Ambulante Versorgung

Einigung über den Orientierungswert bringt den Ärzten und Psychotherapeuten im Land ab 2027 ein Einnahmenplus

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung sowie der GKV-Spitzenverband haben sich gestern auf Steigerung des sogenannten Orientierungswerts in Höhe von 2,2 Prozent geeinigt. Der Orientierungswert ist ein wesentlicher Faktor für die Preisentwicklung aller vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen.

Was bedeutet das für die niedergelassenen Ärzte in Sachsen-Anhalt?

Die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung werden 2027 aufgrund dieser Einigung nach Berechnung des vdek etwa 29 Millionen Euro zusätzlich an niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten in Sachsen-Anhalt zahlen. In Aussicht stehen noch weitere Steigerungen aufgrund der Demografie des Landes, die die Verbände der gesetzlichen Krankenversicherung mit der kassenärztlichen Vereinigung in den nächsten Monaten ausverhandeln werden.

Hintergrund:

Die Festlegung der Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen erfolgt jährlich gemeinsam und einheitlich mit allen Krankenkassen im Land auf Basis der vom Bewertungsausschuss vorgegebenen Beschlüsse. Als Abrechnungsgrundlage für Vertragsärzte gilt der jeweils bundesweit gültige Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM).

05b_Honorarumsatz Allgemeinmedizin Ländervergleich

Das Honorar für die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten wird auch 2027 beträchtlich ansteigen. Beschwerden der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten über ein zu geringes Honorar, gestiegene Praxiskosten und finanzielle Einschränkungen durch die Krankenkassen lassen sich hiernach nicht nachvollziehen. In Sachsen-Anhalt gehören die niedergelassenen ambulant tätigen Ärzte im bundesweiten Durchschnitt zu den Spitzenverdienern.

Kontakt

Sophie Frick
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen-Anhalt

Tel.: 03 91 / 5 65 16 - 20
E-Mail: sophie.frick@vdek.com