Krankenhausgesellschaft und Verbände der Krankenkassen in Sachsen-Anhalt

Rund 64 Millionen Euro mehr für die Behandlung in den Krankenhäusern Sachsen-Anhalts

Die Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt und die Verbände der Krankenkassen in Sachsen-Anhalt haben sich nach intensiven Verhandlungen über einen Landesbasisfallwert für das Jahr 2026 geeinigt.

Der von den Vertragspartnern vereinbarte landesweit geltende Basisfallwert für die Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt beträgt 4.562,06 Euro und liegt damit 142,02 Euro über dem zuletzt im Jahr 2025 geltenden Wert. Damit stehen den Krankenhäusern in Sachsen-Anhalt voraussichtlich circa 64 Millionen Euro mehr für die Behandlung der Patientinnen und Patienten zur Verfügung. Berücksichtigung findet dabei auch die Eingliederung der bis 2025 im Krankenhausbudget individuell vereinbarten Hygienefachkräfte des Infektiologieprogramms in den Landesbasisfallwert 2026.

Die Herausforderung bei den diesjährigen Verhandlungen lag vor allem in der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben unter erschwerten Rahmenbedingungen hinsichtlich der Krankenhausreform und des kleinen Sparpakets für die gesetzliche Krankenversicherung. Auch in diesem Jahr ist davon auszugehen, dass die Krankenhausgesellschaft und die Krankenkassen den Landesbasisfallwerts für das Jahr 2026 nach der Bekanntgabe der Tarifrate nochmals anpassen müssen.

Der Abschluss ermöglicht den Krankenhäusern und Krankenkassen gleichermaßen, ihre Budgets und Haushalte für 2026 frühzeitig zu planen. Die Vertragspartner erklären dazu: „Nach konstruktiven Verhandlungen ist es gelungen, für beide Seiten Planungssicherheit zu schaffen. Die Einigung zeigt, dass die gemeinsame Selbstverwaltung im Gesundheitswesen ihre Aufgabe erfüllt. Trotz unterschiedlicher finanzieller Ausgangslagen haben beide Seiten einen tragfähigen Kompromiss erzielt, der den Versicherten in Sachsen-Anhalt eine qualitativ hochwertige stationäre Versorgung gewährleistet“. Diese Mittel sind zweckgebunden für die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten. Für Investitionen ist weiterhin das Land zuständig.

Hintergrund

Der Landesbasisfallwert (LBFW) gilt für alle Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt und bildet die Grundlage für die Abrechnung von Krankenhausleistungen über Fallpauschalen (DRG). Er bestimmt maßgeblich die Höhe der Preise, die das Krankenhaus für die medizinische Leistung von den Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen vergütet bekommt und damit auch die Höhe des Finanzvolumens, über das jedes Krankenhaus verfügen kann. Anhand der erwarteten Fallzahlen können die Krankenkassen ihre Kostenentwicklung abschätzen. Die Krankenhäuser sind durch die Prognose ihrer Einnahmen in der Lage, die Betriebskosten zur stationären medizinischen Versorgung und die daraus entstehenden Kosten sicher zu kalkulieren.

In Sachsen-Anhalt werden in 44 Plankrankenhäusern über 500.000 Patientinnen und Patienten pro Jahr somatisch und psychiatrisch stationär behandelt. Den somatischen Behandlungsfällen liegt auf Basis des vereinbarten Landesbasisfallwertes 2026 ein Landesbudget (exklusive Psychiatrie und Pflegebudget) von ca. 2,05 Milliarden Euro zu Grunde.

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat die Vereinbarung zum 01.01.2026 genehmigt.

Kontakt

Elisabeth Scholz
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