Im Jahr 2016 ist in weiten Teilen das Präventionsgesetz in Kraft getreten. Prävention und Gesundheitsförderung erhielten dadurch einen größeren Stellenwert.
Die Krankenkassen können seitdem Leistungen gemäß § 20 SGB V zur primären Prävention und Gesundheitsförderung anbieten, die darauf abzielen, Krankheitsrisiken zu verhindern und zu vermindern sowie das gesundheitsorientierte, selbstbestimmte Handeln der Versicherten zu fördern. Dabei sollen insbesondere sozial bedingte sowie geschlechtsbezogene Ungleichheiten in Gesundheitschancen vermindert und kindheits- und jugendspezifische Belange berücksichtigt werden.
Der GKV-Spitzenverband legt im Leitfaden Prävention die inhaltlichen Handlungsfelder und qualitativen Kriterien für die Leistungen der Krankenkassen in der Primärprävention und Gesundheitsförderung fest. Der Leitfaden gilt für vor Ort organisierte Projekte verbindlich. Alle vier Jahre erstellt die Nationale Präventionskonferenz einen Präventionsbericht, der dem Bundesministerium für Gesundheit vorgelegt wird. Zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie auf Landesebene schließen die Landesverbände der Krankenkassen, die Ersatzkassen und Pflegekassen in Sachsen-Anhalt unter Beteiligung weiterer zuständiger Stellen eine Landesrahmenvereinbarung. Die LRV wird durch das Landesforum Prävention Sachsen-Anhalt umgesetzt.
Was sind Prävention und Gesundheitsförderung?
Krankheiten sind nicht immer angeboren, sondern werden oftmals erst im Laufe des Lebens erworben. Primäre Prävention beschreibt hierbei die Vorbeugung von Erkrankungen, indem Krankheitsrisiken reduziert oder vermieden werden. Dabei gibt es verschiedene Ansätze, die sich entweder auf das individuelle Verhalten (Verhaltensprävention) oder auf die Lebensverhältnisse (Verhältnisprävention) beziehen.
Gesundheitsförderung heißt, allen Menschen eine höhere Selbstbestimmung in Bezug auf ihre Gesundheit zu ermöglichen. Im Gegensatz zur Krankheitsprävention konzentriert sich die Gesundheitsförderung darauf, individuelle, soziale, gesellschaftliche und politische Ressourcen zu stärken, anstatt nur Risikofaktoren zu minimieren. Dies umfasst nicht nur die Erhöhung der Gesundheitskompetenz der Versicherten, sondern auch die Möglichkeit, die Bedingungen (sog. Determinanten) zu beeinflussen, die die eigene Gesundheit bestimmen. Hierfür ist es wichtig, dass Gesundheit als Bestandteil des alltäglichen Lebens verstanden wird. Daher liegt die Verantwortung für die Gesundheitsförderung nicht allein im Gesundheitswesen, sondern erstreckt sich auf alle politischen Bereiche ("Health in all policies"). Für die Gesundheitsförderung sind deshalb ebenso politische Interventionen und die Schaffung gesellschaftlicher Strukturen erforderlich, mit dem Ziel, die Gesundheit der Menschen positiv zu beeinflussen.
Krankenkassen erbringen Leistungen in Form von verhaltensbezogener Prävention, Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten sowie betrieblicher Gesundheitsförderung (BGF) (§§ 20 bis 20b SGB V).
Verhaltensbezogene Prävention (§ 20 SGB V)
Projekte verhaltensbezogener Prävention sind individuelle Angebote. In Gruppen sollen Versicherte motiviert und befähigt werden, ihre Möglichkeiten einer gesunden Lebensführung auszuschöpfen, Krankheitsrisiken zu minimieren und Erkrankungen vorzubeugen. Kursangebote zur verhaltensbezogenen Prävention müssen geprüft und zertifiziert werden. Für diesen haben die Krankenkassen die Zentrale Prüfstelle Prävention beauftragt.
Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten (§ 20a SGB V)
„Lebenswelten“ umfassen wichtige soziale Systeme wie Quartiere, Kindergärten und Schulen, Universitäten, medizinische und Pflegeeinrichtungen sowie Freizeiteinrichtungen, einschließlich Sportstätten. Die Krankenkassen fördern in Zusammenarbeit mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst und anderen Beteiligten durch Gesundheitsförderung und Prävention die Schaffung und Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen in diesen Lebenswelten. Die Krankenkassen wenden hierfür jährlich 2,15 Euro je Versicherten auf.
Betriebliche Gesundheitsförderung (§ 20b SGB V)
Zur Gesunderhaltung der Beschäftigten unterstützen die Krankenkassen die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF). Ziel ist hierbei der Aufbau und die Weiterentwicklung gesundheitsförderlicher Arbeitsstrukturen. Dazu erheben sie unter Beteiligung der Versicherten und der Verantwortlichen für den Betrieb sowie der Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit die gesundheitliche Situation in Betrieben, identifizieren Risiken und Potenziale, entwickeln Verbesserungsvorschläge und unterstützen deren Umsetzung.