
Situation der Pflegebedürftigen im Südwesten
Stationäre Pflege - Finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen in baden-württembergischen Pflegeheimen steigt weiter an
Stuttgart. Die Kosten, die Pflegebedürftige in Pflegeheimen monatlich stemmen müssen, sind weiter gestiegen. In Baden-Württemberg werden im ersten Jahr durchschnittlich 3.237 Euro Eigenbeteiligung pro Monat (siehe Grafik) fällig. Zwar dämpfen die Zuschüsse der Pflegekassen den Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) ab, aber die Entlastung verpufft weitestgehend. So hat sich die finanzielle Belastung für alle Pflegebedürftigen unabhängig von der Aufenthaltsdauer innerhalb eines Jahres erneut deutlich erhöht. „Die finanzielle Eigenbeteiligung für Pflegebedürftige in Pflegeheimen steigt weiter an. Dass diese so hoch ist, liegt auch daran, dass das Land seine Verantwortung ignoriert“, so Michael Mruck, Leiter der vdek-Landesvertretung.
Entwicklung der Eigenbeteiligung
Die finanziellen Belastungen der stationär untergebrachten Pflegebedürftigen sind in allen Bereichen gestiegen. Der zu zahlende Betrag setzt sich aus drei Komponenten zusammen: Für Unterkunft und Verpflegung müssen die Bewohner im Durschnitt 1.050 Euro pro Monat aufbringen, 60 Euro mehr als 2024. Auch die Investitionskosten, die Pflegedürftigen aufgebürdet werden, sind auf 460 Euro gestiegen. Der durchschnittliche EEE ist im vergangenen Jahr um 146 Euro auf 1.727 Euro gestiegen, dabei handelt es sich aber nur um einen rechnerischen Wert. Hier greifen die Zuschüsse der Pflegekassen von 15 Prozent im ersten bis 75 Prozent im vierten Jahr (siehe Grafik). Im Gesamtergebnis werden Pflegebedürftige in Pflegeheimen in Baden-Württemberg im ersten Jahr mit durchschnittlich 3.237 Euro Eigenbeteiligung belastet, einer Steigerung von 208 Euro im Vergleich zu 2024. Den ständigen Aufwärtstrend konnten weder die von der Pflegekasse gezahlten Zuschläge bremsen, die mit zunehmender Dauer des Heimaufenthalts ansteigen, noch die Erhöhung der Pflegeleistungen um 4,5 Prozent zum 1. Januar 2025.
Entlastung der Pflegebedürftigen möglich
„Basis einer guten Pflege sind stabile Finanzen“, so Michael Mruck, Leiter der vdek-Landesvertretung. Dieser Grundsatz sei jedoch in den letzten Jahren deutlich missachtet worden. Die soziale Pflegeversicherung ist zwar als Teilleistungsversicherung konzipiert, dennoch ist die finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen zu hoch. Grund dafür ist, dass versicherungsfremde Leistungen, wie Ausbildungskosten im Bereich Pflege, auf Pflegebedürftige umgelegt werden. Mruck macht deutlich, dass es Aufgabe des Staates sei, die Ausbildungskosten zu übernehmen. Dass diese Kosten anteilig von Pflegeheimbewohnenden querfinanziert werden, sei keine faire Lastenverteilung. Eine Übernahme dieser Kosten brächte eine weitere Entlastung, ebenso wie die geforderte Rückzahlung der Corona-Mehrkosten, die das System entlasten würde. Auch sollten Investitionskosten nicht den Pflegebedürftigen auferlegt werden. Zudem braucht es langfristige Maßnahmen, um die stetige Aufwärtsspirale der Eigenbeteiligung für Pflegeheimbewohnende zu stoppen.
Die Daten für Baden-Württemberg können im Detail an Hand unserer Übersichtsgrafiken unten nachvollzogen werden.
Weitere Informationen
In unseren FAQ finden Sie Informationen zur Aufschlüsselung der Kosten für Pflegeheimbewohnende.
Die Höhe der Eigenbeteiligung für jedes einzelne Pflegeheim finden Sie im vdek-Pflegelotsen, unserer Suchmaschine für Pflegeheime und weitere Pflegeangebote.
