Selbsthilfeförderung in Baden-Württemberg

Um eine größtmögliche Informationsdichte, gepaart mit Aktualität und einer schnellen Zugriffsmöglichkeit zu gewährleisten, haben sich die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände in Baden-Württemberg dazu entschlossen, alle Selbsthilfe relevanten Informationen auf einer kassenübergreifenden Internetplattform zu präsentieren. Sie wird fortwährend professionell aktualisiert und enthält Informationen von A wie Antrag bis Z wie Zuständigkeiten. Sollten Sie Fragen zur Selbsthilfeförderung in Baden-Württemberg haben, nutzen Sie bitte diesen Link:

www.gkv-selbsthilfefoerderung-bw.de

 

Kurz notiert

  • Für das Jahr 2024 wurden die Fördermittelzuweisungen von 1,23 Euro (im Jahr 2023) auf 1,28 Euro pro versicherte Person erhöht. 70 % (0,896 Euro) davon fließen in die bundes- wie landesweite GKV-Gemeinschaftsförderung.

  • In Baden-Württemberg belief sich der Förderanteil der Ersatzkassen im Jahr 2023 auf 2.157.750,87 Euro für die pauschale Förderung von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen sowie Selbsthilfekontaktstellen.