Heil- und Hilfsmittel in Baden-Württemberg
Heilmittel
Versicherte haben gemäß § 32 SGB V grundsätzlich Anspruch auf eine Versorgung mit Heilmitteln. Unter dem Begriff "Heilmittel" werden Leistungen der Physiotherapie, Ergotherapie, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, Podologie und Ernährungstherapie zusammengefasst.
Nähere Informationen zur Zulassung der Leistungserbringer sowie den bestehenden Verträgen finden Sie hier.
Leistungserbringer mit Praxissitz in den Regierungsbezirken Karlsruhe und Stuttgart können für ihre Zulassung bequem dieses Webportal nutzen.
Die Angabe von Heilmitteln kann auch in Kurortbetrieben erfolgen. Alle Voraussetzungen und Verträge finden Sie hier.
Hilfsmittel
Versicherte haben gemäß § 33 SGB V grundsätzlich Anspruch auf eine Versorgung mit Hilfsmitteln. Unter Hilfsmitteln werden unter anderem Produkte wie Hörhilfen, Prothesen und orthopädische Hilfsmittel sowie das notwendige Zubehör zusammengefasst.
Nähere Informationen finden Sie hier.