
Vergleich der Bundesländer, Baden-Württemberg an der Spitze – Eigenbeteiligung in der sozialen Pflegeversicherung, Juli 2023
Stand Juli 2023
Im Vergleich aller Bundesländer liegt Baden-Württemberg bei der finanziellen Belastung einer/eines Pflegebedürftigen in der stationären Pflege mit durchschnittlich 2.990 Euro an der Spitze. Es folgen das Saarland und Nordrhein-Westfalen (vgl. Grafik 1, ohne Berücksichtigung der Zuschläge / Zuschuss zum Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil – EEE)).
Stand Juli 2023
Stand Juli 2023
Stand Juli 2023
Stuttgart, 9. August 2023. Im Vergleich aller Bundesländer liegt Baden-Württemberg bei der finanziellen Belastung einer/eines Pflegebedürftigen in der stationären Pflege mit durchschnittlich 2.990 Euro an der Spitze. Es folgen das Saarland und Nordrhein-Westfalen (vgl. Grafik 1, ohne Berücksichtigung der Zuschläge / Zuschuss zum Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil – EEE)).
Die Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) vom Juli 2023 zeigt erneut einen starken Anstieg der finanziellen Belastung der Pflegebedürftigen in Pflegeheimen. In Baden-Württemberg sind die Eigenanteile in 2023 im Vergleich zum Vorjahr (Juli 2022: 2.555 Euro) um 358 Euro auf durchschnittlich 2.913 Euro (vgl. Grafik 3, mit Berücksichtigung der Zuschläge zum Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil – EEE) gestiegen.
Die höchsten Mehrkosten im Vergleich zum Vorjahr haben Pflegebedürftige im ersten Jahr ihres Aufenthalts. Hier stieg die monatliche Eigenbeteiligung innerhalb eines Jahres in Baden-Württemberg im Durchschnitt um 358 Euro (2022: 2.555 Euro; 2023: 2.913 Euro, vgl. Grafik 3). Pflegebedürftige mit einer Aufenthaltsdauer ab zwölf Monaten zahlen 305 Euro mehr (2022: 2.298 Euro; 2023: 2.603 Euro, vgl. Grafik 3). Eine Aufenthaltsdauer ab 24 Monaten schlägt mit einem Plus von 252 Euro (2022: 2.041 Euro; 2023: 2.293 Euro, vgl. Grafik 3) und ab 36 Monaten von 186 Euro (2022: 1.719 Euro; 2023: 1.905 Euro, vgl. Grafik 3) zu Buche. Dass die finanzielle Belastung je nach Aufenthaltsdauer (Grafik 2) variiert, hängt mit dem gestaffelten Zuschlag / Zuschuss zusammen, den die Pflegekassen seit 2022 zu den pflegerischen Kosten, dem sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE), beisteuern. Obwohl die Pflegekassen in diesem Jahr insgesamt wohl mehr als vier Milliarden Euro für die Zuschüsse ausgeben werden, hat der EEE damit für Pflegebedürftige, die bis zu zwei Jahre im Pflegeheim sind, bereits das Niveau von vor der Einführung der Zuschüsse deutlich überschritten. Ende des Jahres 2021 lag der EEE für Pflegebedürftige in Baden-Württemberg durchschnittlich bei 1.167 Euro (zum 01. Juli 2023 betrug der EEE in Baden-Württemberg 1.550 Euro ohne Berücksichtigung der Zuschläge der Pflegekassen)
Grund für die starke Erhöhung des EEE ist vor allem die seit September 2022 geltende Tariftreue-Regelung, wonach das Pflegepersonal mindestens nach Tarif zu vergüten ist. Diese Kosten müssen derzeit die Pflegebedürftigen zu 100 Prozent tragen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Tarifentwicklung und der seit Juli 2023 umzusetzenden neuen Personalbemessung in der Pflege ist davon auszugehen, dass der EEE bis zum Jahresende weiter ansteigt.
