Integrierte Versorgung

Ziel der Integrierten Versorgung ist es, die Patientenversorgung durch eine verbesserte Zusammenarbeit und Koordination zwischen verschiedenen Gesundheitsdienstleistern zu optimieren. In Deutschland sind hierfür § 140a „Besondere Versorgungsformen“ sowie §§ 140f SGB V maßgeblich für die Umsetzung integrierter Versorgungsmodelle.

Durch eine enge Vernetzung der verschiedenen Sektoren im Gesundheitswesen (z. B. ambulante und stationäre Versorgung, Rehabilitation und Pflege) soll eine durchgängige und abgestimmte Betreuung der Patienten gewährleistet werden. Der Fokus liegt hierbei auf den individuellen Bedürfnissen der Patienten (patientenzentrierter Ansatz).

Durch die Integrierte Versorgung wird zum einen die Versorgungsqualität gesteigert und zum anderen knappe (finanzielle) Ressourcen im Gesundheitswesen besser verteilt, da die enge Kooperation zwischen den Leistungserbringern eine kontinuierliche und effektive Betreuung ermöglicht. Dadurch werden redundante Leistungen oder Fehlbehandlungen vermieden und eine effiziente Planung der Gesundheitsleistungen fördert.

Krankenkassen schließen zur Umsetzung integrierter Versorgungsmodelle gemäß § 140c SGB V spezifische Verträge mit Leistungserbringern. Ein Beispiel hierfür ist „integra - neue Wege zur Gesundheit“ - ein Projekt der Ersatzkassen in Sachsen-Anhalt.

integra - neue Wege zur Gesundheit

Mit „integra - neue Wege zur Gesundheit“ hat sich ein ersatzkassenübergreifendes Versorgungsprojekt in Sachsen-Anhalt etabliert. Die Ersatzkassen haben für ihre integrierten Versorgungsprojekte zwei Krankenhäuser eingebunden.

Die Versicherten der Ersatzkassen können sich wohnortnah in den Krankenhäusern

im Rahmen der integrierten Versorgung behandeln lassen.

Mit den Angeboten der integrierten Versorgung kommen die Ersatzkassen dem Wunsch der Versicherten nach einem kurzen Krankenhausaufenthalt bei der vollständigen Betreuung im Krankenhaus nach. Die Leistungserbringung erfolgt durch niedergelassene Ärzte oder aber Ärzte des Krankenhauses.