Entwicklung der Eigenanteile in der stationären Pflege in Baden-Württemberg


Finanzielle Belastung einer/eines Pflegebedürftigen, Vergleich
Baden-Württemberg
1. Januar 2024 und 1. Januar 2025
Zukunft der Pflege: Neues Positionspapier der Ersatzkassen
Die Pflegeversicherung steht vor großen Herausforderungen. Umso dringender ist die nächste Bundesregierung gefragt, diese wichtige Säule der sozialen Sicherung zukunftsfest aufzustellen. In einem neuen Positionspapier zeigen die Ersatzkassen auf, an welchen Stellschrauben hierfür zu drehen ist. Dazu zählen gute Arbeitsbedingungen, Prävention, Digitalisierung und Klimaschutz. Fest steht auch: Die Grundvoraussetzung für eine funktionierende Pflege ist eine nachhaltige Finanzierung.
» Zum Positionspapier


Die im Februar 2025 neu gewählte Bundesregierung muss die drängendsten Finanzierungs- und Versorgungsprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der sozialen Pflegeversicherung (SPV) unverzüglich und entschlossen angehen. Das fordern die 38 gewählten ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber der Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk, HEK) auf der Mitgliederversammlung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek). „Die Probleme dulden keinen Aufschub mehr“, erklärte Uwe Klemens, Verbandsvorsitzender des vdek. „Das Vertrauen der Versicherten in die Kranken- und Pflegeversicherung muss bewahrt werden.“
Beitragssatzentwicklung in der GKV muss ein Weckruf sein
Die aktuelle Beitragssatzentwicklung in der GKV sei dramatisch, erklärte Klemens. Um die rasant steigenden Ausgaben in den meisten Leistungsbereichen der GKV zu finanzieren, müssten fast alle Krankenkassen ihre Zusatzbeitragssätze zum Jahresanfang 2025 deutlich anheben. Zum festgelegten durchschnittlichen Zusatzbeitrag werde der Aufbau der Mindestrücklagen der Krankenkassen hinzukommen. Deshalb rechnen wir mit einem Anstieg der Zusatzbeiträge von mindestens einem Prozentpunkt zum Anfang des Jahres. Diese erheblichen Belastungen für die Versicherten und Arbeitgeber wären vermeidbar gewesen, wenn der Gesetzgeber für eine angemessene Finanzierung des Krankenkassenbeitrags für Bürgergeldbeziehende gesorgt, den Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen dynamisiert und den Anstieg der Leistungsausgaben durch geeignete Maßnahmen begrenzt hätte. „Die nächste Bundesregierung kann die Augen nicht weiter verschließen. Wir brauchen eine stabilitätsorientierte Ausgabenpolitik, echte Strukturreformen und eine bessere Steuerung der Versorgung durch die (gemeinsame) Selbstverwaltung.“ Klemens forderte zudem bessere Klagemöglichkeiten der Krankenkassen gegen die nicht gerechtfertigten Zugriffe des Staates auf die Finanzreserven der Krankenkassen oder auf den Gesundheitsfonds.
Positionen der Ersatzkassen zur Pflege
Die Mitgliederversammlung des vdek verabschiedete Positionen der Ersatzkassen zur Weiterentwicklung der SPV. Darin bekennt sie sich zu einer solidarisch und zukunftssicher finanzierten Pflegeversicherung als eigenständigem Zweig der Sozialversicherung, der das Risiko der Pflegebedürftigkeit generationsübergreifend sozial absichert. Weil die Zahl der Pflegebedürftigen und damit der Bedarf an Fachkräften zunimmt, wollen die Ersatzkassen alle Menschen, die Pflege leisten, stärken. Das gilt vor allem für die häusliche Pflege, denn fünf von sechs Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt. Dazu gehören bei professionellen Pflegekräften gute Arbeitsbedingungen, die Stärkung der Kompetenzen der Pflegekräfte, Tariftreueregelungen für alle in den Pflegeeinrichtungen arbeitenden Professionen und die schnellere Berufsanerkennung von ausländischen Fachkräften. Pflegende An- und Zugehörige sollten im Pflegealltag (zum Beispiel durch ein Online-Portal für freie Pflegekapazitäten) unterstützt, in bestehende Pflegenetzwerke eingebunden und von Bürokratie im Leistungsdschungel entlastet werden. Die Ersatzkassen sprechen sich zudem für eine große Anbietervielfalt und den Erhalt des Vertragswettbewerbs aus, um die individuellen Wünsche der Pflegebedürftigen – zum Beispiel auch im betreuten Wohnen, in Gemeinschaftshäusern oder in Pflege-WGs – stärker zu berücksichtigen. Zudem sollten die Möglichkeiten der Digitalisierung (Vernetzung der Akteure, Telepflege, Ausbau der elektronischen Patientenakte (ePA) für pflegerische Inhalte, Feedbacksysteme (Pflege-CIRS) stärker genutzt und die Prävention (Aufrechterhalten der Selbstständigkeit, Ausbau der sozialen Netzwerke gegen Einsamkeit, Stärkung der Altersmedizin) ausgebaut werden. Darüber hinaus wollen die Ersatzkassen den Klimaschutz stärker in der Pflege verankern.
