Vorsorge und Rehabilitation in Baden-Württemberg
Die demografische Entwicklung mit einer steigenden Zahl älter Menschen und veränderte Lebensgewohnheiten führen zu einer Zunahme chronischer Krankheiten. Auch die Folgen einer akuten Erkrankung können so gravierend sein, dass es für die Betroffenen nicht mehr möglich ist, ihren Alltag alleine zu meistern. Dazu gehört auch, die Pflegebedürftigkeit abzuwenden oder zu vermindern.
Um flexibel auf den steigenden Bedarf und auf die individuellen Lebensbedingungen der Versicherten zu reagieren, wurden neben den stationären medizinischen Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen ambulante Strukturen aufgebaut, um auch eine wohnortnahe Versorgung anbieten zu können.
Notwendige Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen können ambulant oder auch stationär durchgeführt werden. Eine besondere Form sind Mutter- oder Vater-Kind-Maßnahmen. Diese Maßnahmen können von den Krankenkassen übernommen werden, wenn kein anderer Sozialversicherungsträger für die Erbringung zuständig ist. Dabei gilt der Grundsatz: ambulant vor stationär.
Darüber hinaus kann Rehasport und Funktionstraining unterstützend helfen. Bei allen Maßnahmen steht die Qualitätssicherung besonders im Mittelpunkt.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten unserer Verbandszentrale.