Rettungsdienst und Krankentransport

Krankenwagen fahrend in der Stadt

Derzeitiger Stand des qualifizierten Rettungsdienstes in Baden-Württemberg

Der Rettungsdienst (Notfallrettung und Krankentransport) basiert in Baden-Württemberg auf dem Rettungsdienstgesetz (RDG), das im Jahr 2019 das letzte Mal novelliert wurde.

Die Ersatzkassen in Baden-Württemberg haben den vdek beauftragt, sämtliche Aufgaben im Bereich des Rettungsdienstes für sie wahrzunehmen.

Bestandteile des Rettungsdienstes sind die bodengebundene Notfallrettung (NFR), die integrierten Leitstellen (ILS), die notärztliche Versorgung (NA), die Flugrettung (Helikopter der deutschen Flugrettung (DRF) und des ADAC, die Bergrettung (Bergwacht), die Wasserrettung (DLRG), sowie der Krankentransport (KTP).

Gemäß RDG obliegt die Trägerschaft der bodengebundenen Notfallrettung in Baden-Württemberg folgenden Organisationen: Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Deutsches Rotes Kreuz (DRK) Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH), Malteser-Hilfsdienst (MHD), der Bergwacht und der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRG). Des Weiteren sind in der Flugrettung die Deutsche Rettungsflugwacht (DRF) sowie der ADAC tätig.  

Im Bereich des Krankentransportes sind zusätzlich private Anbieter involviert.

Insgesamt gibt es in Baden-Württemberg  35 Rettungsdienstbereiche (Stand 2022).

Das RDG BW spricht von einer „dualen Finanzierung“, wobei die reale Finanzierungsbeteiligung des Landes im Zuge seiner Förderung deutlich niedriger ausfällt. Daher erfolgt die Finanzierung des Rettungsdienstes in Baden-Württemberg fast vollständig durch die gesetzlichen Krankenkassen.  

Die gute Versorgung der Bevölkerung steht bei den Ersatzkassen an erster Stelle.

Kontakt

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an uns wenden. Ansprechpartner für Fragen zu Rettungsdienst und Krankentransporten sind:

Herr Udo Früh

Tel.: 0711 / 23954-36

Fax: 0711 / 23954-10

Udo.Frueh@vdek.com

und

Herr Ralf Lebherz

Tel.: 0711 / 23954-37

Fax: 0711 / 23954-10

Ralf.Lebherz@vdek.com