Situation der Pflegebedürftigen im Südwesten
Unsere Meinung zur Pflegereform und zum anstehenden Pflegeneuordnungsgesetz
Große Pläne hat die Bundesregierung Anfang Juli im Koalitionsausschuss verkündet: grundlegende Reformen in allen Säulen der Sozialversicherung. Reformen, die dazu beitragen sollen, Wachstum und Beschäftigung zu fördern und unsere sozialen Sicherungssysteme langfristig auf ein tragfähiges Fundament zu stellen. Das ist ein hoher Anspruch. Und es ist ein notwendiger Anspruch. Denn gerade in der Pflege wird es höchste Zeit zu handeln.
Die Belastungen wachsen auf beiden Seiten: für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen ebenso wie für die soziale Pflegeversicherung. Und während in anderen Sozialversicherungszweigen bereits Entscheidungen gefallen oder konkrete Reformvorschläge auf dem Tisch liegen, kommen wir bei der Pflege bislang nicht entschieden genug voran.
Bereits Anfang Juni hat das Bundesgesundheitsministerium den Referentenentwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz, kurz PNOG, vorgelegt. Die Kabinettsbefassung wurde seitdem jedoch immer wieder verschoben und ist nun erst für den Herbst vorgesehen. Nun kann man sagen: Bei einer Reform dieser Größenordnung ist Gründlichkeit wichtiger als Schnelligkeit. Das ist richtig. Aber Gründlichkeit darf nicht zum Stillstand führen. Denn der Handlungsdruck wächst von Monat zu Monat.
Die Pflegeversicherung steht finanziell unter massivem Druck
Allein im Jahr 2026 fehlen der sozialen Pflegeversicherung mindestens eine Milliarde Euro, und das trotz Bundesdarlehen in Höhe von 3,2 Milliarden Euro. Für 2027 geht das Ministerium bereits von einer Finanzierungslücke von 7,6 Milliarden Euro aus. 2028 könnten es 15,4 Milliarden Euro sein. Diese Zahlen zeigen: Wir sprechen nicht über eine kleine Finanzierungslücke, die sich mit einzelnen Stellschrauben schließen lässt. Wir sprechen über ein grundsätzliches, strukturelles Problem.
Und dieses Problem hat mehrere Ursachen. Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz wurde 2017 der Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung aus gutem Grund erweitert. Insbesondere Menschen mit kognitiven und psychischen Einschränkungen erhielten einen besseren Zugang zur Unterstützung. Damit ist die Zahl der Leistungsberechtigten erheblich gestiegen. Weitere Leistungsverbesserungen kamen hinzu. Dazu gehören die seit 2022 gewährten Zuschläge zu den pflegebedingten Eigenanteilen in Pflegeheimen. Allein 2025 haben diese Zuschläge die Pflegeversicherung mit 7,15 Milliarden Euro belastet.
Diese Entlastungen sind für die Pflegebedürftigen wichtig. Trotzdem konnten sie den Anstieg der finanziellen Belastung nicht stoppen. Im ersten Jahr eines Heimaufenthalts zahlen Pflegebedürftige bundesweit inzwischen durchschnittlich 3.364 Euro im Monat aus eigener Tasche. Und der Blick nach Baden-Württemberg zeigt besonders deutlich, worüber wir hier reden: Hier liegt die monatliche Belastung im ersten Aufenthaltsjahr inzwischen bei durchschnittlich 3.657 Euro. Aber wir sollten uns diese Zahl genauer anschauen. Denn der Eigenanteil besteht eben nicht nur aus den pflegebedingten Kosten. Auch für die weiteren Bestandteile müssen Pflegebedürftige in Baden-Württemberg immer tiefer in die Tasche greifen. Für Unterkunft und Verpflegung sind es aktuell durchschnittlich 1.153 Euro im Monat. Zum 1. Juli 2025 waren es noch 1.095 Euro. Hinzu kommen die sogenannten Investitionskosten, also Kosten für den Bau und die Instandhaltung der Gebäude. Dafür müssen Pflegebedürftige derzeit durchschnittlich weitere 463 Euro im Monat bezahlen. Zum 1. Juli 2025 waren es 460 Euro. Und genau an dieser Stelle stellt sich für uns die Frage nach der Verantwortung der einzelnen staatlichen Ebenen.
Wenn wir die finanzielle Belastung Pflegebedürftiger spürbar reduzieren wollen, muss das Land Baden-Württemberg seiner gesetzlichen Verantwortung nachkommen und die Investitionskosten vollständig übernehmen. Das wäre keine symbolische Entlastung. Das würde für die Betroffenen eine Entlastung von durchschnittlich 463 Euro im Monat bedeuten. Und es gibt einen zweiten Punkt. Auch die Kosten für die Ausbildung der Pflegefachpersonen werden derzeit von den Pflegebedürftigen mitgetragen. Sie sind im einrichtungseinheitlichen Eigenanteil enthalten und betragen aktuell im ersten Aufenthaltsjahr durchschnittlich 139 Euro pro Monat. Auch hier gilt aus unserer Sicht: Das sind Kosten, die nicht bei den Pflegebedürftigen abgeladen werden sollten, sondern in der Verantwortung des Landes liegen. Nehmen wir beides zusammen, wird die Dimension deutlich: 463 Euro Investitionskosten plus 139 Euro Ausbildungskosten ergeben 602 Euro im Monat. Pflegebedürftige in Baden-Württemberg könnten also auf einen Schlag um durchschnittlich 602 Euro jeden Monat entlastet werden. Das wären mehr als 7.200 Euro im Jahr. Ich finde, diese Zahl macht sehr deutlich, dass wir bei der Diskussion über bezahlbare Pflege nicht immer nur nach Berlin schauen dürfen. Der Bund trägt Verantwortung. Die Pflegeversicherung trägt Verantwortung. Aber auch die Länder müssen ihrer Finanzierungsverantwortung gerecht werden. Denn wir können nicht einerseits über immer weiter steigende Eigenanteile klagen und andererseits Kosten bei den Pflegebedürftigen belassen, bei denen eine öffentliche Finanzierungsverantwortung besteht.
