Hintergrundinformationen

Reform der Notfall- und Akutversorgung: Rettungsdienst und Finanzierung

Die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung hat eine Stellungnahme und Empfehlung zur „Reform der Notfall- und Akutversorgung: Rettungsdienst und Finanzierung“ vorgelegt. Aus Sicht des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) ist dies ein wichtiger Schritt, denn Probleme der Notfallversorgung können nur durch einen funktionierenden Rettungsdienst gelöst werden. Dabei gehen die Vorschläge in die richtige Richtung, jetzt kommt es auf die Umsetzung an.

Mit ihrer 9. Stellungnahme fordert die Regierungskommission einheitliche Vorgaben zu Organisation, Leistungsumfang, Qualität und Bezahlung des Rettungsdienstes. Erreicht werden soll ihr zufolge eine transparente, qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte, patientenzentrierte, präklinische Notfallversorgung nach bundesweit vergleichbaren Vorgaben.

Dies soll zugleich dem Ziel von Qualität und Wirtschaftlichkeit dienen.

Folgende Vorschläge wurden gemacht:

1. Regelung des Rettungsdienstes im SGB V

Der konkrete Leistungsanspruch soll in einer eigenständigen Norm des SGB V geregelt werden. Berücksichtigt werden sollen dabei die Leistung der Leitstelle, die Notfallversorgung vor Ort, der Notfalltransport sowie komplementäre Notfallversorgungsangebote wie zum Beispiel pflegerische Notfallversorgung oder psychiatrisch-psychosoziale Krisenintervention.

2. Mehr Transparenz und bessere Qualitätssicherung

Festgelegt werden sollen Vorgaben für die Mindestpersonalausstattung, Qualifikation und Weiterqualifizierung sowie für Rettungsmittel.

3. Einheitliche Qualitätsstandards

Die Anforderungen an Struktur-, Prozess- und soweit möglich Ergebnisqualität sowie die Qualifikation des eingesetzten Personals in Leitstellen und der Notfallrettung sollen länderübergreifend vereinheitlicht werden. Anzustreben ist die Etablierung eines Notfallversorgungsregisters mit Kerndaten zum Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigung zum Rettungsdienst, zu den Notaufnahmen und Notfallzentren.

4. Digitales Ressourcenregister

Um Patientinnen und Patienten besser steuern zu können, soll ein digitales Echtzeit-Register über vorhandene Ressourcen aufgebaut werden.

5. Leitstellen-Organisation

Baden-Württemberg muss die Koordinierung des Rettungsdienstes straffen. Richtwert ist dafür eine Leitstelle pro etwa eine Million Einwohner.

6. Personalmanagement

Die Befugnisse von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter sollen ausgeweitet werden. Dies zum Beispiel mit Blick auf Medikamentengabe und invasive Maßnahmen. Besonders qualifizierte Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter sollen mit eigener fachgebundener Heilkundebefugnis den jetzigen Notarztdienst substituieren und die ärztlichen Spezialressourcen nur bei Bedarf anfordern müssen. Notärztinnen und Notärzte sollen nur in besonders komplexen Fällen eingesetzt werden.

7. Notfallversorgung in ländlichen Regionen

Für eine hochwertige Notfallversorgung auch in ländlichen Regionen und in Abhängigkeit der Krankenhausplanung von Baden-Württemberg, soll der Luftrettungsdienst, insbesondere durch Ausbau von Landemöglichkeiten und Nachtbetrieb, erweitert werden.

8. Allgemeine Gesundheitskompetenz

Erste-Hilfe-Kurse sollen in den Grund- und weiterführenden Schulen und am Arbeitsplatz angeboten werden und verpflichtend sein. Zudem sollen Ersthelfer-Apps flächendeckend eingeführt und öffentlich zugängliche Defibrillatoren flächendeckend aufgestellt werden.

9. Finanzierung des Rettungsdienstes

Die Krankenkassen sollen die Leistungen der Leitstelle, die Notfallversorgung vor Ort, den Notfalltransport sowie zusätzliche Dienste, etwa die pflegerische Notfallversorgung, vergüten. Die Vergütung des Rettungsdienstes sollte sich aus vorhalte- und Leistungsanteil zusammensetzen. Neben bundesweit geltenden Entgelten sollten regionale Anpassungsfaktoren vereinbart werden.



