
Selbsthilfeförderung in Baden-Württemberg

Um eine größtmögliche Informationsdichte, gepaart mit Aktualität und einer schnellen Zugriffsmöglichkeit zu gewährleisten, haben sich die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände in Baden-Württemberg dazu entschlossen, alle Selbsthilfe relevanten Informationen auf einer kassenübergreifenden Internetplattform zu präsentieren. Sie wird fortwährend professionell aktualisiert und enthält Informationen von A wie Antrag bis Z wie Zuständigkeiten. Sollten Sie Fragen zur Selbsthilfeförderung in Baden-Württemberg haben, nutzen Sie bitte diesen Link:
www.gkv-selbsthilfefoerderung-bw.de
Kurz notiert
In Baden-Württemberg betrug das Gesamtbudget 2024 für die GKV übergreifende, pauschale Förderung von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen sowie Selbsthilfekontaktstellen 7.270.342,48 Euro. Der Anteil der Ersatzkassen am Gesamtvolumen belief sich hierbei auf 2.261.387,42 Euro, also rund 31 Prozent.
Für das Jahr 2025 wurden die Fördermittelzuweisungen von 1,28 Euro (Stand 2024) auf 1,36 Euro pro versicherte Person erhöht. 70 Prozent (0,952 Euro) davon fließen in die bundes- sowie landesweite GKV-Gemeinschaftsförderung, so dass auch im kommenden Jahr eine ausreichende Finanzierungsgrundlage vorhanden sein dürfte.