Gute Löhne sind richtig, aber ihre Finanzierung muss geklärt sein
Hinter der Kostenentwicklung stehen auch der Fachkräftemangel, steigende Löhne und die Tarifpflicht in der Pflege. Lassen Sie mich dabei eines ausdrücklich sagen: Dass Pflegekräfte angemessen bezahlt werden, steht für uns überhaupt nicht zur Diskussion. Im Gegenteil. Wenn wir Menschen für die Pflege gewinnen und vor allem dauerhaft im Beruf halten wollen, brauchen wir attraktive Arbeitsbedingungen und eine angemessene Vergütung. Aber wir müssen gleichzeitig die Frage beantworten: Wer trägt diese Kosten? Es kann auf Dauer nicht funktionieren, immer neue und durchaus berechtigte finanzielle Anforderungen auf die Pflegeversicherung und die Pflegebedürftigen zu übertragen und sie am Ende mit steigenden Beiträgen und Eigenanteilen allein zu lassen. Genau hier liegt ein Grundproblem unseres heutigen Finanzierungssystems.
Der Bund muss seiner Verantwortung gerecht werden
Hinzu kommen erhebliche Lasten, die aus Sicht der Ersatzkassen nicht originär von der Pflegeversicherung getragen werden sollten. Ein wesentlicher Teil der pandemiebedingten Mehrausgaben ist bis heute bei der sozialen Pflegeversicherung verblieben, weil der Bund diese Aufwendungen nicht vollständig ausgeglichen hat. Nach unabhängigen Rechtsgutachten geht es dabei um rund 5,2 Milliarden Euro. Noch schwerer wiegt langfristig ein zweiter Punkt: die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige. Sie werden bislang vollständig aus Beitragsmitteln der sozialen Pflegeversicherung finanziert. Nach Angaben des Ministeriums reden wir für die Jahre 2027 bis 2030 über sechs bis sieben Milliarden Euro pro Jahr. Aus unserer Sicht handelt es sich hierbei um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Und gesamtgesellschaftliche Aufgaben gehören aus Steuermitteln finanziert.
Doch selbst wenn der Bund sowohl die pandemiebedingten Lasten vollständig ausgleichen als auch die Rentenversicherungsbeiträge übernehmen würde, wäre das Problem nicht abschließend gelöst. Nach den aktuellen Projektionen würde die soziale Pflegeversicherung spätestens 2028 erneut in ein erhebliches Defizit geraten. Das ist für die weitere Debatte ein entscheidender Befund: Wir haben es nicht ausschließlich mit Altlasten oder einzelnen versicherungsfremden Leistungen zu tun. Die Finanzierungsprobleme der Pflegeversicherung sind struktureller Natur. Deshalb brauchen wir auch strukturelle Antworten.
Das PNOG: Licht und Schatten
Was liefert uns vor diesem Hintergrund das geplante Pflegeneuordnungsgesetz? Zunächst einmal muss man anerkennen: Der Entwurf setzt sowohl bei den Einnahmen als auch bei den Ausgaben an. Auf der Einnahmenseite sind unter anderem eine höhere Beitragsbemessungsgrenze, höhere Beiträge für Kinderlose, eine Begrenzung der Familienversicherung sowie die Einbeziehung bislang beitragsfreier Beschäftigungsverhältnisse vorgesehen. Auf der Ausgabenseite sollen unter anderem die Schwellenwerte der Pflegebegutachtung an den Empfehlungen des Expertenbeirates aus dem Jahr 2013 ausgerichtet werden. Die maximalen Zuschläge zu den Eigenanteilen im Pflegeheim sollen künftig erst nach viereinhalb statt nach drei Jahren erreicht werden.
Hinzu kommt: Die eigenständige Leistung für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch soll entfallen. Gleichzeitig sollen einzelne Leistungen in vier flexibler nutzbaren Budgets zusammengeführt werden. Das kann grundsätzlich sinnvoll sein. Denn Pflegebedürftige und ihre Angehörigen brauchen keine möglichst komplizierte Förderarchitektur. Sie benötigen Leistungen, die zu ihrer tatsächlichen Lebenssituation passen.
Positiv sehen wir deshalb auch eine Reihe weiterer Ansätze. Dazu gehören eine neue Pflegebegleitung, insbesondere am Beginn einer Pflegebedürftigkeit, ein digitales Pflege-Cockpit und ein Überbrückungsbudget für pflegerische Notfälle. Die Leistungsbeträge sollen künftig regelmäßig jährlich dynamisiert werden. Auch das ist grundsätzlich ein wichtiger Schritt. Und schließlich erhalten Prävention und Rehabilitation mehr Gewicht: durch datengestützte Risikoanalysen, Gesundheits-Check-Ups ab 60 Jahren sowie verbindlichere Empfehlungen für Prävention und Rehabilitation. Aus Sicht der Ersatzkassen sind das wichtige Ansatzpunkte.