Der vdek begrüßt, dass die Regierungskommission Vorschläge für eine Reform des Rettungsdienstes als Teil der Reform der Notfallversorgung vorgelegt hat. Die Probleme der Notfallversorgung können nur gelöst werden, wenn die verschiedenen Säulen - ambulanter, stationärer und rettungsdienstlicher Bereich – Hand in Hand zusammenarbeiten und der Rettungsdienst als gleichberechtigte Säule der Notfallversorgung angesehen wird.

Die Vorstellungen der Regierungskommission, die bisher unterschiedlichen Rettungsdienststrukturen in den einzelnen Bundesländern zu harmonisieren sowie transparenter und patientenzentrierter zu gestalten wird befürwortet. Auch die Stärkung der telemedizinischen Versorgung ist ein wichtiger Impuls. Die vorgeschlagenen Maßnahmen wie einheitliche Standards in der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität sowie einheitliche Vorgaben für Mindestpersonalausstattung, die Festlegung von Qualifikationsanforderungen oder die Erweiterung der Kompetenzen für das Personal sind geeignete Maßnahmen, um diese Ziele zu erreichen. Auch die bessere Steuerung der Patientinnen und Patienten über ein digitales Ressourcenregister und die straffere Koordinierung der Leitstellen mit einem Richtwert von einer Million Einwohnerinnen und Einwohner sind notwendig, um die Strukturen effizienter zu gestalten. Folgerichtig ist unserer Meinung nach auch, dass die Regelungen des Rettungsdienstes zukünftig im Sozialgesetzbuch mit einer eigenständigen Norm kodifiziert werden sollen, welche die verschiedenen Aspekte der Notfallversorgung berücksichtigt. Eine wirkliche Idee, um den gordischen Knoten zu lösen zwischen der Zuständigkeit von Ländern und Kommunen für den Rettungsdienst auf der einen Seite und der notwendigen bundeseinheitlichen Standardisierung auf der anderen Seite finden wir in den Empfehlungen der Regierungskommission aber leider weiterhin nicht.

Es kommt entscheidend auf die Umsetzung an. Zwingend notwendig ist es, die Überlegungen zur Reform des Rettungsdienstes mit den generellen Reformen zur Verbesserung der Notfallversorgung und der Krankenhausreform zu synchronisieren. Dazu gehört die geplante flächendeckende Errichtung von integrierten Leistellen (ILS) und die Errichtung von integrierten Notfallzentren (INZ) an geeigneten Krankenhäusern.

Hintergrund zur öffentliche Anhörung mit vdek
Enquetekommission "Krisenfeste Gesellschaft" im Landtag von Baden-Württemberg am 9. Dezember 2022

Die Enquetekommission beschäftigte sich am 9. Dezember 2022 im Landtag von Baden-Württemberg mit der Frage, wie krisenfest die baden-württembergische Gesellschaft aufgestellt ist und welche Maßnahmen nötig sind, um die Resilienz von Staat und Gesellschaft zu stärken. Hierzu sollen insbesondere auch Lehren aus den über zwei zurückliegenden Jahren der Pandemie und aus den zu ihrer Bewältigung angewandten Strategien gezogen werden.

Der vdek hat im Namen der B 52-Verbändekooperation Baden-Württemberg im Landtag von Baden-Württemberg seine Einschätzungen und Empfehlungen zum Themenfeld Gesundheit vorgetragen. Hinterfragt wurde, wie aus Sicht der Gesundheitsversorgung die Strukturen der Gesundheitsvorsorge verbessert und eine hochwertige gesundheitliche Versorgung im Land gewährleistet werden kann. Die Mitglieder der Enquetekommission unter Vorsitz von MdL Alexander Salomon (Grüne) hatten hierzu die wesentlichen Akteure des baden-württembergischen Gesundheitswesens - Organisationen, Wissenschaft, Kammern, Körperschaften, Vereinigungen und Verbände - eingeladen.

