Vertragsärztliche Versorgung

Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen

Die vdek-Landesvertretung verhandelt grundsätzlich als gemeinsam Bevollmächtigter der Ersatzkassen in Sachsen-Anhalt die Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt.

Die Festlegung der Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen erfolgt jährlich gemeinsam und einheitlich mit allen Krankenkassen im Land auf Basis der vom Bewertungsausschuss vorgegebenen Beschlüsse. Als Abrechnungsgrundlage für Vertragsärzte gilt der jeweils bundesweit gültige Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM).

Honorarverteilung

Entsprechend der gesetzlichen Regelung vereinbaren die Kassenärztliche Vereinigung gemeinsam mit den Krankenkassen und den Ersatzkassen die Verteilung der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung (MGV) in Sachsen-Anhalt. Der hieraus resultierende Honorarverteilungsmaßstab ist maßgeblich für die Verteilung der MGV auf die zur Versorgung zu gelassenen Vertragsärzte.  

Ärztliche Versorgung

Die Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung erfolgt unter Berücksichtigung regionaler Begebenheiten auf Landesebene und obliegt im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und der Ersatzkassen der KV Sachsen-Anhalt. Der Bedarfsplan zur ärztlichen Versorgung beschreibt das aktuelle Verhältnis zwischen Ärzten nach Fachgruppen und der Bevölkerung in den einzelnen Planungsregionen, z. B. in Landkreisen und kreisfreien Städten. Die KV Sachsen-Anhalt schreibt den Bedarfsplan stetig fort. Wie der Bedarf in der ambulanten Versorgung zu ermitteln ist, bestimmt auf Bundesebene die Bedarfsplanungsrichtlinie des G-BA. Die Richtlinie bestimmt, wie viele Ärzte einer Fachgruppe sich in einer Planungsregion niederlassen dürfen und weist unter- sowie überversorgte Gebiete aus.