Gute Pflege nur durch stabile Finanzen
„Basis einer guten Pflege sind stabile Finanzen“, sagte der vdek-Verbandsvorsitzende Klemens. Dieser Grundsatz sei jedoch in den letzten Jahren deutlich missachtet worden. Infolgedessen stieg der Beitragssatz von 2018 bis 2024 von 2,55 auf 3,40 Prozent an. Um die Liquidität der SPV sicherzustellen, soll er zum 1. Januar 2025 erneut um 0,2 Prozentpunkte angehoben werden. Für eine finanzielle Stabilität der SPV fordern die Ersatzkassen daher unter anderem einen Finanzausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung sowie eine rechtssichere Gestaltung des Pflegevorsorgefonds. Zudem müssen versicherungsfremde Aufgaben wie die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung für pflegende Angehörige oder die pandemiebedingten Zusatzkosten vom Staat übernommen werden und der Bundessteuerzuschuss – unabhängig von der Haushaltslage des Bundes – jährlich dynamisiert werden. Zudem ist eine Dynamisierung der Leistungsbeträge notwendig. Schließlich sind die Länder weiterhin in der Pflicht, die Investitionskosten für die Pflegeinrichtungen wie auch die Ausbildungskosten für die Pflegeausbildung zu übernehmen.
Eigenanteile in der stationären Pflege aufgrund von Zuschüssen im Juli 2024 erneut gestiegen

vdek fordert für die stationäre Pflege: Pflegebedürftige in Pflegeheimen im Land nachhaltig entlasten
Die finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen in Baden-Württemberg liegt bundesweit nach wie vor an der Spitze. Im Vergleich aller Bundesländer liegt Baden-Württemberg bei der finanziellen Belastung einer/eines Pflegebedürftigen in der stationären Pflege mit durchschnittlich 3.479 Euro leider vorne. Es folgt Nordrhein-Westfalen mit 3.444 Euro auf Platz 2 (jeweils ohne Berücksichtigung der Zuschläge / Zuschuss zum Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil – EEE)).
Eine Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) vom 1. Juli 2024 für Baden-Württemberg macht deutlich, dass der Anteil, den Pflegebedürftige in Pflegeheimen aus eigener Tasche bezahlen müssen, erneut angestiegen ist. So zahlen die zu Pflegenden in Baden-Württemberg durchschnitt monatlich einen Eigenanteil von 3.180 Euro im ersten Aufenthaltsjahr. Das sind 149 Euro mehr als ein Jahr zuvor (1.7.2023: 3.031 Euro). Im zweiten Aufenthaltsjahr beträgt die monatliche Eigenbeteiligung aktuell 2.880 Euro, ein Plus von 184 Euro (1.7.2023: 2.696 Euro). Im dritten Aufenthaltsjahr müssen 2.481 Euro zugezahlt werden – 120 Euro mehr als im Vorjahr (1.7.2023: 2.361 Euro). Ab dem vierten Aufenthaltsjahr beträgt die Eigenbeteiligung aktuell 1.982 Euro in Baden-Württemberg durchschnittlich im Monat. Das entspricht einem Anstieg von 39 Euro (1.7.2023: 1.943 Euro).
Aus welchen Kosten setzt sich die Eigenbeteiligung im Land zusammen?