Frank Winkler vom Verband der Ersatzkassen, vdek Landesvertretung Baden-Württemberg, nahm im Landtag für die B 52-Verbändekooperation Baden-Württemberg im Rahmen seines 20minütigen Vortrags mit einer sich anschließenden Diskussion mit den Kommissionsmitgliedern (Video) Stellung zu den Themenbereichen Finanzierung, digitale Infrastruktur/Telemedizin und Gesundheitsdatennutzung sowie stationäre Versorgung und Notfallversorgung. Darüber hinaus ging er im Rahmen der Gesundheitsversorgung auf die Themenfelder ambulante, vertragsärztliche Versorgung, Arzneimittelversorgung und Impfstoffe sowie Pflege ein. Dem Thema Aufklärung der Bevölkerung, der Gesundheitsförderung und Prävention sowie der Gesundheitskompetenz im Rahmen des Health in all Policies-Ansatzes misst Winkler in diesem Zusammenhang eine große Bedeutung zu (siehe Präsentation).  

Die Bewertung der Corona-Pandemie mit seinen Bewältigungsphasen in Baden-Württemberg sowie die oben angesprochenen Themenfelder werden mit einer ausführlichen schriftlichen Stellungnahme der Enquetekommission „Krisenfeste Gesellschaft“ im Januar zur Verfügung gestellt.

Die Anhörung im Landtag mit einer sich anschließenden Diskussion, u. a. mit dem vdek im Namen der B 52-Verbändekooperation Baden-Württemberg, können Sie hier im Video nachhören und nachsehen bzw. auf der Homepage der vdek-Landesvertretung unter https://www.vdek.com/LVen/BAW/Gesundheitspolitik/Veranstaltungen/2022.html aufrufen. Außerdem finden Sie dort die im Landtag von Baden-Württemberg gezeigte Präsentation.

Die Zukunft der Krankenhäuser im Land, Stand Februar 2017 

Die Krankenhauslandschaft in Baden-Württemberg ist im Umbruch. Auch aus Sicht der Politik sind strukturelle Änderungen in der Krankenhauslandschaft unausweichlich. So hat Anfang des Jahres Sozialminister Manne Lucha im Interview mit der Stuttgarter Zeitung erheblichen Handlungsbedarf konstatiert und dafür plädiert, kleinere Kliniken zu schließen und die Krankenhausversorgung im Land in größeren, leistungsfähigeren Kliniken mit größerem Spektrum zu konzentrieren. Das B 52-Faktenpapier untermauert die Positionen des Ministers und konkretisiert diese mit strukturellen Maßnahmen, in deren Fokus das Wohl der Patienten stehen muss.

Das Papier äußert sich zu den Anforderungen einer zukunftsorientierten Krankenhausplanung, die in sektorenübergreifenden Versorgungsstrukturen denkt. Das Faktenpapier kann http://www.vdek.com/LVen/BAW/Presse/veroeffentlichungen.html heruntergeladen werden. (Stand Februar 2017)

Wie der vdek die vertragsärztliche Versorgung in Baden-Württemberg sieht, Stand Juli 2016

Die vertragsärztliche Versorgung bildet einen wichtigen Bestandteil der gesundheitlichen Daseinsvorsorge. Das B 52-Krankenkassenbündnis im Südwesten hat ein Faktenpapier erstellt, welches anhand objektiver Daten und Fakten einen Beitrag zur Weiterentwicklung der vertragsärztlichen Versorgung in Baden-Württemberg leisten soll. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Umsetzung des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes sowie dessen Auswirkungen auf die Versorgungssituation in Baden-Württemberg. Im Ergebnis zeigt sich, dass Baden-Württemberg über eine gute ambulante Versorgung verfügt – allerdings nicht mehr überall, weil sich die Ärzte aus verschiedenen Gründen unterschiedlich verteilen. Wir haben also keinen Mangel an niedergelassenen Ärzten, wir haben ein Verteilungsproblem im Sinne einer gleichmäßigen Flächendeckung im Land. (Stand Juli 2016)

vdek äußert sich bei der Verbändeanhörung zur Enquetekommission zur Zukunft der Pflege in Baden-Württemberg, Stand Februar 2016