Was aus Sicht der Ersatzkassen fehlt
Wir begrüßen ausdrücklich, dass Prävention, häusliche Pflege und Digitalisierung gestärkt werden sollen. Unsere zentrale Kritik richtet sich deshalb nicht gegen das Ziel der Reform, sondern gegen die Lastenverteilung. Denn der Bund gleicht mit dem Entwurf weder die Corona-Ausgaben aus, noch übernimmt er die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige. Wer trägt also die Last? Es sind die Beitragszahlenden. Es sind die Arbeitgeber. Und es sind die Pflegebedürftigen selbst. Das kann uns nicht zufriedenstellen. Besonders kritisch sehen wir deshalb die geplante Absenkung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige ab 2027 auf 70 Prozent. Damit werden Rentenanwartschaften gerade derjenigen Menschen reduziert, die einen erheblichen Teil unserer pflegerischen Versorgung überhaupt erst ermöglichen. Und wir wissen alle: Es handelt sich dabei in sehr großem Umfang um Frauen. Die Pflegeversicherung spart dadurch allein 2027 rund 1,8 Milliarden Euro. Doch tatsächlich handelt es sich um eine Einsparung zulasten derjenigen Menschen, die persönliche Verantwortung übernehmen und Angehörige zu Hause versorgen. Das steht aus unserer Sicht in einem deutlichen Widerspruch zum erklärten Ziel, die häusliche Pflege zu stärken. Wer häusliche Pflege stärken will, darf pflegende Angehörige nicht gleichzeitig bei ihrer sozialen Absicherung schwächen.
Auch die erwarteten Einsparungen müssen realistisch sein
Hinzu kommt eine zweite Frage: Sind die im Entwurf kalkulierten Einsparungen tatsächlich erreichbar? Wir haben daran Zweifel. Bei den verlängerten Verweildauerstufen für die Zuschläge zum Pflegeheimaufenthalt werden Einsparungen von 2,6 Milliarden Euro angesetzt. Nach unserer Einschätzung sind dagegen lediglich etwa 1,5 bis 1,7 Milliarden Euro realistisch. Das ist keine kleine Differenz. Wenn wir eine Reform auf ein solides finanzielles Fundament stellen wollen, dürfen wir keine Einsparungen verbuchen, die sich später als zu optimistisch erweisen. Denn dann stehen wir schon nach kurzer Zeit vor der nächsten Finanzierungslücke und der nächsten kurzfristigen Beitragsdebatte. Genau aus diesem Kreislauf müssen wir heraus.
Die Pflegebegleitung braucht ein belastbares Konzept
Auch bei der vorgesehenen Pflegebegleitung sehen wir noch erheblichen Klärungsbedarf. Der Ansatz ist grundsätzlich richtig: Eine vor Ort verankerte Beratung kann regionale Versorgungsstrukturen besser berücksichtigen und Menschen wesentlich gezielter unterstützen. Aber dafür müssen die Rahmenbedingungen stimmen. Die vorgesehenen 146 Euro jährlich je Pflegebedürftigem reichen nach unserer Einschätzung nicht aus, um die tatsächlichen Kosten einer qualitativ hochwertigen Begleitung zu finanzieren. Gleichzeitig drohen Doppelstrukturen. Das gilt insbesondere dort, wo Kommunen die Pflegebegleitung optional übernehmen können. Dadurch könnten unterschiedliche Qualitätsstandards entstehen. Bestehende Beratungsangebote könnten parallel zu neuen Strukturen weiterlaufen. Und im ungünstigsten Fall entsteht zusätzlich ein Wettbewerb um genau jene Pflegefachpersonen, die im Versorgungssystem ohnehin dringend gebraucht werden. Dabei dürfen wir eines nicht aus den Augen verlieren: Rund 86 Prozent aller Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt. Das ist die Realität der Pflege in Deutschland. Deshalb muss sich jede Pflegereform an einer ganz einfachen Frage messen lassen: Verbessert sie die Situation der Menschen, die zu Hause gepflegt werden, und derjenigen, die diese Pflege tagtäglich leisten?
Eine Reform muss auch umsetzbar sein
Neben der Finanzierung gibt es noch ein Problem, über das wir stärker sprechen müssen: die praktische Umsetzung. Neue Schwellenwerte bei der Pflegebegutachtung ab 2027 und eine flächendeckende Pflegebegleitung ab 2028 entstehen nicht einfach mit der Veröffentlichung eines Gesetzes im Bundesgesetzblatt. Dafür brauchen wir neue Verfahren. Wir brauchen funktionierende IT-Systeme. Wir brauchen abgestimmte Prozesse. Und vor allem brauchen wir qualifizierte Menschen. Menschen, die bereits heute vielerorts fehlen. Mit jeder weiteren Verschiebung des Gesetzgebungsverfahrens wird der Vorlauf kürzer, während die vorgesehenen Starttermine bestehen bleiben. Eine Reform kann aber nur erfolgreich sein, wenn diejenigen, die sie umsetzen sollen, dafür ausreichend Zeit haben.
Was jetzt notwendig ist
Wir brauchen eine Pflegereform. Und wir brauchen sie dringend. Aber wir brauchen nicht irgendeine Pflegereform. Wir brauchen eine Reform, die mindestens vier Anforderungen erfüllt: Erstens: Gesamtgesellschaftliche Aufgaben müssen von der Solidargemeinschaft aller Steuerzahlenden finanziert werden. Dazu gehören insbesondere die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige. Zweitens: Die soziale Pflegeversicherung braucht eine nachhaltige und verlässliche Finanzierungsgrundlage. Kurzfristige Darlehen und immer neue Beitragserhöhungen ersetzen kein strukturelles Finanzierungskonzept. Drittens: Die häusliche Pflege muss tatsächlich gestärkt werden. Das bedeutet vor allem, pflegende Angehörige zu unterstützen und nicht ihre soziale Absicherung zu reduzieren. Viertens: Jede neue Leistung und jede neue Struktur muss praxistauglich, ausreichend finanziert und administrativ umsetzbar sein. Digitalisierung sollte dabei Komplexität reduzieren und darf nicht neue Bürokratie schaffen. Das PNOG enthält dafür durchaus gute Ansätze. Vor allem Prävention, Flexibilisierung, Digitalisierung und die stärkere Orientierung an der häuslichen Versorgung weisen in die richtige Richtung. Aber gute Einzelmaßnahmen ergeben noch keine nachhaltige Pflegereform.
