Aufgaben

Die Landesvertretung Sachsen-Anhalt hat ihren Sitz in Magdeburg. Sie setzt sich für die Interessen ihrer Mitgliedskassen ein. Darüber hinaus nimmt sie alle Aufgaben wahr, die sich für sie aus dem Sozialgesetzbuch ergeben. Hierzu gehören im Wesentlichen:

  • Vertretung der wirtschaftlichen und politischen Interessen der Ersatzkassen in Sachsen-Anhalt gegenüber Landesregierung, Kommunen und sonstigen Entscheidungsträgern,
  • Vertrags-, Gebühren- und Preisverhandlungen mit örtlichen und regionalen Vertragspartnern wie Ärzten, Zahnärzten, Krankengymnasten etc.,
  • Mitgestaltung der Krankenhausplanung in Sachsen-Anhalt,
  • Zulassungen von bestimmten Leistungserbringergruppen im Bereich der Heil- und Hilfsmittel sowie Leistungsangebote der Prävention,
  • Leistungsstrukturplanung im Bereich Rettungsdienst,
  • regionale Umsetzung des Pflegeversicherungsgesetzes,
  • Vertretung der Verbandsziele in der Öffentlichkeit,
  • Wahrnehmung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Verbände in Sachsen-Anhalt.

In Angelegenheiten, bei denen eine Willensbildung auf Landesebene herbeigeführt werden soll, beschließt als oberstes Landesgremium der Landesausschuss der Ersatzkassen. Alle auf Landesebene tätigen Mitgliedskassen sind in diesem Entscheidungsgremium stimmberechtigt vertreten.