Die von den Pflegebedürftigen zu tragende Eigenbeteiligung setzt sich aus drei Komponenten zusammen: den Kosten für Unterkunft und Verpflegung (1.7.2024 in Baden-Württemberg durchschnittlich 1.025 Euro/Monat), den Investitionskosten (1.7.2024 in Baden-Württemberg durchschnittlich 458 Euro/Monat) und dem sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Dieser beinhaltet vor allem Kosten für das Pflegepersonal (1.7.2024 in Baden-Württemberg durchschnittlich 1.697 Euro/Monat). Dass die Eigenbeteiligung mit zunehmender Aufenthaltsdauer geringer wird, ist durch die Zuschüsse begründet, die die Pflegekasse zum EEE dazugibt. Aktuell betragen die Zuschüsse im ersten Aufenthaltsjahr 15 Prozent des zu zahlenden EEE, im zweiten Aufenthaltsjahr 30 Prozent, im dritten Aufenthaltsjahr 50 Prozent und ab dem vierten Aufenthaltsjahr 75 Prozent des zu zahlenden EEE. Die Zuschüsse waren zum Jahresanfang um jeweils fünf Prozent erhöht worden, für das erste Aufenthaltsjahr sogar um zehn Prozent.
Investitionskostenübernahme würde Heimbewohnende in Baden-Württemberg um 458 Euro im Monat entlasten
„Die finanzielle Eigenbeteiligung für Pflegebedürftige in Pflegeheimen steigt weiter an“, so Michael Mruck, Leiter der vdek-Landesvertretung. „Dass diese so hoch ist, liegt auch daran, dass das Land seine Verantwortung ignoriert. Allein die Übernahme der Investitionskosten, wie gesetzlich vorgesehen, würde Heimbewohnerinnen und –bewohner im Land um durchschnittlich 458 Euro im Monat entlasten.“
Auch sei es Aufgabe des Staates, die Ausbildungskosten zu übernehmen. Dass diese Kosten anteilig von Pflegeheimbewohnenden querfinanziert werden, sei keine faire Lastenverteilung, so Mruck. Ausbildung sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und sollte aus Steuermitteln bezahlt werden.
Weitere Informationen
Eine grafische Aufbereitung der Eigenbeteiligung in Pflegeheimen finden Sie hier.
In unseren FAQ finden Sie Informationen zur Aufschlüsselung der Kosten für Pflegeheimbewohnende.
Die Höhe der Eigenbeteiligung für jedes einzelne Pflegeheim finden Sie im vdek-Pflegelotsen, unserer Suchmaschine für Pflegeheime und weitere Pflegeangebote.
Entwicklung der Eigenanteile in der stationären Pflege in Baden-Württemberg

Finanzielle Belastung einer/eines Pflegebedürftigen, Vergleich
Baden-Württemberg
1. Juli 2023 und 1. Juli 2024
Eigenanteile in stationären Pflege im Januar 2024 gestiegen
Die einrichtungseinheitlichen Eigenanteile (EEE) für Pflegebedürftige in der stationären Pflege sind zum 1.1.2024 im Vergleich zum Vorjahr erneut gestiegen. Der Anstieg fällt jedoch aufgrund der seit 2022 von den Pflegekassen gezahlten Zuschüsse geringer aus als im Vorjahreszeitraum, wenn auch insgesamt – verglichen mit den anderen Bundesländern – in Baden-Württemberg auf hohem Niveau.
Insgesamt beläuft sich die finanzielle Eigenbeteiligung für Pflegebedürftige im Pflegeheim im ersten Aufenthaltsjahr am 1.1.2024 in Baden-Württemberg auf durchschnittlich 2.907 Euro monatlich. Das sind 134 Euro mehr als im Vorjahr (1.1.2023: 2.773 Euro). Im zweiten Aufenthaltsjahr zahlen Pflegebedürftige aktuell durchschnittlich 2.649 Euro im Monat, also 165 Euro mehr als ein Jahr zuvor (1.1.2023: 2.484 Euro). Im dritten Aufenthaltsjahr müssen Pflegebedürftige am 1.1.2024 durchschnittlich 2.306 Euro zuzahlen – ein Plus von 112 Euro (1.1.2023: 2.194 Euro). Ab dem vierten Aufenthaltsjahr schlägt der Pflegeheimplatz in Baden-Württemberg dann mit durchschnittlich 1.877 Euro Eigenbeteiligung im Monat zu Buche. Das sind im Vergleich zum Vorjahr 44 Euro mehr (1.1.2023: 1.833 Euro).