Wir brauchen Mut zum Handeln
Die Bundesregierung hat angekündigt, die Sozialversicherung grundlegend reformieren zu wollen. An diesem Anspruch sollte sie sich auch in der Pflege messen lassen. Wir brauchen den Mut, nicht nur darüber zu entscheiden, wie vorhandenes Geld verteilt wird, sondern auch darüber, welche Aufgaben die Pflegeversicherung dauerhaft übernehmen kann, welche Aufgaben der Staat finanzieren muss und wie wir Pflege unter den Bedingungen des demografischen Wandels langfristig sichern wollen. Denn es geht am Ende um mehr als Finanzierungsströme und Beitragssätze. Es geht um Menschen, die darauf vertrauen müssen, im Alter und bei Pflegebedürftigkeit gut versorgt zu werden. Es geht um Angehörige, die Tag für Tag Verantwortung übernehmen. Es geht um Pflegekräfte, die gute Arbeitsbedingungen und gesellschaftliche Wertschätzung verdienen. Und es geht schließlich um das Vertrauen in die Verlässlichkeit unseres Sozialstaates.
Eine Pflegereform darf deshalb nicht nur die nächste Finanzierungslücke schließen. Sie muss die Pflegeversicherung wieder zukunftsfest machen. Dafür braucht es eine faire Lastenverteilung, eine klare Verantwortung des Bundes und eine Reform, die von der Perspektive der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen her gedacht wird.
Entwicklung der Eigenanteile in der stationären Pflege in Baden-Württemberg zum 1. Juli 2026
Finanzielle Belastung einer/eines Pflegebedürftigen, Vergleich
Baden-Württemberg
1. Juli 2025 und 1. Juli 2026
Entwicklung der Eigenanteile in der stationären Pflege in Baden-Württemberg
Finanzielle Belastung einer/eines Pflegebedürftigen, Vergleich
Baden-Württemberg
1. Januar 2025 und 1. Januar 2026
Entwicklung der Eigenanteile in der stationären Pflege in Baden-Württemberg zum 1. Juli 2025
Finanzielle Belastung einer/eines Pflegebedürftigen, Vergleich
Baden-Württemberg
1. Juli 2024 und 1. Juli 2025
Finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen in baden-württembergischen Pflegeheimen steigt weiter
Die finanzielle Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen in baden-württembergischen Pflegeheimen ist erneut gestiegen. Dies zeigt eine aktuelle Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) vom 1. Juli 2025, die sich mit den untenstehenden Grafiken nachvollziehen lässt.
Die höchsten Mehrkosten im Vergleich zum Vorjahr haben Pflegebedürftige im ersten Jahr ihres Aufenthalts: Hier stiegen die Kosten auf durchschnittlich 3.400 Euro im Monat, 220 Euro mehr als im Vorjahr.
Pflegebedürftige, die länger als zwölf Monate im Heim verbrachten, mussten durchschnittlich 3.074 Euro im Monat (plus 194 Euro) zuzahlen.
Wer mehr als zwei Jahre im Pflegeheim versorgt wurde, musste 2.640 Euro (plus 159 Euro) aufbringen. Pflegebedürftige mit einer Aufenthaltsdauer von über drei Jahren zahlten 2.098 Euro im Monat (plus 116 Euro). Den ständigen Aufwärtstrend konnten weder die von der Pflegekasse gezahlten Zuschläge, noch die Erhöhung der Pflegeleistungen um 4,5 Prozent zum 1. Januar 2025 bremsen.
Aus welchen Kosten sich die Eigenbeteiligung im Land zusammensetzt
Die von den Pflegebedürftigen zu tragende Eigenbeteiligung setzt sich aus drei Komponenten zusammen: den Kosten für Unterkunft und Verpflegung (1.7.2025 in Baden-Württemberg durchschnittlich 1.095 Euro/Monat), den Investitionskosten (1.7.2025 in Baden-Württemberg durchschnittlich 460 Euro/Monat) und dem sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Dieser beinhaltet vor allem Kosten für das Pflegepersonal (1.7.2025 in Baden-Württemberg durchschnittlich 1.845 Euro/Monat). Dass die Eigenbeteiligung mit zunehmender Aufenthaltsdauer geringer wird, ist durch die Zuschüsse begründet, die die Pflegekasse zum EEE dazugibt. Aktuell betragen die Zuschüsse im ersten Aufenthaltsjahr 15 Prozent des zu zahlenden EEE, im zweiten Aufenthaltsjahr 30 Prozent, im dritten Aufenthaltsjahr 50 Prozent und ab dem vierten Aufenthaltsjahr 75 Prozent des zu zahlenden EEE. Die Zuschüsse waren zum Jahresanfang um jeweils fünf Prozent erhöht worden, für das erste Aufenthaltsjahr sogar um zehn Prozent.
