Krankenfahrten im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes durch Taxi- und Mietwagenunternehmen
Rechtliche Voraussetzungen für Krankenfahrten durch Taxi- und Mietwagenunternehmen, bei denen eine Kostenübernahme durch die Mitgliedskassen des vdek erfolgen kann
Voraussetzungen für von den Mitgliedskassen des vdek zu vergütende Krankenfahrten
Wann dürfen Taxi- und Mietwagenunternehmen Krankenfahrten durchführen?
Formalitäten rund um die Abrechnung der Krankenbeförderung
Rahmenvertrag über die Durchführung und Vergütung von Krankenfahrten im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes
Derzeit gültige Vertrags und Preisvereinbarungen
Falls Sie planen, mit Ihrem Unternehmen Krankenfahrten für nicht umsetzbare Rollstuhlfahrer anzubieten und Fragen in Bezug auf alle anderen Krankenfahrten haben, wenden Sie sich bitte von 09:00 – 12:00 Uhr an:
Herr Andreas Heldmaier
Tel.: 0711 / 23954-34
Fax: 0711 / 23954-10
Frau Andrea Pascolo
Tel.: 0711 / 23954-33
Fax: 0711 / 23954-10
Frau Denise Wächter
Tel.: 0711 / 23954-46
Fax: 0711 / 23954-10
Anschrift:
vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg
Christophstr. 7
70178 Stuttgart
Fortlaufend aktuelle Informationen und Handlungsempfehlungen in Zeiten der Corona-Pandemie
Taxi/Mietwagen
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https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/fokus/fokus_corona.jsp