Der Verband der Ersatzkassen als auch die B 52-Verbändekooperation Baden-Württemberg, vertreten durch den Verband der Ersatzkassen, haben sich bei der Verbändeanhörung zur Enquetekommission „Pflege“ aktiv im Landtag eingebracht. Die Enquetekommission „Pflege in Baden-Württemberg zukunftsorientiert und generationengerecht gestalten“ hat mit ihrer 16. Sitzung am 22. Januar 2016 ihre Arbeit abgeschlossen und den beigefügten Bericht mit 1.012 Seiten dem Landtag vorgelegt. Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat als Experte bei den öffentlichen Sachverständigenanhörungen seine Sicht der Dinge der Enquetekommission vorgetragen. Den Vortrag von Walter Scheller finden Sie auf den Seiten 909 ff., den Vortrag von Frank Winkler finden Sie auf den Seiten 1003 ff. des Abschlussberichts. Die Vorträge wurden am 24. April und am 24. Juli 2015 jeweils im Landtag von Baden-Württemberg gehalten. (Stand Februar 2016)

Am 8. Mai 2014 fand eine Anhörung zur Krankenhausplanung im Landtag von Baden-Württemberg statt

"Eine hohe Behandlungsqualität muss Vorrang gegenüber einer wohnortnahen Versorgung haben!“

Wie kann eine Krankenhausplanung aussehen, welche verbindliche Qualitätskriterien für eine gute Gesundheitsversorgung in Baden-Württemberg enthält? Dieser Fragestellung geht heute der Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren im Rahmen einer öffentlichen Anhörung im Landtag nach. Hierzu werden auch Experten des Gesundheitswesens einbezogen. 

Im Vorfeld der Anhörung ist für Walter Scheller, Leiter der vdek-Landesvertretung, klar: „Bei der Krankenhausplanung der Länder und in den Budgetverhandlungen mit den Kliniken muss Qualität zum zentralen und verbindlichen Maßstab werden. Krankenkassen müssen mehr Mitspracherechte bekommen, um Kapazitäten nach Qualität zu steuern. Die Krankenkassen sehen darin einen realistischen Ansatz, das Problem medizinisch nicht indizierter Leistungen im Sinne der Versicherten und Patienten aufzudecken. Die Ersatzkassen wollen mehr Qualität in den Krankenhäusern. Schlechte Qualität wollen wir unseren Versicherten nicht mehr zumuten – wir wollen sie aber auch nicht mehr bezahlen. Das bedeutet aber auch, dass wir Leistungen, die nachweisbar in schlechter Qualität erbracht werden, auch von der Versorgung ausschließen müssen. `Wer will, der darf`, geht gar nicht. Nur ein Drittel der Fallzahlsteigerung lässt sich auf den demografischen Wandel zurückführen. Zum Nutzen der uns anvertrauten Patienten wollen wir, dass eine hohe Behandlungsqualität gegenüber einer wohnortnahen Versorgung Vorrang hat.“

„Mit Blick auf die in unserem Auftrag angefertigte Studie des IGES „Konsequenzen aus der Qualitätsmessung im Krankenhaus“ fordern wir, auf den bestehenden Daten aufzusetzen und die Qualitätsorientierung Schritt für Schritt in der stationären Versorgung zu verankern. Unser Papier zur Krankenhausversorgung in Baden-Württemberg liefert weitere Ansätze. Das geht nur, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen und endlich Taten folgen!“

Am 7. August 2013 fand in der vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg eine Pressekonferenz der B 52-Verbändekooperation statt

Krankenkassen fordern Veränderungen in der Krankenhausversorgung

Mehr Konzentration und Kooperation, mehr Qualitätswettbewerb und stärkere finanzielle Beteiligung des Landes notwendig

Mit einem Fakten- und Positionspapier zur Krankenhausversorgung in Baden-Württemberg will die Arbeitsgemeinschaft B 52-Verbändekooperation Baden-Württemberg die Diskussion um die Krankenhausentwicklung im Land auf eine sachliche Basis stellen. Die Vertreter der vier beteiligten Krankenkassen und -Verbände – BKK Landesverband Baden-Württemberg, IKK classic, Knappschaft und Verband der Ersatzkassen (vdek) – forderten von den Krankenhäusern eine weiter gehende Konzentration und Kooperation sowie einen geordneten Qualitätswettbewerb. Von der Landesregierung erwarten sich die Kassenvertreter eine weitere Erhöhung der Investitionskostenförderung des Landes.