Investitionskostenübernahme würde Heimbewohnende in Baden-Württemberg um 460 Euro im Monat entlasten
„Die finanzielle Eigenbeteiligung für Pflegebedürftige in Pflegeheimen steigt weiter an“, so Michael Mruck, Leiter der vdek-Landesvertretung. Dass diese so hoch ist, liegt auch daran, dass das Land seine Verantwortung ignoriert. Allein die Übernahme der Investitionskosten, wie gesetzlich vorgesehen, würde Heimbewohnerinnen und –bewohner im Land um durchschnittlich 460 Euro im Monat entlasten.”
Auch sei es Aufgabe des Staates, die Ausbildungskosten zu übernehmen. Dass diese Kosten anteilig von Pflegeheimbewohnenden querfinanziert werden, sei keine faire Lastenverteilung, so Mruck. Ausbildung sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und sollte aus Steuermitteln bezahlt werden.
Weitere Informationen
Fragen rund um die finanzielle Eigenbeteiligung in der vollstationären Pflege beantworten unsere FAQ. Die Kosten für jedes einzelne Pflegeheim finden Sie im vdek-Pflegelotsen, dem Informationsportal für die Suche nach einem passenden Pflegeangebot.
Entwicklung der Eigenanteile in der stationären Pflege in Baden-Württemberg
Finanzielle Belastung einer/eines Pflegebedürftigen, Vergleich
Baden-Württemberg
1. Januar 2024 und 1. Januar 2025
Zukunft der Pflege: Neues Positionspapier der Ersatzkassen
Die Pflegeversicherung steht vor großen Herausforderungen. Umso dringender ist die nächste Bundesregierung gefragt, diese wichtige Säule der sozialen Sicherung zukunftsfest aufzustellen. In einem neuen Positionspapier zeigen die Ersatzkassen auf, an welchen Stellschrauben hierfür zu drehen ist. Dazu zählen gute Arbeitsbedingungen, Prävention, Digitalisierung und Klimaschutz. Fest steht auch: Die Grundvoraussetzung für eine funktionierende Pflege ist eine nachhaltige Finanzierung.
» Zum Positionspapier
Die im Februar 2025 neu gewählte Bundesregierung muss die drängendsten Finanzierungs- und Versorgungsprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der sozialen Pflegeversicherung (SPV) unverzüglich und entschlossen angehen. Das fordern die 38 gewählten ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber der Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk, HEK) auf der Mitgliederversammlung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek). „Die Probleme dulden keinen Aufschub mehr“, erklärte Uwe Klemens, Verbandsvorsitzender des vdek. „Das Vertrauen der Versicherten in die Kranken- und Pflegeversicherung muss bewahrt werden.“
Beitragssatzentwicklung in der GKV muss ein Weckruf sein
Die aktuelle Beitragssatzentwicklung in der GKV sei dramatisch, erklärte Klemens. Um die rasant steigenden Ausgaben in den meisten Leistungsbereichen der GKV zu finanzieren, müssten fast alle Krankenkassen ihre Zusatzbeitragssätze zum Jahresanfang 2025 deutlich anheben. Zum festgelegten durchschnittlichen Zusatzbeitrag werde der Aufbau der Mindestrücklagen der Krankenkassen hinzukommen. Deshalb rechnen wir mit einem Anstieg der Zusatzbeiträge von mindestens einem Prozentpunkt zum Anfang des Jahres. Diese erheblichen Belastungen für die Versicherten und Arbeitgeber wären vermeidbar gewesen, wenn der Gesetzgeber für eine angemessene Finanzierung des Krankenkassenbeitrags für Bürgergeldbeziehende gesorgt, den Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen dynamisiert und den Anstieg der Leistungsausgaben durch geeignete Maßnahmen begrenzt hätte. „Die nächste Bundesregierung kann die Augen nicht weiter verschließen. Wir brauchen eine stabilitätsorientierte Ausgabenpolitik, echte Strukturreformen und eine bessere Steuerung der Versorgung durch die (gemeinsame) Selbstverwaltung.“ Klemens forderte zudem bessere Klagemöglichkeiten der Krankenkassen gegen die nicht gerechtfertigten Zugriffe des Staates auf die Finanzreserven der Krankenkassen oder auf den Gesundheitsfonds.
Positionen der Ersatzkassen zur Pflege
Die Mitgliederversammlung des vdek verabschiedete Positionen der Ersatzkassen zur Weiterentwicklung der SPV. Darin bekennt sie sich zu einer solidarisch und zukunftssicher finanzierten Pflegeversicherung als eigenständigem Zweig der Sozialversicherung, der das Risiko der Pflegebedürftigkeit generationsübergreifend sozial absichert. Weil die Zahl der Pflegebedürftigen und damit der Bedarf an Fachkräften zunimmt, wollen die Ersatzkassen alle Menschen, die Pflege leisten, stärken. Das gilt vor allem für die häusliche Pflege, denn fünf von sechs Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt. Dazu gehören bei professionellen Pflegekräften gute Arbeitsbedingungen, die Stärkung der Kompetenzen der Pflegekräfte, Tariftreueregelungen für alle in den Pflegeeinrichtungen arbeitenden Professionen und die schnellere Berufsanerkennung von ausländischen Fachkräften. Pflegende An- und Zugehörige sollten im Pflegealltag (zum Beispiel durch ein Online-Portal für freie Pflegekapazitäten) unterstützt, in bestehende Pflegenetzwerke eingebunden und von Bürokratie im Leistungsdschungel entlastet werden. Die Ersatzkassen sprechen sich zudem für eine große Anbietervielfalt und den Erhalt des Vertragswettbewerbs aus, um die individuellen Wünsche der Pflegebedürftigen – zum Beispiel auch im betreuten Wohnen, in Gemeinschaftshäusern oder in Pflege-WGs – stärker zu berücksichtigen. Zudem sollten die Möglichkeiten der Digitalisierung (Vernetzung der Akteure, Telepflege, Ausbau der elektronischen Patientenakte (ePA) für pflegerische Inhalte, Feedbacksysteme (Pflege-CIRS) stärker genutzt und die Prävention (Aufrechterhalten der Selbstständigkeit, Ausbau der sozialen Netzwerke gegen Einsamkeit, Stärkung der Altersmedizin) ausgebaut werden. Darüber hinaus wollen die Ersatzkassen den Klimaschutz stärker in der Pflege verankern.