Gestiegene Zuschüsse federn Anstieg der Eigenanteile etwas ab
Die von den Pflegekassen gezahlten Zuschüsse auf den EEE wurden zum 1.1.2024 erhöht: Sie betragen nun im ersten Aufenthaltsjahr im Pflegeheim 15 Prozent (vorher 5 Prozent), im zweiten Jahr 30 Prozent (vorher 25 Prozent), im dritten Jahr 50 Prozent (vorher 45 Prozent) und im vierten Jahr 75 Prozent (vorher 70 Prozent). Der EEE ist im Vergleich zum Vorjahr zwar um 85 Euro auf durchschnittlich 1.459 Euro angestiegen (1.1.2023: 1.374 Euro), wird durch die Erhöhung der Zuschüsse aber abgefedert. Neben dem EEE müssen die Pflegebedürftigen für die Kosten für Unterkunft und Verpflegung aufkommen, die um 40 Euro monatlich auf durchschnittlich 990 Euro angestiegen sind (1.1.2023: 950 Euro) und für die Investitionskosten müssen die Pflegebedürftigen monatlich 485 Euro aufbringen. In der Gesamtbetrachtung liegt Baden-Württemberg damit weiterhin über dem Bundesdurchschnitt und gehört mit zu den teuersten Ländern im Bundesvergleich.
Investitionskostenübernahme durch das Land würde Pflegebedürftige um 458 Euro monatlich entlasten
„Erneut steigen in Baden-Württemberg die Kosten für die stationäre Unterbringung in Pflegeheimen. Dadurch werden Pflegebedürftige wieder stärker belastet. Die Erhöhung ergibt sich vor allem aus höheren Personal- und Sachkosten. Durch die zum 1.1.2024 gestiegenen Zuschüsse der Pflegekassen wird der erneute Anstieg der Eigenanteile zwar abgebremst, aber eine finanzielle Mehrbelastung entsteht trotzdem.“, so Michael Mruck, Leiter der vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg. „Würden die einzelnen Bundesländer ihre politischen Vorhaben endlich umsetzen und die Investitionskosten übernehmen, würden die Pflegebedürftigen in Baden-Württemberg um aktuell 458 Euro monatlich entlastet.“
Zum Hintergrund der hohen Eigenanteile für die Pflegebedürftigen und deren Angehörigen in Baden-Württemberg
Pflegebedingte Aufwendungen sind in hohem Maße von der personellen Ausstattung, die rahmenvertraglich und landesrechtlich geregelt ist, und von der Höhe der Bezahlung in den Häusern abhängig. Dieser konkrete Pflege-Anteil an den Gesamtkosten ist – basierend auf unseren vdek-Auswertungen - in Baden-Württemberg offenbar mit am höchsten. Die neue Personalbemessung nach § 113c SGB XI und die „Tariftreue-Regelung“ werden mittelfristig jedoch dazu führen, dass diese Unterschiede zwischen den Bundesländern geringer werden. Allerdings wird die Angleichung auf einem insgesamt höheren Niveau stattfinden.

Finanzielle Belastung einer/eines Pflegebedürftigen, Vergleich
Baden-Württemberg
1. Januar 2023 und 1. Januar 2024
Finanzielle Belastung in den baden-württembergischen Pflegeheimen: Zahlen, Daten, Fakten
Im Vergleich aller Bundesländer liegt Baden-Württemberg bei der finanziellen Belastung einer/eines Pflegebedürftigen in der stationären Pflege mit durchschnittlich 2.990 Euro an der Spitze. Es folgen das Saarland und Nordrhein-Westfalen (vgl. Grafik 1, ohne Berücksichtigung der Zuschläge / Zuschuss zum Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil – EEE)).
vdek fordert für die stationäre Pflege
Pflegebedürftige in Pflegeheimen nachhaltig entlasten – Finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen in Baden-Württemberg bundesweit an der Spitze
Stuttgart, 9. August 2023. Im Vergleich aller Bundesländer liegt Baden-Württemberg bei der finanziellen Belastung einer/eines Pflegebedürftigen in der stationären Pflege mit durchschnittlich 2.990 Euro an der Spitze. Es folgen das Saarland und Nordrhein-Westfalen (vgl. Grafik 1, ohne Berücksichtigung der Zuschläge / Zuschuss zum Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil – EEE)).
