Vorsorge und Rehabilitation

Zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehört die bedarfsgerechte, leistungsfähige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten mit stationären und ambulanten medizinischen Maßnahmen zur Rehabilitation, die Anschlussheilbehandlung nach einem Krankenhausaufenthalt und notwendige Maßnahmen zur Vorsorge.

Die Gemeinsame Rahmenempfehlung für ambulante und stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen auf der Grundlage des § 111 b SGB V vom 12.05.1999 wurde von den Spitzenverbänden der Krankenkassen und 26 Spitzenorganisationen der Leistungserbringer geschlossen (die Rechtsgrundlage wurde durch das 11. SGB V-Änderungsgesetz vom 26. Juli 2002 mit Wirkung ab 01. August 2002 mit § 111 b SGB V geändert). Sie regelt die Prinzipien der Vorsorge und Rehabilitation und definiert u. a. Inhalte, Ziele, Indikationen, Voraussetzungen sowie Konzeptionen.

Hier finden Sie aktuelle Informationen aus dem Bereich Vorsorge und Rehabilitation:

Ambulante Rehabilitation

Patientenschulungen

Qualitätssicherung

Funktionstraining und Rehabilitationssport

Stationäre Rehabilitation