Gute Pflege nur durch stabile Finanzen
„Basis einer guten Pflege sind stabile Finanzen“, sagte der vdek-Verbandsvorsitzende Klemens. Dieser Grundsatz sei jedoch in den letzten Jahren deutlich missachtet worden. Infolgedessen stieg der Beitragssatz von 2018 bis 2024 von 2,55 auf 3,40 Prozent an. Um die Liquidität der SPV sicherzustellen, soll er zum 1. Januar 2025 erneut um 0,2 Prozentpunkte angehoben werden. Für eine finanzielle Stabilität der SPV fordern die Ersatzkassen daher unter anderem einen Finanzausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung sowie eine rechtssichere Gestaltung des Pflegevorsorgefonds. Zudem müssen versicherungsfremde Aufgaben wie die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung für pflegende Angehörige oder die pandemiebedingten Zusatzkosten vom Staat übernommen werden und der Bundessteuerzuschuss – unabhängig von der Haushaltslage des Bundes – jährlich dynamisiert werden. Zudem ist eine Dynamisierung der Leistungsbeträge notwendig. Schließlich sind die Länder weiterhin in der Pflicht, die Investitionskosten für die Pflegeinrichtungen wie auch die Ausbildungskosten für die Pflegeausbildung zu übernehmen.
Eigenanteile in der stationären Pflege aufgrund von Zuschüssen im Juli 2024 erneut gestiegen
vdek fordert für die stationäre Pflege: Pflegebedürftige in Pflegeheimen im Land nachhaltig entlasten
Die finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen in Baden-Württemberg liegt bundesweit nach wie vor an der Spitze. Im Vergleich aller Bundesländer liegt Baden-Württemberg bei der finanziellen Belastung einer/eines Pflegebedürftigen in der stationären Pflege mit durchschnittlich 3.479 Euro leider vorne. Es folgt Nordrhein-Westfalen mit 3.444 Euro auf Platz 2 (jeweils ohne Berücksichtigung der Zuschläge / Zuschuss zum Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil – EEE)).
Eine Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) vom 1. Juli 2024 für Baden-Württemberg macht deutlich, dass der Anteil, den Pflegebedürftige in Pflegeheimen aus eigener Tasche bezahlen müssen, erneut angestiegen ist. So zahlen die zu Pflegenden in Baden-Württemberg durchschnitt monatlich einen Eigenanteil von 3.180 Euro im ersten Aufenthaltsjahr. Das sind 149 Euro mehr als ein Jahr zuvor (1.7.2023: 3.031 Euro). Im zweiten Aufenthaltsjahr beträgt die monatliche Eigenbeteiligung aktuell 2.880 Euro, ein Plus von 184 Euro (1.7.2023: 2.696 Euro). Im dritten Aufenthaltsjahr müssen 2.481 Euro zugezahlt werden – 120 Euro mehr als im Vorjahr (1.7.2023: 2.361 Euro). Ab dem vierten Aufenthaltsjahr beträgt die Eigenbeteiligung aktuell 1.982 Euro in Baden-Württemberg durchschnittlich im Monat. Das entspricht einem Anstieg von 39 Euro (1.7.2023: 1.943 Euro).
Aus welchen Kosten setzt sich die Eigenbeteiligung im Land zusammen?
Die von den Pflegebedürftigen zu tragende Eigenbeteiligung setzt sich aus drei Komponenten zusammen: den Kosten für Unterkunft und Verpflegung (1.7.2024 in Baden-Württemberg durchschnittlich 1.025 Euro/Monat), den Investitionskosten (1.7.2024 in Baden-Württemberg durchschnittlich 458 Euro/Monat) und dem sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Dieser beinhaltet vor allem Kosten für das Pflegepersonal (1.7.2024 in Baden-Württemberg durchschnittlich 1.697 Euro/Monat). Dass die Eigenbeteiligung mit zunehmender Aufenthaltsdauer geringer wird, ist durch die Zuschüsse begründet, die die Pflegekasse zum EEE dazugibt. Aktuell betragen die Zuschüsse im ersten Aufenthaltsjahr 15 Prozent des zu zahlenden EEE, im zweiten Aufenthaltsjahr 30 Prozent, im dritten Aufenthaltsjahr 50 Prozent und ab dem vierten Aufenthaltsjahr 75 Prozent des zu zahlenden EEE. Die Zuschüsse waren zum Jahresanfang um jeweils fünf Prozent erhöht worden, für das erste Aufenthaltsjahr sogar um zehn Prozent.
Investitionskostenübernahme würde Heimbewohnende in Baden-Württemberg um 458 Euro im Monat entlasten
„Die finanzielle Eigenbeteiligung für Pflegebedürftige in Pflegeheimen steigt weiter an“, so Michael Mruck, Leiter der vdek-Landesvertretung. „Dass diese so hoch ist, liegt auch daran, dass das Land seine Verantwortung ignoriert. Allein die Übernahme der Investitionskosten, wie gesetzlich vorgesehen, würde Heimbewohnerinnen und –bewohner im Land um durchschnittlich 458 Euro im Monat entlasten.“
Auch sei es Aufgabe des Staates, die Ausbildungskosten zu übernehmen. Dass diese Kosten anteilig von Pflegeheimbewohnenden querfinanziert werden, sei keine faire Lastenverteilung, so Mruck. Ausbildung sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und sollte aus Steuermitteln bezahlt werden.