„Wir unterstützen die Maßnahmen für eine faire Bezahlung des Pflegepersonals und die Sicherstellung einer angemessenen Personaldecke in Pflegeheimen“, so Michael Mruck, Leiter der vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg „Es kann aber nicht sein, dass die kontinuierlich steigenden Kosten zum Großteil von den Pflegebedürftigen geschultert werden müssen. Wenn der Aufenthalt im Pflegeheim von immer mehr Menschen nicht mehr bezahlt werden kann, stimmt etwas nicht.“ Die durch das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz ab 1.1.2024 geltende Erhöhung der Zuschläge durch die Pflegekassen dürften den Trend nur kurzfristig abmildern. „Es wird dringend eine Lösung zur nachhaltigen Entlastung der Pflegebedürftigen, die nicht allein auf dem Rücken der Beitragszahlenden lastet, benötigt. Dazu gehört es, alle Bundesländer endlich zur Übernahme der Investitionskosten für die Pflegeeinrichtungen zu verpflichten. Das würde die Pflegebedürftigen in Baden-Württemberg um durchschnittlich 457 Euro pro Monat entlasten.”
Weitere Informationen rund um die Soziale Pflegeversicherung (SPV) finden Sie ab der Seite 52 ff. unserer vdek-Basisdaten 2023 des Gesundheitswesens https://www.vdek.com/presse/daten.html oder auf unserer Fokus-Pflegeseite unter
Stand Januar 2023
Stand Januar 2023
Stand Januar 2023
Steigende Lebensmittelkosten und vor allem die seit dem 01.09.2022 geltende Tarifpflicht schlagen sich deutlich auf die Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen in den stationären Pflegeeinrichtungen nieder. So sind die Kosten, die Pflegebedürftige für die pflegerische Versorgung, Unterkunft und Verpflegung im Pflegeheim aufbringen mussten, im Zeitraum vom 01.01.2022 bis 01.01.2023 erneut stark angestiegen. Das zeigt eine aktuelle Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek).
Für Pflegebedürftige, die bis zu 12 Monate im Pflegeheim versorgt wurden, stiegen die Kosten auf 2.773 Euro im Monat, 293 Euro mehr als im Vorjahr. Pflegedürftige, die länger als 12 Monate in einer Pflegeeinrichtung verbringen, mussten durchschnittlich 2.484 Euro im Monat (plus 248 Euro) zuzahlen. Wer mehr als zwei Jahre im Pflegeheim verbrachte, musste 2.194 Euro monatlich (plus 203 Euro) aufbringen und Pflegebedürftige mit einer Aufenthaltsdauer von über drei Jahren zahlten 1.833 Euro im Monat (plus 147 Euro, siehe Anlage). Der Hauptanstieg ist bei den pflegerischen Kosten (EEE – einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) festzustellen. Und dies, obwohl die Pflegebedürftigen seit Anfang des Jahres 2022 durch eine gesetzliche Neuregelung deutlich entlastet werden. Seitdem beteiligen sich die Pflegekassen mit einem nach Aufenthaltsdauer gestaffelten Leistungszuschlag von fünf bis 70 Prozent an den Pflegekosten. Sie stellen hierfür im Jahr 2022 bundesweit eine Gesamtsumme in Höhe von rund 3,4 Milliarden Euro zur Verfügung – im laufenden Jahr werden es sogar deutlich über 4 Milliarden Euro sein. Aber auch für Unterkunft und Verpflegung mussten Pflegebedürftige rund acht Prozent mehr als im Vorjahr zahlen, was auf die deutlich gestiegenen Lebensmittelkosten zurückzuführen ist.
