Krankenfahrten in Thüringen
Jedes Taxi- und Mietwagenunternehmen mit Betriebssitz in Thüringen kann im Freistaat Krankenfahrten anbieten. Dafür gelten die Bedingungen des Rahmenvertrages für Krankenfahrten in Thüringen. » Lesen
Häufig müssen Kranke zur medizinischen Versorgung befördert werden. Ihr Gesundheitszustand entscheidet, auf welche Art das geschieht. Unterschiede bestehen bei der Betreuung und beim Transportmittel:
Die Notfallrettung ist ein Bestandteil des Rettungsdienstes, der in Form des bodengebundenen Rettungsdienstes einschließlich der Berg- und Wasserrettung sowie der Luftrettung erbracht wird. Bei der Notfallrettung werden Kranke oder Verletzte in Lebensgefahr unter Einbeziehung von Notärzten versorgt. Diese führen bereits am Ort des Notfalls lebensrettende Maßnahmen durch. Die Notärzte stellen die Transportfähigkeit der Patienten her und betreuen sie während der Beförderung in das für die weitere Versorgung vorgesehene Krankenhaus. In Thüringen sind alle Einheiten des bodengebundenen Rettungsdienstes mit entsprechender Technik (u.a. Tablets) ausgestattet, was eine telemedizinische Unterstützung des Rettungsdienstes ermöglicht. So schließt sich die Kommunikation zwischen Notarzt und RTW/KTW.
Der Telenotarzt Thüringen ist ein landesweites Projekt zur telemedizinischen Unterstützung des Rettungsdienstes, bei dem ein erfahrener Notarzt aus der Ferne Rettungsteams (z.B. Notfallsanitäter) bei komplexen Fällen berät und die medizinische Koordination übernimmt, insbesondere bei Sekundärtransporten, um die Behandlungsqualität zu sichern und die Auslastung der Kliniken zu steuern. Dieses System hilft, die medizinische Versorgung in ganz Thüringen zu verbessern, gerade in ländlichen Gebieten, wo der Weg zum Notarzt länger sein kann.
Zur wirtschaftlichen Durchführung des bodengebundenen Rettungsdienstes werden Rettungsdienstbereiche gebildet; sie können das Gebiet mehrerer Landkreise und kreisfreier Städte ganz oder teilweise umfassen. Die Aufgabenträger des Rettungsdienstes sind zur Zusammenarbeit verpflichtet. Sie haben insbesondere die Funktionsfähigkeit des bereichsübergreifenden Rettungsdienstes zu gewährleisten. Insgesamt gibt es in Thüringen 14 Rettungsdienstbereiche.
Auch wenn das Thüringer Rettungsdienstgesetz von einer „dualen Finanzierung“ spricht und das Land Zuwendungen nach Maßgabe des Haushaltsplans für Investitionen in Erfüllung des Landesrettungsdienstplans gewährt, erfolgt die Finanzierung des Rettungsdienstes in Thüringen fast vollständig durch die gesetzlichen Krankenkassen. Für die Leistungen des Rettungsdienstes werden kostendeckende Benutzungsentgelte erhoben.
Die Kosten der Thüringer Krankenkassen für den Rettungsdienst haben sich in den vergangenen sieben Jahren mehr als verdoppelt. Von 2018 bis 2025 legten sie um 207 Prozent zu, von rund 124 Millionen Euro auf rund 258 Millionen Euro. Dabei stieg die Zahl der Einsätze längst nicht in gleichem Maß.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen gemäß § 60 SGB V die Kosten für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes, wenn diese im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig ist. Die Höhe der Zuzahlung beträgt zehn Prozent der Fahrkosten, mindestens jedoch 5,00 Euro und höchstens 10,00 Euro, allerdings nicht mehr als die tatsächlichen Kosten. Eine Zuzahlungsverpflichtung besteht auch für Versicherte unter 18 Jahren. Eine Befreiung von der Zuzahlung ist bei Überschreiten der Belastungsgrenze möglich.
Die gute Versorgung der Bevölkerung steht bei den Ersatzkassen an erster Stelle.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an uns wenden. Ansprechpartner für Fragen zum Rettungsdienst ist:
Diotima Pohl
Referat Ambulante Versorgung
Telefon: 0361 / 442 52 - 22
Telefax: 0361 / 442 52 - 28
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