Weitere Informationen
Eine grafische Aufbereitung der Eigenbeteiligung in Pflegeheimen finden Sie hier.
In unseren FAQ finden Sie Informationen zur Aufschlüsselung der Kosten für Pflegeheimbewohnende.
Die Höhe der Eigenbeteiligung für jedes einzelne Pflegeheim finden Sie im vdek-Pflegelotsen, unserer Suchmaschine für Pflegeheime und weitere Pflegeangebote.
Entwicklung der Eigenanteile in der stationären Pflege in Baden-Württemberg
Finanzielle Belastung einer/eines Pflegebedürftigen, Vergleich
Baden-Württemberg
1. Juli 2023 und 1. Juli 2024
Eigenanteile in stationären Pflege im Januar 2024 gestiegen
Die einrichtungseinheitlichen Eigenanteile (EEE) für Pflegebedürftige in der stationären Pflege sind zum 1.1.2024 im Vergleich zum Vorjahr erneut gestiegen. Der Anstieg fällt jedoch aufgrund der seit 2022 von den Pflegekassen gezahlten Zuschüsse geringer aus als im Vorjahreszeitraum, wenn auch insgesamt – verglichen mit den anderen Bundesländern – in Baden-Württemberg auf hohem Niveau.
Insgesamt beläuft sich die finanzielle Eigenbeteiligung für Pflegebedürftige im Pflegeheim im ersten Aufenthaltsjahr am 1.1.2024 in Baden-Württemberg auf durchschnittlich 2.907 Euro monatlich. Das sind 134 Euro mehr als im Vorjahr (1.1.2023: 2.773 Euro). Im zweiten Aufenthaltsjahr zahlen Pflegebedürftige aktuell durchschnittlich 2.649 Euro im Monat, also 165 Euro mehr als ein Jahr zuvor (1.1.2023: 2.484 Euro). Im dritten Aufenthaltsjahr müssen Pflegebedürftige am 1.1.2024 durchschnittlich 2.306 Euro zuzahlen – ein Plus von 112 Euro (1.1.2023: 2.194 Euro). Ab dem vierten Aufenthaltsjahr schlägt der Pflegeheimplatz in Baden-Württemberg dann mit durchschnittlich 1.877 Euro Eigenbeteiligung im Monat zu Buche. Das sind im Vergleich zum Vorjahr 44 Euro mehr (1.1.2023: 1.833 Euro).
Gestiegene Zuschüsse federn Anstieg der Eigenanteile etwas ab
Die von den Pflegekassen gezahlten Zuschüsse auf den EEE wurden zum 1.1.2024 erhöht: Sie betragen nun im ersten Aufenthaltsjahr im Pflegeheim 15 Prozent (vorher 5 Prozent), im zweiten Jahr 30 Prozent (vorher 25 Prozent), im dritten Jahr 50 Prozent (vorher 45 Prozent) und im vierten Jahr 75 Prozent (vorher 70 Prozent). Der EEE ist im Vergleich zum Vorjahr zwar um 85 Euro auf durchschnittlich 1.459 Euro angestiegen (1.1.2023: 1.374 Euro), wird durch die Erhöhung der Zuschüsse aber abgefedert. Neben dem EEE müssen die Pflegebedürftigen für die Kosten für Unterkunft und Verpflegung aufkommen, die um 40 Euro monatlich auf durchschnittlich 990 Euro angestiegen sind (1.1.2023: 950 Euro) und für die Investitionskosten müssen die Pflegebedürftigen monatlich 485 Euro aufbringen. In der Gesamtbetrachtung liegt Baden-Württemberg damit weiterhin über dem Bundesdurchschnitt und gehört mit zu den teuersten Ländern im Bundesvergleich.
Investitionskostenübernahme durch das Land würde Pflegebedürftige um 458 Euro monatlich entlasten
„Erneut steigen in Baden-Württemberg die Kosten für die stationäre Unterbringung in Pflegeheimen. Dadurch werden Pflegebedürftige wieder stärker belastet. Die Erhöhung ergibt sich vor allem aus höheren Personal- und Sachkosten. Durch die zum 1.1.2024 gestiegenen Zuschüsse der Pflegekassen wird der erneute Anstieg der Eigenanteile zwar abgebremst, aber eine finanzielle Mehrbelastung entsteht trotzdem.“, so Michael Mruck, Leiter der vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg. „Würden die einzelnen Bundesländer ihre politischen Vorhaben endlich umsetzen und die Investitionskosten übernehmen, würden die Pflegebedürftigen in Baden-Württemberg um aktuell 458 Euro monatlich entlastet.“
Zum Hintergrund der hohen Eigenanteile für die Pflegebedürftigen und deren Angehörigen in Baden-Württemberg
Pflegebedingte Aufwendungen sind in hohem Maße von der personellen Ausstattung, die rahmenvertraglich und landesrechtlich geregelt ist, und von der Höhe der Bezahlung in den Häusern abhängig. Dieser konkrete Pflege-Anteil an den Gesamtkosten ist – basierend auf unseren vdek-Auswertungen - in Baden-Württemberg offenbar mit am höchsten. Die neue Personalbemessung nach § 113c SGB XI und die „Tariftreue-Regelung“ werden mittelfristig jedoch dazu führen, dass diese Unterschiede zwischen den Bundesländern geringer werden. Allerdings wird die Angleichung auf einem insgesamt höheren Niveau stattfinden.