Michael Mruck, Leiter der der vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg: „Baden-Württemberg liegt bei der Eigenbeteiligung bundesweit an der Spitze. Erneut steigt die Belastung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen, die oft nicht wissen, wie sie die Kosten stemmen sollen.“ (siehe Anlage) Dabei sei die SPV mit dem Ziel gegründet worden, das Armutsrisiko zu vermeiden. Neue Belastungen kämen durch die Einführung eines bundesweit einheitlichen Personalbemessungsinstruments ab 01.07.2023 und weiter steigende Löhne hinzu: „Die Tarifbindung und das neue Personalbemessungsinstrument sind beides wichtige Instrumente, müssen aber auch finanziert werden.“ Die Beitragszahlenden allein könnten das nicht stemmen.
Der vdek fordert daher eine Pflegereform „aus einem Guss“. Bis zum 01.07.2023 sei die Politik gefordert, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Berücksichtigung der Kinderzahl bei den Pflege-Beitragssätzen umzusetzen. In dem Zuge sollte sie auch ein schlüssiges Gesamtkonzept zur Finanzierung der SPV mit fest verankerten und dynamisierten Steuerzuschüssen vorlegen. Und es braucht die Bereitschaft der Länder, die Investitionskosten, die in Baden-Württemberg im Durchschnitt 449 Euro betragen, zu übernehmen, so Mruck. Zudem sollte die private Pflegepflichtversicherung endlich an einem solidarischen Finanzausgleich der SPV beteiligt werden (siehe Anlage).
Baden-Württemberg im Vergleich der Bundesländer an der Spitze - Finanzielle Belastung einer/eines Pflegebedürftigen in der stationären Pflege in Euro je Monat nach Aufenthaltsdauer, Stand 1. Juli 2022
Stationäre Pflege
Eigenanteile in Baden-Württemberg bundesweit an der Spitze
Neuer Zuschlag entlastet Pflegebedürftige, ist aber nur bei längeren Heimaufenthalten deutlich spürbar
vdek: Land muss endlich die Investitionskosten übernehmen
Stuttgart, 2. August 2022. Der neue gestaffelte Zuschlag, den die Pflegekassen seit Anfang des Jahres an Pflegebedürftige in Heimen zahlen, entlastet die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen in Baden-Württemberg. Allerdings führt der Zuschlag nahezu ausschließlich nur bei den Pflegebedürftigen, die länger als ein Jahr in einem Pflegeheim leben, zu einer deutlichen Senkung ihres Eigenanteils. Dies geht aus einer neuen Datenauswertung des Verbandes der Ersatzkassen, vdek, für den Zeitraum vom 1.1.2022 bis 1.7.2022 (siehe vdek-Grafik in der Anlage) hervor.
Im Januar 2022 zahlten die Pflegebedürftigen, die weniger als zwölf Monate in einem Pflegeheim in Baden-Württemberg lebten, durchschnittlich 2.480 Euro aus eigener Tasche. Im Juli 2022 waren es 2.555 Euro. Bei ihnen haben die stark gestiegenen Personal- und Sachkosten, einschließlich Energiekosten, die finanzielle Erleichterung seit Anfang des Jahres bereits nahezu aufgebraucht.
Bei Pflegebedürftigen, die länger als ein Jahr in einem Pflegeheim in Baden-Württemberg leben, lag der Eigenanteil im Januar bei 2.236 Euro, im Juli bei 2.298 Euro im Juli. Bei einem Aufenthalt von über 24 Monaten erhöhte sich der Eigenanteil von 1.991 Euro im Januar auf 2.041 Euro im Juli. Pflegebedürftige, die länger als drei Jahre in einer Einrichtung in Baden-Württemberg leben, zahlten im Januar 2022 einen Eigenanteil von 1.686 Euro sowie im Juli einen Eigenanteil von 1.719 Euro. Ohne die Zuschläge hätte die Eigenbeteiligung für alle Pflegeheimbewohnende im Januar 2.541 Euro und im Juli 2.619 Euro betragen.
Bundesweit bleiben die Eigenanteile in Pflegeheimen in Baden-Württemberg damit bei den Eigenanteilen an der Spitze (siehe Tabelle, Vergleich der Bundesländer). Vom zweiten Jahr des Heimaufenthaltes an sind sie bundesweit bereits am höchsten.
