Den vdek erreichen viele Beschwerden über vermeintliche Qualitätsmängel in der Pflege, die sich auf Pflegeleistungen im betreuten Wohnen beziehen. Nach den Erfahrungen aus der Praxis basieren diese aber auf einem Missverständnis, weil Angehörige hier von den Standards eines Pflegeheims ausgehen. Diese Erwartungen treffen jedoch auf eine ambulante Versorgungsform, in der andere rechtliche und vertragliche Rahmenbedingungen gelten.
Pflegebedürftige Menschen werden in Sachsen-Anhalt zunehmend in betreuten Wohnformen versorgt. Dabei handelt es sich in der Regel um eine ambulante Versorgung. Vielen Angehörigen ist jedoch nicht hinreichend bewusst, dass eine solche Wohnform kein Pflegeheim ist und deshalb andere Anforderungen an die räumliche Ausstattung, die Personalausstattung und die ständige Verfügbarkeit von Pflegekräften gelten. Die Bezeichnung einer Wohnform darf nicht darüber hinwegtäuschen, welche pflegerischen Leistungen tatsächlich angeboten und vertraglich vereinbart werden. Angehörige müssen vor Vertragsabschluss klar erkennen können, ob eine ambulante Wohnform den individuellen Bedürfnissen des pflegebedürftigen Menschen gerecht werden kann.
Während die Versorgung in einem Pflegeheim eine vollständige pflegerische Versorgung, Betreuung sowie Unterkunft und Verpflegung beinhaltet, basiert die Versorgung in einer ambulant versorgten Wohnform auf individuell vereinbarten ambulanten Pflegeleistungen sowie Serviceangebote. Eine mit einem Pflegeheim vergleichbare personelle Präsenz und umfassende Versorgung ist damit nicht gewährleistet.
Besonders problematisch ist dies, wenn Menschen mit hohen Pflegegraden und einem entsprechend umfassenden Unterstützungsbedarf in ambulant versorgten Wohnformen leben. Nicht jede dieser Wohnformen ist darauf ausgerichtet, einen hohen oder zunehmenden Pflegebedarf dauerhaft und verlässlich abzudecken. Entscheidend muss deshalb sein, ob die vorhandenen Strukturen dem individuellen Versorgungsbedarf tatsächlich entsprechen. Hinzu kommt, dass dieser zunehmende Pflegebedarf mit einem erheblichen Aufwuchs an abgerechneten Einzelleistungen einhergeht, sodass die monatliche Belastung auch hier schnell vierstellige Beträge annehmen kann und auch so mit den Kosten stationärer Pflege vergleichbar wird.
Die Verantwortung für eine informierte Entscheidung liegt auf allen Seiten. Angehörige sollten die Wohn-, Betreuungs- und Pflegeverträge vor dem Einzug sorgfältig prüfen und sich erläutern lassen, welche Leistungen verbindlich erbracht werden und wie diese abgerechnet werden. Dabei können die Angehörigen die Angebote der vernetzten Pflegeberatung in Sachsen-Anhalt nutzen. Zugleich stehen die Anbieter in der Pflicht, verständlich und umfassend über die Versorgungsform, deren Leistungsumfang und deren Grenzen zu informieren. Die Angehörigen sollten eine vollständige, detaillierte und nachvollziehbare Übersicht der abgerechneten Leistungen erhalten, deren Kosten der Leistungserbringer bekannt machen sollte, bevor er die jeweilige Leistung erbringt. Werbung, Beratung und Vertragsunterlagen müssen eindeutig erkennen lassen, dass es sich nicht um eine stationäre Pflegeeinrichtung handelt. Anbieter müssen offen darstellen, was ihre Wohnform leisten kann und was nicht. Gleichzeitig sollten Angehörige genau prüfen, ob die vereinbarten Leistungen dem aktuellen und absehbaren Pflegebedarf entsprechen.
Das Ziel muss sein, falsche Erwartungen vor dem Einzug zu vermeiden, Überforderung in der Versorgung frühzeitig zu erkennen und pflegebedürftige Menschen in einer Wohn- und Versorgungsform zu betreuen, die ihren tatsächlichen Bedürfnissen entspricht. Klar muss sein: das betreute Wohnen ist keine Alternative für Menschen mit stationärem Pflegebedarf.
Kontakt
Sophie Frick
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen-Anhalt
Tel.: 03 91 / 5 65 16 - 20
E-Mail: sophie.frick@vdek.com