in der Fassung vom 17. Dezember 2025 – Leitfaden Prävention
Handlungsfelder und Kriterien nach § 20 Abs. 2 SGB V zur Umsetzung der §§ 20, 20a und 20b SGB V vom 17. Dezember 2025
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) - Landesvertretung Baden-Württemberg begleitet aktiv im Auftrag seiner sechs Mitgliedskassen Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention und fördert die Entwicklung und Umsetzung von verhaltens- und verhältnispräventiven Projekten und Maßnahmen.
Ziel ist es, die vorhandenen Strukturen der Gesundheitsförderung und Prävention weiter auszubauen. Das bedeutet, die Lebensqualität der Menschen in Baden-Württemberg zu erhalten und zu fördern. Dies erfolgt stets unter Einbezug weiterer Sozialversicherungsträger, der Kommunen und den Lebensweltverantwortlichen in Baden-Württemberg.
Bei der Umsetzung von Projekten und Maßnahmen orientiert sich die vdek- Landesvertretung Baden-Württemberg an den von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) definierten Grundsätzen der Gesundheitsförderung und Prävention.
Die gesetzlichen Grundlagen des Vorgehens bilden u.a. das Präventionsgesetz, die Bundesrahmenempfehlungen, die Landesrahmenvereinbarung sowie das Landesgesundheitsgesetz.
Unter der Dachmarke Gesunde Lebenswelten bündeln die Ersatzkassen ihr Engagement zur Stärkung der gesundheitlichen Chancengleichheit und vereinen verschiedene Aktivitäten mit dem Fokus auf Zielgruppen mit besonderem Gesundheits- und Präventionsförderungsbedarf.
Weitere Informationen zu den Aktivitäten im Rahmen der Gesunden Lebenswelten in Baden-Württemberg finden Sie hier.
Die vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg beteiligt sich im Rahmen des GKV-Bündnisses für Gesundheit an dem bundesweiten Projekt Verzahnung von Arbeits- und Gesundheitsförderung in der kommunalen Lebenswelt.
Weitere Informationen zu den Aktivitäten im Projekt Verzahnung von Arbeits- und Gesundheitsförderung in der kommunalen Lebenswelt finden Sie hier.
Als gemeinsame Initiative der gesetzlichen Krankenkassen unterstützt die BGF-Koordinierungsstelle gemäß § 20b SGB V die betriebliche Gesundheitsförderung.
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist GKV-federführend für die BGF-Koordinierungsstelle in der betrieblichen Gesundheitsförderung tätig und wird von BGF-Partnern, Sozialversicherungsträgern sowie Netzwerkpartnern unterstützt.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Handlungsfelder und Kriterien nach § 20 Abs. 2 SGB V zur Umsetzung der §§ 20, 20a und 20b SGB V vom 17. Dezember 2025
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung: Primärprävention und Gesundheitsförderung Leistungen der sozialen Pflegeversicherung: Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen
Themen: Präventionsgesetz, Bundesrahmenempfehlungen, KGC, Landesrahmenvereinbarung, Landesgesundheitsgesetz, Stiftungsrat, Koordinierungsausschuss der Stiftung für gesundheitliche Prävention Baden-Württemberg, Health in all policies, demografische Entwicklung, Gesundheitskompetenz, Nachhaltigkeit, Gesundheit und Klima.
Ziele: Entwicklung von integrierten und partizipativen Strategien für die kommunale Prävention und Gesundheitsförderung. Gesundheit als nachhaltige Querschnittsaufgabe. Jetzt geht es um umgesetzte Beispiele für eine gesunde Kommune. Nachahmer gesucht.
Frank Winkler
stellv. Leiter der Landesvertretung Baden-Württemberg
Tel.: 0711 / 23954 - 19
E-Mail: frank.winkler@vdek.com