"Das Land muss die Investitionskosten der Pflegeheime übernehmen"
"Die Eigenanteile in Baden-Württemberg sind nach wie vor zu hoch. Hierfür sind gestiegene Löhne, Lebenshaltungs- und Energiekosten verantwortlich. Pflegebedürftigkeit bleibt also weiterhin ein Armutsrisiko. Eine nachhaltige politische Lösung ist hier dringend geboten. Die Eigenanteile für die Pflegebedürftigen in Baden-Württemberg bleiben somit trotz des Zuschlags sehr hoch“, sagt Frank Winkler von der vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg. Er geht davon aus, dass die Belastungen weiter steigen werden, da ab September die Pflegekassen nur noch mit den Einrichtungen Verträge abschließen dürfen, die Tariflöhne zahlen. „Die Belastungen für die Pflegebedürftigen müssen gesenkt werden“, so Winkler weiter. Er fordert die Landregierung auf, die Investitionskosten der Pflegeheime zu übernehmen. Dies würde die Pflegebedürftigen um durchschnittlich 447 Euro pro Monat entlasten (siehe vdek-Grafik in der Anlage).
Zum Hintergrund der Neuregelung
Der Eigenanteil setzt sich aus den Kosten für die pflegebedingten Anwendungen - dem sogenannten Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) - den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionskosten zusammen. Nach langen Diskussionen hat der frühere Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) einen prozentualen gesetzlichen Zuschlag eingeführt, den die Pflegekassen seit Januar 2022 zahlen.
Der Zuschlag bezieht sich ausschließlich auf die pflegebedingten Aufwendungen und nicht auf die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten. Er ist gestaffelt. Im ersten Jahr beträgt er fünf Prozent am EEE, im zweiten 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent und ab dem vierten Jahr 75 Prozent am EEE.
Pflegeheimkosten in Baden-Württemberg gestiegen
Der selbst zu zahlende Anteil beträgt mit Jahresbeginn 2.541 Euro im Land
Seit Jahresbeginn gibt es erste Entlastungen
Um einen Platz in einer baden-württembergischen Pflegeeinrichtung zu finanzieren, müssen die Bewohner mehr Geld ausgeben. Der selbst zu zahlende Anteil betrug zu Jahresbeginn 2.541 Euro. Hierzu verweist die vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg auf die aktuellen Zahlen des Verbands der Ersatzkassen (vdek) mit der Grafik 1, Stand 1. Januar 2022, in der beigefügten Anlage.
Das sind 136 Euro mehr als Anfang des vergangenen Jahres. Es gibt aber weiterhin große regionale Unterschiede. Im bundesweiten Schnitt beträgt die finanzielle Belastung eines Pflegebedürftigen in der stationären Pflege 2.179 Euro, 111 Euro mehr als vor einem Jahr. Im Vergleich der Bundesländer am teuersten bleiben Heimplätze in Nordrhein-Westfalen mit durchschnittlich 2.542 Euro. Am niedrigsten ist die finanzielle Belastung für Heimbewohner dagegen in Sachsen-Anhalt mit 1.588 Euro im Monat (Grafik 2).
In dem Gesamtbetrag ist zum einen der Eigenanteil für die reine Pflege und Betreuung enthalten. Denn die Pflegeversicherung trägt als „Teilkaskoversicherung“ – anders als die Krankenversicherung – nur einen Teil der Kosten. Für Heimbewohner kommen daneben aber noch Kosten für Unterkunft, Verpflegung und auch für Investitionen in den Einrichtungen dazu.