Finanzielle Belastung einer/eines Pflegebedürftigen, Vergleich
Baden-Württemberg
1. Januar 2023 und 1. Januar 2024
Finanzielle Belastung in den baden-württembergischen Pflegeheimen: Zahlen, Daten, Fakten
Im Vergleich aller Bundesländer liegt Baden-Württemberg bei der finanziellen Belastung einer/eines Pflegebedürftigen in der stationären Pflege mit durchschnittlich 2.990 Euro an der Spitze. Es folgen das Saarland und Nordrhein-Westfalen (vgl. Grafik 1, ohne Berücksichtigung der Zuschläge / Zuschuss zum Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil – EEE)).
vdek fordert für die stationäre Pflege
Pflegebedürftige in Pflegeheimen nachhaltig entlasten – Finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen in Baden-Württemberg bundesweit an der Spitze
Stuttgart, 9. August 2023. Im Vergleich aller Bundesländer liegt Baden-Württemberg bei der finanziellen Belastung einer/eines Pflegebedürftigen in der stationären Pflege mit durchschnittlich 2.990 Euro an der Spitze. Es folgen das Saarland und Nordrhein-Westfalen (vgl. Grafik 1, ohne Berücksichtigung der Zuschläge / Zuschuss zum Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil – EEE)).
Die Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) vom Juli 2023 zeigt erneut einen starken Anstieg der finanziellen Belastung der Pflegebedürftigen in Pflegeheimen. In Baden-Württemberg sind die Eigenanteile in 2023 im Vergleich zum Vorjahr (Juli 2022: 2.555 Euro) um 358 Euro auf durchschnittlich 2.913 Euro (vgl. Grafik 3, mit Berücksichtigung der Zuschläge zum Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil – EEE) gestiegen.
Die höchsten Mehrkosten im Vergleich zum Vorjahr haben Pflegebedürftige im ersten Jahr ihres Aufenthalts. Hier stieg die monatliche Eigenbeteiligung innerhalb eines Jahres in Baden-Württemberg im Durchschnitt um 358 Euro (2022: 2.555 Euro; 2023: 2.913 Euro, vgl. Grafik 3). Pflegebedürftige mit einer Aufenthaltsdauer ab zwölf Monaten zahlen 305 Euro mehr (2022: 2.298 Euro; 2023: 2.603 Euro, vgl. Grafik 3). Eine Aufenthaltsdauer ab 24 Monaten schlägt mit einem Plus von 252 Euro (2022: 2.041 Euro; 2023: 2.293 Euro, vgl. Grafik 3) und ab 36 Monaten von 186 Euro (2022: 1.719 Euro; 2023: 1.905 Euro, vgl. Grafik 3) zu Buche. Dass die finanzielle Belastung je nach Aufenthaltsdauer (Grafik 2) variiert, hängt mit dem gestaffelten Zuschlag / Zuschuss zusammen, den die Pflegekassen seit 2022 zu den pflegerischen Kosten, dem sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE), beisteuern. Obwohl die Pflegekassen in diesem Jahr insgesamt wohl mehr als vier Milliarden Euro für die Zuschüsse ausgeben werden, hat der EEE damit für Pflegebedürftige, die bis zu zwei Jahre im Pflegeheim sind, bereits das Niveau von vor der Einführung der Zuschüsse deutlich überschritten. Ende des Jahres 2021 lag der EEE für Pflegebedürftige in Baden-Württemberg durchschnittlich bei 1.167 Euro (zum 01. Juli 2023 betrug der EEE in Baden-Württemberg 1.550 Euro ohne Berücksichtigung der Zuschläge der Pflegekassen)
Steigende Löhne führen zu erhöhten Eigenanteilen
Grund für die starke Erhöhung des EEE ist vor allem die seit September 2022 geltende Tariftreue-Regelung, wonach das Pflegepersonal mindestens nach Tarif zu vergüten ist. Diese Kosten müssen derzeit die Pflegebedürftigen zu 100 Prozent tragen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Tarifentwicklung und der seit Juli 2023 umzusetzenden neuen Personalbemessung in der Pflege ist davon auszugehen, dass der EEE bis zum Jahresende weiter ansteigt.
Das Land muss die Investitionskosten tragen
„Wir unterstützen die Maßnahmen für eine faire Bezahlung des Pflegepersonals und die Sicherstellung einer angemessenen Personaldecke in Pflegeheimen“, so Michael Mruck, Leiter der vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg „Es kann aber nicht sein, dass die kontinuierlich steigenden Kosten zum Großteil von den Pflegebedürftigen geschultert werden müssen. Wenn der Aufenthalt im Pflegeheim von immer mehr Menschen nicht mehr bezahlt werden kann, stimmt etwas nicht.“ Die durch das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz ab 1.1.2024 geltende Erhöhung der Zuschläge durch die Pflegekassen dürften den Trend nur kurzfristig abmildern. „Es wird dringend eine Lösung zur nachhaltigen Entlastung der Pflegebedürftigen, die nicht allein auf dem Rücken der Beitragszahlenden lastet, benötigt. Dazu gehört es, alle Bundesländer endlich zur Übernahme der Investitionskosten für die Pflegeeinrichtungen zu verpflichten. Das würde die Pflegebedürftigen in Baden-Württemberg um durchschnittlich 457 Euro pro Monat entlasten.”
Weitere Informationen rund um die Soziale Pflegeversicherung (SPV) finden Sie ab der Seite 52 ff. unserer vdek-Basisdaten 2023 des Gesundheitswesens https://www.vdek.com/presse/daten.html oder auf unserer Fokus-Pflegeseite unter