Pflegebedürftige in Pflegeheimen müssen im Vergleich zum Vorjahr erneut mehr Geld aus eigener Tasche bezahlen, das zeigt eine Datenauswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) vom 1. Juli 2025. So ist die Eigenbeteiligung im ersten Aufenthaltsjahr im Saarland von 3.166 Euro auf 3.403 Euro monatlich gestiegen. Das sind 7,5 Prozent mehr als im Vorjahr. Gründe dafür sind steigende Personal- und Lebenshaltungskosten. „Die Eigenbeteiligung der Versicherten steigt seit Jahren kontinuierlich an. Den Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern im Saarland sind Belastungen in dieser Größenordnung nicht mehr zuzumuten. Um das schnell zu ändern, müssen die Länder ihre Verpflichtungen bei Investitionen und der Ausbildung des Personals erfüllen“, so Martin Schneider, Leiter der vdek-Landesvertretung Saarland.
Lösungen zur Begrenzung der Eigenbeteiligung erforderlich
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Leitung von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat die Arbeit gerade begonnen. Es geht um eine nachhaltige Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung (SPV), die als Teilleistungsversicherung konzipiert ist. Um die Belastung der Pflegebedürftigen zu stoppen, müssen hier auch Lösungen zur Begrenzung der Eigenbeteiligung gefunden werden. Dazu gehört, dass die Länder endlich ihrer Verpflichtung nachkommen, die Kosten für bauliche und Instandhaltungskosten sowie Ausbildungskosten zu übernehmen, statt diese den Pflegebedürftigen aufzubürden. Die Eigenbeteiligung enthält nämlich neben den Pflegekosten (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE)) und den Kosten für Unterkunft und Verpflegung die sogenannten Investitionskosten und die Ausbildungskosten für Pflegekräfte. „Die Länder entziehen sich hier seit Jahren der finanziellen Verantwortung. Allein durch die Übernahme der Investitionskosten könnten die saarländischen Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner monatlich um bundesdurchschnittlich 527 Euro entlastet werden. Die Übernahme der Ausbildungskosten durch das Land brächte eine weitere Entlastung um bis zu 173 Euro im ersten Aufenthaltsjahr”, betonte Schneider.
Entwicklung der Eigenbeteiligung für Pflegeheimbewohnende im Saarland
Die Höhe der Eigenbeteiligung für Pflegeheimbewohnende variiert je nach Einrichtung im Saarland. Zudem gilt, dass der von den Pflegebedürftigen selbst zu tragende Anteil aufgrund gestaffelter Zuschüsse der Pflegekassen mit zunehmender Aufenthaltsdauer geringer wird. Der Zuschuss beträgt im ersten Aufenthaltsjahr 15 Prozent des zu zahlenden EEE, im zweiten Jahr 30 Prozent, im dritten Jahr 50 und danach 75 Prozent. Wie sich die Kosten im Detail zusammensetzen und wie sie sich im Vergleich zum Vorjahr entwickelt haben, zeigen unsere Übersichtsgrafiken:


Weitere Informationen zur sozialen Pflegeversicherung sowie die aktuellen Grafiken zu den Eigenanteilen in der stationären Pflege finden Sie im vdek-Fokus Pflege. Umfassende Antworten auf Fragen rund um die Finanzierung der Heimplätze beantworten unsere FAQ.
Informationen zu den Heimplatz-Kosten jeder einzelnen Einrichtung zeigt der vdek-Pflegelotse, unser Online-Portal für die Suche nach dem passenden Pflegeangebot.
Die vdek-Forderungen für eine Reform der Pflegeversicherung im Detail zeigt die Broschüre „Gute Pflege – stabile Finanzen: Pflegeversicherung zukunftsfest ausgestalten“.
Kontakt
Angela Legrum
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Saarland
Tel.: 06 81 / 9 26 71 - 17
E-Mail: angela.legrum@vdek.com