Krankenhausplanung aktuell
Seit 2005 erfolgt die Krankenhausplanung in Sachsen-Anhalt auf der Basis des neuen Krankenhausgesetzes Sachsen-Anhalt vom 14.08.2004. Zu der Umsetzung des Gesetzes gehört ein Wandel von der bisherigen jährlichen Planung auf der Basis des Planbettes zu einer leistungsbezogenen Krankenhausplanung. Der Krankenhausplan 2019 enthält für die DRG-Bereiche keine Bettenaufführungen, nur im Bereich der psychiatrischen Fachgebiete werden noch konkrete Bettenzuordnungen getroffen. Die Planungsbehörde legt für die einzelnen Krankenhäuser die vorzuhaltenden Fachgebiete (nach Haupt- oder Belegabteilung differenziert) sowie die Standorte fest. Die Anerkennung von Schwerpunkten in einem Fachgebiet ist abhängig von der Einstufung des Krankenhauses und von den in den Rahmenvorgaben für das einzelne Fachgebiet festgelegten Kriterien. Zur Untersetzung des Krankenhausplanes ist gem. § 3 des KHG LSA vorgesehen, dass die Kassenverbände mit den Trägern der Krankenhäuser Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen abschließen.
Einstufung in Versorgungsstufen:
Universitäre Versorgung: 2 Unikliniken
Schwerpunktversorgung: 9 Krankenhäuser
Spezialversorgung: 15 Krankenhäuser
Basisversorgung: 19 Krankenhäuser