um einen rechnerischen Wert, von dem die entsprechend der Aufenthaltsdauer gestaffelten Zuschüsse abgehen (15 Prozent Zuschuss im ersten Jahr, 30 Prozent im zweiten, 50 Prozent im dritten, 75 Prozent ab dem vierten Aufenthaltsjahr). Am 1.1.2025 betrug der EEE im Saarland im ersten Aufenthaltsjahr durchschnittlich 1.650 Euro (1.474 Euro am 1.1.2024), im zweiten Jahr 1.359 Euro (1.214 Euro am 1.1.2024), im dritten Jahr 971 Euro (867 Euro am 1.1.2024) und im vierten Aufenthaltsjahr 485 Euro (434 Euro am 1.1.2024). Hinzu kommen pro Person die Investitionskosten von aktuell 523 Euro (517 Euro am 1.1.2024) und die Kosten für Unterkunft und Verpflegung von 1.207 Euro (1.131 Euro am 1.1.2024).

SL 1_2025 Finanzielle Belastung einer/eines Pflegebeduerftigen im Pflegeheim
SL 1_2025 Vergleich 2024 Finanzielle Belastung einer/eines Pflegebeduerftigen im Pflegeheim

Fragen rund um die finanzielle Eigenbeteiligung in der vollstationären Pflege beantworten unsere FAQ.

Die Kosten für jedes einzelne Pflegeheim finden Sie im vdek-Pflegelotsen, dem Onlineportal für die Suche nach einem passenden Pflegeangebot.

Kontakt

Angela Legrum
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Saarland

Tel.: 06 81 / 9 26 71 - 17
E-Mail: angela.legrum@vdek.com