„Durch die Vereinbarung von leistungsgerechten Landesbasisfallwerten kommt die gesetzliche Krankenversicherung im Land ihrer Verpflichtung zur Betriebskostenfinanzierung voll und ganz nach“, betonte Walter Scheller von der B 52-Verbändekooperation. Die Ausgaben der Krankenkassen für die Krankenhäuser seien von 2005 bis 2012 um fast 30 Prozent gestiegen – deutlich stärker als die beitragspflichtigen Einkommen der Versicherten. „Diese Beitragsgelder müssen tatsächlich für die medizinische, therapeutische und pflegerische Versorgung der Patienten eingesetzt werden und nicht dafür, fehlende Investitionsmittel auszugleichen“, forderte Scheller. Denn trotz der Anstrengungen der Landesregierung belaufe sich der Antragsstau für Krankenhausinvestitionen immer noch auf über eine Milliarde Euro. „Das Land muss den Investitionskostenanteil von derzeit unter fünf Prozent deutlich auf mindestens zehn Prozent erhöhen, damit die Krankenhäuser den notwendigen Strukturanpassungen nachkommen können“, sagte Scheller.

„Strukturelle Änderungen in der Krankenhausversorgung im Land sind unausweichlich“, konstatierte Konrad Ehing für die B 52-Verbändekooperation. Nach wie vor bestehe eine Überversorgung mit stationären Behandlungsangeboten, vor allem in Ballungsgebieten. Ein Abbau der Überversorgung komme letztlich auch den Patienten zu Gute. „Die Qualität der Versorgung kann durch Konzentration und Kooperation sowie ein höheres Maß an Professionalisierung und Spezialisierung noch erheblich gesteigert werden“, so Ehing weiter. So sollen nach Ansicht der Kassen nur Krankenhäuser mit einer nachgewiesen guten Behandlungsqualität Anspruch auf eine abschlagsfreie Vergütung haben. Dementsprechend müsse die Qualitätssicherung gestärkt und die Qualitätsmessung verbessert werden. Dies gelte auch für die Weiterbehandlung des Patienten nach der Entlassung aus dem Krankenhaus: „Wir müssen das Entlassmanagement besser mit den ambulanten Versorgungsangeboten verzahnen“ betonte Ehing.

Positionspapier der Ersatzkassenverbände zur Weiterentwicklung der Krankenhausversorgung in Baden-Württemberg (Stand: 20.07.2004)

Ausgangssituation:

Die Umstellung des Vergütungssystems im Krankenhausbereich einerseits und die vertragswettbewerblichen Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Gesundheitsreform (GMG) andererseits führen in der Konsequenz zu einer nachhaltigen Veränderung der etablierten Versorgungsstrukturen im Krankenhaussektor.

Mit dem vorliegenden Positionspapier wollen die Ersatzkassenverbände in Baden-Württemberg zum einen den notwendigen Diskussionsprozess zur Anpassung der Krankenhausstrukturen in Gang setzen und zum anderen eine frühzeitige Weichenstellung vornehmen, auch künftig für eine bedarfsgerechte Krankenhausversorgung im Land Sorge zu tragen.

Es gilt, den Krankenhausbereich unter Beachtung der Grundsätze "Bedarfsgerechtigkeit", "Wirtschaftlichkeit" und "Leistungsfähigkeit" gezielt auf die kommenden wettbewerblichen Rahmenbedingungen vorzubereiten, ohne den Anspruch auf eine flächendeckende Versorgung außer Acht zu lassen.

1. Grundsatzpositionen

⇒ Flächendeckende Krankenhausversorgung durch wettbewerbliche Strukturen ermöglichen