„Zum Schutz vor steigenden Zuzahlungen greifen seit Jahresbeginn erste Entlastungen, die noch die Vorgängerregierung beschlossen hatte. Heimbewohner bekommen neben den Zuzahlungen der Pflegekasse jetzt einen Zuschlag, der mit der Pflegedauer steigt. Der Eigenanteil für die reine Pflege soll so im ersten Jahr im Pflegeheim um 5 Prozent sinken, im zweiten um 25 Prozent, im dritten um 45 Prozent und dann ab dem vierten Jahr um 70 Prozent (Grafik 3), so Frank Winkler von der vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg. „Die Entwicklung bei den Eigenanteilen muss aber genauestens beobachtet werden. Gegebenenfalls sind weitere Begrenzungsmaßnahmen notwendig.“
Pflegereform jetzt angehen
Für die Pflege braucht es in den kommenden vier Jahren eine tiefgreifende Reform
Kostenentlastung bei Eigenanteilen für Heimbewohner und Angehörige
Nehmen die am Gesundheitswesen Interessierten den Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP wörtlich, so können sie davon ausgehen, dass es für die Pflege in den kommenden vier Jahren zu einer tiefgreifenden Reform kommen wird (vgl. Koalitionsvertrag 2021, Bundesregierung https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/gesetzesvorhaben/koalitionsvertrag-2021-1990800 Koalitionsvertrag, Seite 80 ff.). Diese ist auch dringend geboten. In dem insgesamt 177 Seiten umfassenden Koalitionsvertrag ist u. a. auch von einer spürbaren Aufwertung der Pflegeberufe die Rede.
Heimbewohner und deren Angehörige sollen von Kosten entlastet und eine verlässliche Finanzierung auf den Weg gebracht werden. Das Thema Pflege scheint bei den Ampelparteien somit ganz oben gesetzt zu sein. Mit Blick auf die Demografie muss im Rahmen einer finanziell tragfähigen Pflegeversicherung auch der Pflegeberuf gestärkt werden. Davon scheint auch die Opposition überzeugt zu sein.
Beim Thema Kostenentlastung für Heimbewohner und deren Angehörigen soll die Herausforderung der steigenden Eigenanteile angegangen werden. Nach dem Ursprungskonzept der Vorgängerregierung sollte zunächst kein Heimbewohner mehr als 700 Euro für die reine Pflege zuzahlen müssen.
Nun gibt es seit dem 1.1.2022 nur noch einen nach Aufenthaltsdauer gestaffelten Zuschuss. Im ersten Jahr beträgt er 5 Prozent des Pflege bedingten Eigenanteils. Im zweiten Jahr sind es dann 25 Prozent, im dritten
Jahr 45 Prozent und danach 70 Prozent Zuschuss. Grundsätzlich sollte sich die Ampelkoalition zur Aufgabe machen, zu prüfen, wie der Eigenanteil weiter abgesenkt werden kann.
Die aktuelle vdek-PM vom 12.1.2022 finden Sie hier
Pflegereform
„Wir brauchen hier dringend einen neuen Anlauf“
Kurz vor Ende der Legislatur hat der Bundestag im September 2021 eine "kleine" Pflegereform beschlossen. Das Parlament billigte Mitte Juni mit den Stimmen von Union und SPD einen entsprechenden Gesetzentwurf. Die Reform ist Bestandteil des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG). Sie sieht vor, nur noch die Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zuzulassen, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif zahlen. Pflegebedürftige werden bei den Eigenanteilen entlastet - je länger sie im Heim sind, umso höher die Zuschläge, die sie erhalten. Ab 2022 soll die Pflegeversicherung einen pauschalen Bundeszuschuss von jährlich einer Milliarde Euro erhalten, außerdem wird der Beitragszuschlag für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte angehoben.
Für die vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg verfehlt die jetzt verabschiedete Reform sowohl das Ziel einer soliden Finanzierung als auch einer dauerhaften Entlastung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen. Die Pflegereform gehört deshalb nach der Bundestagswahl erneut auf die politische Agenda. „Wir brauchen hier dringend einen neuen Anlauf.“
Baden-Württemberger zahlen erneut mehr
Pflege im Südwesten teurer als im Bundesschnitt
Menschen, die in Pflegeheimen versorgt werden, und ihre Familien müssen schon seit Jahren immer mehr selbst zahlen. Die selbst zu zahlenden Anteile steigen im Juli 2021 in Baden-Württemberg auf 2.463 Euro pro Monat. Im bundesweiten Schnitt sind es 2.125 Euro pro Monat (siehe Abbildung).
