Ärzte
Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen
Die vdek-Landesvertretung verhandelt grundsätzlich als gemeinsam Bevollmächtigter der Ersatzkassen in Sachsen-Anhalt die Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt.
Die Festlegung der Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen erfolgt jährlich gemeinsam und einheitlich mit allen Krankenkassen im Land auf Basis der vom Bewertungsausschuss vorgegebenen Beschlüsse. Als Abrechnungsgrundlage für Sie als Vertragsarzt gilt der jeweils bundesweit gültige Einheitliche Bewertungsmaßstab (siehe Link: www.kvsa.de).
Honorarverteilung
Entsprechend der gesetzlichen Regelung vereinbaren die Kassenärztliche Vereinigung gemeinsam mit den Krankenkassen und den Ersatzkassen die Verteilung der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung. Die Honorarverteilung des jeweiligen Jahres finden Sie unter folgendem Link: www.kvsa.de . Trotz der Zusammenarbeit der Krankenkassenverbände und der Kassenärztlichen Vereinigung in diesem Bereich ist bei klärungsbedürftigen Sachverhalten weiterhin die Kassenärztliche Vereinigung Ihr Ansprechpartner.
Ärztliche Versorgung
Der jeweilige Bedarfsplan zur ärztlichen Versorgung zeigt das aktuelle Verhältnis zwischen Ärzten nach Fachgruppen und der Bevölkerung im Land in einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten. Die aktuelle Fortschreibung der Bedarfsplanung in Sachsen-Anhalt finden Sie unter: www.kvsa.de. Die Anzahl der Niederlassung der Ärzte in einzelnen Bereichen richtet sich nach den Bedarfsplanungsrichtlinien (siehe Link: www.g-ba.de).