  • Auch in Zukunft ist in einem Flächenstaat wie Baden-Württemberg eine ausreichende und flächendeckende Krankenhausversorgung zu gewährleisten.
  • Krankenhäuser verändern sich in hohem Tempo von hoheitlichen Versorgungsbetrieben zu modernen Dienstleistungsunternehmen. Die Einführung des neuen Fallpauschalenentgeltsystems (DRG) verschärft den Wettbewerb unter den Krankenhäusern in Baden-Württemberg.
  • Rund 50 % der baden-württembergischen Krankenhäuser bzw. 72 % der Krankenhausbetten befinden sich derzeit in öffentlicher Trägerschaft. Zahlreiche öffentliche und freigemeinnützige Träger haben sich frühzeitig auf den Wettbewerb mit privaten Klinikketten eingerichtet und können darin erfolgreich bestehen.
  • Unter Beachtung des Grundsatzes der Trägerpluralität ist eine Stärkung der Managementstrukturen bsp. durch Umwandlung von bisherigen kommunalen Regie- und Eigenbetrieben in wirtschaftlichere Betriebsformen sinnvoll und geboten.
  • Die rasante medizinische Entwicklung sowie der steigende ökonomische Druck zwingen die Krankenhäuser zur Vorhaltung betriebswirtschaftlich effizienter Strukturen. Unter dem Aspekt eines notwendigen Bettenabbaus sind insbesondere die kommunalen Krankenhausträger gefordert, landkreisübergreifende Versorgungskonzepte zu entwickeln und umzusetzen. Für egoistisches Scheuklappendenken innerhalb der eigenen Kommune bzw. des eigenen Landkreises gibt es künftig weder Anlass noch Bedarf, politische Interessen müssen sich letztlich an betriebswirtschaftlichen Erfordernissen messen lassen.
  • Insgesamt erwarten sich die Ersatzkassenverbände von einer modernen Krankenhausstruktur in Baden-Württemberg eine Abkehr vom Planungsansatz hin zu selbststeuernden wettbewerblichen Strukturen. Dies ist nicht nur aus versorgungspolitischen Gründen wünschenswert, sondern auch verfassungsrechtlich geboten. Die Ersatzkassenverbände regen daher an, die Landeskrankenhausplanung bisheriger Prägung - zunächst in einzelnen Modellen - durch die gemeinsame Ausschreibung von Versorgungsaufträgen in Baden-Württemberg durch das Sozialministerium und die Krankenkassen zu ersetzen.

2. Investitionsförderung

⇒ Künftige Investitionsförderung stärker leistungsbezogen ausrichten

  • Die bisherige Investitionsförderung hat den Leistungsbezug nur rudimentär berücksichtigt. Vor dem Hintergrund der neuen Versorgungsformen (z.B. Integrierte Versorgung, DMP, Ambulantes Operieren) halten wir es für unabdingbar, dass das Land - insbesondere unter Aufrechterhaltung des Prinzips der dualen Krankenhausfinanzierung - diesen Strukturwandel stärker als bisher aktiv fördert. Die indirekt noch vorhandene Orientierung an den Bettenzahlen der Krankenhäuser ist nicht mehr zeitgemäß und muss durch einen konsequenten Leistungsbezug ersetzt werden, wobei auch vermehrt Anreize für alternative Behandlungsformen zu schaffen sind. So wurde bei der letzten Anpassung der Pauschalförderverordnung zwar ein neues - bettenunabhängiges - Bemessungssystem eingeführt, aber im Wesentlichen wird die Pauschalförderung nach wie vor durch die sog. Grundpauschale bestimmt, welche auf 90 % der bisherigen bettenbezogenen Pauschalförderung basiert. Die bettenunabhängigen Faktoren sind deshalb nach wie vor nicht ausreichend berücksichtigt.
  • Angesichts der prognostizierten Bettenreduzierung in den kommenden Jahren sollte es gerade im staatlichen Interesse sein, das bisherige Fördervolumen für Krankenhausinvestitionen mindestens aufrecht zu erhalten, getreu dem Grundsatz "nicht wer mehr Betten vorhält, sollte künftig stärker belohnt werden, sondern wer in zukunftsträchtige Versorgungsformen (amb. Öffnung, Integrierte Versorgung) investiert!". Erforderliche krankenhausplanerische Anpassungsprozesse könnten somit einer landesweiten Steuerungskompetenz zugeführt werden, die Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser könnte anhand bettenunspezifischer Leistungskriterien somit eine neue Zuordnung erfahren.

