Zahnärzte

Zahnarzt

In Baden-Württemberg stehen den Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung rund 8.000 Zahnärztinnen und Zahnärzte – die an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmen – zur Verfügung. Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte sind Mitglied der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KZV BW) und können die Behandlung von Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abrechnen.

Die Höhe der Gesamtvergütung der vertragszahnärztlichen Leistungen wird, gemäß § 85 SGB V, zwischen den Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen sowie der KZV BW unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben vereinbart.

Der vdek führt im Auftrag seiner Mitgliedskassen die Verhandlungen mit KZV BW und schließt Verträge ab.

Gruppenprophylaxe in Baden-Württemberg

Unter zahnmedizinischer Gruppenprophylaxe versteht man gemäß § 21 SGB V die flächendeckende Durchführung von Prophylaxemaßnahmen in der Regel durch Zahnärztinnen und Zahnärzte und zahnärztliches Fachpersonal zur Erhaltung, Förderung und Verbesserung der Mundgesundheit. Die Kinder und Jugendlichen werden in Bildungseinrichtungen wie Kindergärten, Grundschulen sowie weiterführenden Schulen gruppenweise angesprochen. Eltern, Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer werden in die Zusammenarbeit einbezogen.

Die gruppenprophylaktische Arbeit wird in Baden-Württemberg von der Landesarbeitsgemeinschaft für Zahngesundheit Baden-Württemberg e. V. (LAGZ BW) durchgeführt. Die LAGZ BW ist ein gemeinnütziger Verein, der sich für die Erhaltung und Förderung der Zahn- und Mundgesundheit bei Kindern und Jugendlichen einsetzt. Da die Gruppenprophylaxe möglichst flächendeckend in Baden-Württemberg durchgeführt werden sollte, bestehen in den Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs 37 regionale Arbeitsgemeinschaften.

Die finanziellen Mittel zur Erfüllung der Aufgaben der LAGZ BW werden u. a. von den gesetzlichen Krankenkassen erbracht.