Stand Juli 2021 müssen Menschen, die in Baden-Württemberg der Pflege in einem Heim bedürfen, pro Monat durchschnittlich 2.463 Euro selbst zahlen. Das sind 58 Euro mehr als noch zu Jahresbeginn und 109 Euro mehr als im Juli 2020. Im Ländervergleich am teuersten sind die Heimplätze in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Am niedrigsten ist der Wert in Sachsen-Anhalt mit 1.539 Euro.
In den Beträgen ist zum einen der Eigenanteil für die reine Pflege und Betreuung enthalten. Denn die Pflegeversicherung ist anders als die Krankenversicherung nur eine Teilkosten- oder „Teilkasko“-Versicherung. Für Heimbewohner kommen aber noch Kosten für Unterkunft, Verpflegung und auch für Investitionen in den Einrichtungen dazu. Der Eigenanteil (siehe Abb. vdek) für die reine Pflege stieg nun auf 1.167 Euro, nachdem es zum 1. Januar 2021 noch 1.121 Euro gewesen waren.
Die Leiterin der vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg, Biggi Bender: „Der ungebremste Aufwärtstrend macht deutlich, dass sich das Land und die neue Bundesregierung dringend und umfassend mit der Finanzierung der Pflege befassen müssen. Sollte sich dieser Trend fortsetzen, werden immer mehr Menschen auf Leistungen der Sozialhilfe angewiesen sein, weil sie die Kosten nicht mehr selbst aufbringen können. Die jetzt beschlossene „kleine Pflegereform“ reicht bei weitem nicht aus. Pflegebedürftige müssen vielmehr deutlich entlastet und die Finanzierung langfristig gesichert werden. Zentrale Ansätze sind hier ein dauerhaft höherer Steuerzuschuss für die Pflegeversicherung und die Übernahme der Investitionskosten der Pflegeeinrichtungen durch das Land.“
Zuzahlungen für Pflegeheime in Baden-Württemberg steigen
Pflegefinanzreform noch vor der Bundestagswahl auf den Weg bringen
Mit durchschnittlich 2.405 Euro im Monat haben die Zuzahlungen in den Pflegeheimen in Baden-Württemberg im Februar 2021 erneut eine Rekordhöhe erreicht. Das sind 127 Euro im Monat mehr als noch vor einem Jahr und entspricht einer Steigerung von 5,6 Prozent. Im bundesdeutschen Vergleich liegt Baden-Württemberg mit am höchsten. Nur Nordrhein-Westfalen liegt noch höher. Der Durchschnitt beträgt in Deutschland 2.068 Euro.
Während im bundesweiten Durchschnitt die Zuzahlungen für reine Pflege derzeit bei 831 Euro im Monat liegen, müssen Betroffene in Baden-Württemberg 1.121 Euro für rein pflegerische Leistungen aufbringen. Die Eckpunkte des Bundesgesundheitsministeriums zur Pflegereform 2021 sehen unter anderem vor, diese Zuzahlungsart auf 700 Euro im Monat für die Zeit von drei Jahren zu deckeln. Außerdem sollen sich die Bundesländer in Höhe von 100 Euro monatlich an den Investitionskosten beteiligen.
Biggi Bender, Leiterin der vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg: „Bisher steht diese Entlastung nur auf dem Papier. Faktisch müssen die Pflegeheimbewohner/innen weiter steigende Belastungen stemmen. Der Gesetzgeber muss hier meines Erachtens dringend handeln, um schnell spürbare Entlastungen zu schaffen. Vielen Betroffenen droht eine Überforderung, so dass immer mehr Pflegeheimbewohner/innen auf Leistungen der Sozialhilfe angewiesen sein werden.“