3. Krankenhausvergütung 

⇒ Konsequente Umstellung auf das neue Entgeltsystem und weitere Flexibilisierung

  • Das in einem ständigen Veränderungsprozess befindliche DRG-System ist weiter zu verfeinern, um zu einer sachgerechten Abbildung des Krankheitsgeschehens und der dafür erforderlichen Vergütung zu gelangen. Für landesspezifische Versorgungsstrukturen (z.B. Brückenpflege) sind rechtzeitig entsprechende Vergütungsalternativen außerhalb der Krankenhausvergütung zu entwickeln.
  • Die konsequente Einführung und Wirkung des neuen DRG-Systems hat zeitnah zu erfolgen. Forderungen nach einer mehrjährigen Ausdehnung der bisher auf drei Jahre festgelegten Konvergenzphase finden daher keine Zustimmung, die Wettbewerbsfähigkeit der Krankenhäuser steht und fällt mit der Beachtung des Leistungsprinzips.
  • Zur Stärkung des Wettbewerbsgedankens ist eine weitere Flexibilisierung des Vergütungssystems erforderlich. Die Vereinbarung eines Krankenhausbudgets nach dem Grundsatz "gemeinsam und einheitlich" blockiert vertragswettbewerblich sinnvolle Entwicklungen und ist deshalb durch kassen(arten)spezifische Vergütungsformen zu ergänzen. Ein Blick auf die vertragsärztliche und -zahnärztliche Vergütungsstruktur belegt die Wirkung dieses Grundgedankens. Der politische Auftrag, integrierte und damit auch sektorübergreifende Versorgungsformen aufzubauen, könnte damit eine nicht zu unterschätzende Wirkungskraft erfahren.

4. Neue Versorgungsformen

⇒ Konsequente Nutzung der neuen Versorgungsformen

  • Die spätestens mit dem GMG zur Verfügung gestellten Versorgungsalternativen (Integrierte Versorgung, Ambulantes Operieren im Krankenhaus, Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Behandlung etc.) sind flächendeckend zu nutzen und umzusetzen.
  • Zur Überwindung der sektoralen Versorgungsgrenzen ist dabei der niedergelassene Sektor stärker als bisher einzubeziehen. Die Anbindung der niedergelassenen Ärzteschaft (z.B. durch die Einrichtung von niedergelassenen Praxen in Kranken-häusern) stellt bis heute eine Einzelfallerscheinung dar. Dieser Prozeß ist noch weiter zu befördern und zu intensivieren. Insbesondere im ländlichen Raum können bei relativ geringer Facharztdichte solche Kooperationsmodelle einen wesentlichen Beitrag zur Standortsicherung leisten. Mehr Leistungsqualität bei geringerer Bettendichte lautet hierzu die Devise.

5. Qualität und Transparenz

⇒ Optimierung der Versorgungsabläufe durch gezielten Aufbau und Nutzung komplementärer Versorgungsangebote

  • Insbesondere ältere und multimorbide Patienten bedürfen aufgrund der eingeleiteten Verweildauerverkürzung einer ergänzenden Versorgung, die durch die Nutzung komplementärer Versorgungsstrukturen erreicht werden kann (z.B. Aufbau von Kurzzeitpflegestationen in Krankenhäusern). Sowohl durch die stärkere Öffnung der Krankenhäuser als auch durch eine intensivere Kooperation mit dem niedergelassenen Bereich ist es möglich, sektorübergreifende Versorgungsprozesse ohne Qualitätsverluste zu gestalten.

⇒ Aktive Teilnahme und Darstellung der Qualitätssicherungsergebnisse im Rahmen der zu erstellenden Qualitätsberichte (ab 2005)

  • Durch die Abgabe sog. Qualitätsberichte wird der Öffentlichkeit eine bisher noch nie dagewesene Form der Leistungstransparenz der Krankenhäuser zugänglich gemacht. Zur Umsetzung dieser gesetzlichen Bestimmungen soll landesweit eine gemeinsame Informationsplattform aufgebaut werden, um vergleichbare Aussagen zu bestimmten Qualitätsparametern treffen zu können. Qualitätsberichte in Krankenhäusern werden ein Informationsinstrument sein, das über Stand und Umsetzung qualitätssichernder Maßnahmen vergleichende Aussagen ermöglichen soll. Der Weg in Richtung mehr Qualitätswettbewerb im Krankenhauswesen hat somit eine entscheidende Weichenstellung erfahren.
  • Im Rahmen des jährlich ausgelobten Qualitätsförderpreises des Landes besteht darüber hinaus auch die Möglichkeit, eigene Qualitätssicherungsprojekte darzustellen und auf entsprechende Qualitätsverbesserungen aufmerksam zu machen. Der Wettbewerbsgedanke im Gesundheitswesen kann bei sinnvoller Steuerung Qualitätsverbesserungspotenziale zu Tage fördern und der Bevölkerung nutzenstiftend zur Verfügung stellen.