Verträge mit Apotheken und Vereinbarungen über die ärztlichen Verordnungen mit Arzneimittel tragen zur Gesundheitsversorgung bei.
Apotheken und Arzneimittel in Baden-Württemberg
Der Verband der Ersatzkassen (vdek) schließt zur Sicherstellung der Versorgung der Versicherten der Ersatzkassen u. a. mit Arzneimitteln, Verbandmitteln und Medizinprodukten Verträge mit Apotheken. Informationen zu diesen Verträgen finden Sie hier.
Die Versorgung mit Arzneimittel über ärztliche Verordnungen wird vertraglich zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg und den Ersatzkassen in einer Arzneimittelvereinbarung geregelt. Informationen hierzu finden Sie hier.