Vorsorge und Rehabilitation
Zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehört die bedarfsgerechte, leistungsfähige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten mit stationären und ambulanten medizinischen Maßnahmen zur Rehabilitation, die Anschlussheilbehandlung nach einem Krankenhausaufenthalt und notwendige Maßnahmen zur Vorsorge.
Die Gemeinsame Rahmenempfehlung für ambulante und stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen auf der Grundlage des § 111 b SGB V wurde von den Spitzenverbänden der Krankenkassen und 26 Spitzenorganisationen der Leistungserbringer geschlossen. Sie regelt die Prinzipien der Vorsorge und Rehabilitation und definiert u. a. Inhalte, Ziele, Indikationen, Voraussetzungen sowie Konzeptionen.
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