Die Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) vom Juli 2023 zeigt erneut einen starken Anstieg der finanziellen Belastung der Pflegebedürftigen in Pflegeheimen. In Baden-Württemberg sind die Eigenanteile in 2023 im Vergleich zum Vorjahr (Juli 2022: 2.555 Euro) um 358 Euro auf durchschnittlich 2.913 Euro (vgl. Grafik 3, mit Berücksichtigung der Zuschläge zum Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil – EEE) gestiegen.
Die höchsten Mehrkosten im Vergleich zum Vorjahr haben Pflegebedürftige im ersten Jahr ihres Aufenthalts. Hier stieg die monatliche Eigenbeteiligung innerhalb eines Jahres in Baden-Württemberg im Durchschnitt um 358 Euro (2022: 2.555 Euro; 2023: 2.913 Euro, vgl. Grafik 3). Pflegebedürftige mit einer Aufenthaltsdauer ab zwölf Monaten zahlen 305 Euro mehr (2022: 2.298 Euro; 2023: 2.603 Euro, vgl. Grafik 3). Eine Aufenthaltsdauer ab 24 Monaten schlägt mit einem Plus von 252 Euro (2022: 2.041 Euro; 2023: 2.293 Euro, vgl. Grafik 3) und ab 36 Monaten von 186 Euro (2022: 1.719 Euro; 2023: 1.905 Euro, vgl. Grafik 3) zu Buche. Dass die finanzielle Belastung je nach Aufenthaltsdauer (Grafik 2) variiert, hängt mit dem gestaffelten Zuschlag / Zuschuss zusammen, den die Pflegekassen seit 2022 zu den pflegerischen Kosten, dem sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE), beisteuern. Obwohl die Pflegekassen in diesem Jahr insgesamt wohl mehr als vier Milliarden Euro für die Zuschüsse ausgeben werden, hat der EEE damit für Pflegebedürftige, die bis zu zwei Jahre im Pflegeheim sind, bereits das Niveau von vor der Einführung der Zuschüsse deutlich überschritten. Ende des Jahres 2021 lag der EEE für Pflegebedürftige in Baden-Württemberg durchschnittlich bei 1.167 Euro (zum 01. Juli 2023 betrug der EEE in Baden-Württemberg 1.550 Euro ohne Berücksichtigung der Zuschläge der Pflegekassen)
Steigende Löhne führen zu erhöhten Eigenanteilen
Grund für die starke Erhöhung des EEE ist vor allem die seit September 2022 geltende Tariftreue-Regelung, wonach das Pflegepersonal mindestens nach Tarif zu vergüten ist. Diese Kosten müssen derzeit die Pflegebedürftigen zu 100 Prozent tragen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Tarifentwicklung und der seit Juli 2023 umzusetzenden neuen Personalbemessung in der Pflege ist davon auszugehen, dass der EEE bis zum Jahresende weiter ansteigt.
Das Land muss die Investitionskosten tragen
„Wir unterstützen die Maßnahmen für eine faire Bezahlung des Pflegepersonals und die Sicherstellung einer angemessenen Personaldecke in Pflegeheimen“, so Michael Mruck, Leiter der vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg „Es kann aber nicht sein, dass die kontinuierlich steigenden Kosten zum Großteil von den Pflegebedürftigen geschultert werden müssen. Wenn der Aufenthalt im Pflegeheim von immer mehr Menschen nicht mehr bezahlt werden kann, stimmt etwas nicht.“ Die durch das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz ab 1.1.2024 geltende Erhöhung der Zuschläge durch die Pflegekassen dürften den Trend nur kurzfristig abmildern. „Es wird dringend eine Lösung zur nachhaltigen Entlastung der Pflegebedürftigen, die nicht allein auf dem Rücken der Beitragszahlenden lastet, benötigt. Dazu gehört es, alle Bundesländer endlich zur Übernahme der Investitionskosten für die Pflegeeinrichtungen zu verpflichten. Das würde die Pflegebedürftigen in Baden-Württemberg um durchschnittlich 457 Euro pro Monat entlasten.”
Weitere Informationen rund um die Soziale Pflegeversicherung (SPV) finden Sie ab der Seite 52 ff. unserer vdek-Basisdaten 2023 des Gesundheitswesens https://www.vdek.com/presse/daten.html oder auf unserer Fokus-Pflegeseite unter