Ambulante vertragszahnärztliche Versorgung

In Sachsen-Anhalt praktizieren derzeit 1.830 zugelassene Zahnärzte und 92 zugelassene Kieferorthopäden (Stand: 31.12.2023). Darüber hinaus haben die beiden Universitätskliniken (Halle und Magdeburg) eine zahnärztliche Hochschulambulanz. Für die Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung in Sachsen-Anhalt ist die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV-SA) zuständig. Auf den Internetseiten der KZV-SA ( www.kzv-lsa.de) und der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt ( www.zaek-sa.de) finden sich praxisrelevante Informationen für die niedergelassenen Zahnärzte.

Zu den vorrangigen Aufgaben im Zahnarztbereich zählen Vertragsverhandlungen mit der KZV-SA als Vertreter der Zahnärzte sowie anderen Leistungserbringern.

Vergütung

Die Grundlage für die Vergütung der vertragszahnärztlichen Leistungen bildet die jährlich zwischen der KZV Sachsen-Anhalt und der vdek-Landesvertretung verhandelte Vergütungsvereinbarung. Die vdek-Landesvertretung verhandelt hierbei als gemeinsam Bevollmächtigter der beauftragenden Ersatzkassen in Sachsen-Anhalt die Vergütung die Punktwerte und Vergütungsobergrenzen der zahnärztlichen Leistungen.

Honorarverteilung

Die Landesverbände der Krankenkassen und der Verband der Ersatzkassen sowie die KZV in Sachsen-Anhalt vereinbaren gemeinsam und einheitlich einen Maßstab zur gerechten Verteilung der durch die Kassen gezahlten Vergütung an die Zahnärzte.

Wirtschaftlichkeitsprüfung

Zur Umsetzung der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach § 106 SGB V für die vertragszahnärztliche Versorgung im Land Sachsen-Anhalt werden von allen Kassenverbänden in Zusammenarbeit mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Vertragsgrundlagen geschaffen und der finanzielle Rahmen für die Durchführung der Wirtschaftlichkeitsprüfung abgestimmt und kontrolliert.

Hochschulambulanzen

Die Vergütung der an den Hochschulambulanzen erbrachten zahnärztlichen Leistungen wird zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen und dem Verband der Ersatzkassen in Sachsen-Anhalt sowie den zahnärztlichen Hochschulambulanzen gemeinsam verhandelt.