Selbsthilfeförderung in Baden-Württemberg

Um eine größtmögliche Informationsdichte, gepaart mit Aktualität und einer schnellen Zugriffsmöglichkeit zu gewährleisten, haben sich die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände in Baden-Württemberg dazu entschlossen, alle Selbsthilfe relevanten Informationen auf einer kassenübergreifenden Internetplattform zu präsentieren. Sie wird fortwährend professionell aktualisiert und enthält Informationen von A wie Antrag bis Z wie Zuständigkeiten. Sollten Sie Fragen zur Selbsthilfeförderung in Baden-Württemberg haben, nutzen Sie bitte diesen Link:

www.gkv-selbsthilfefoerderung-bw.de

 

Kurz notiert

  • Für das Jahr 2021 wurden die Fördermittelzuweisungen von 1,15 Euro (im Jahr 2020) auf 1,19 Euro pro versicherte Person erhöht. 70 % (0,8333 Euro) davon flossen gem. § 20h SGB V in die bundes- wie landesweite GKV-Gemeinschaftsförderung.

  • In Baden-Württemberg belief sich der Förderanteil der Ersatzkassen im Jahr 2021 auf 1.961.993,59 Euro für die pauschale Förderung von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen sowie Selbsthilfekontaktstellen.